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Kündigungsschutz

Dem Kündigungsschutz kommt in fast jedem Arbeitsverhältnis eine große Bedeutung zu, denn er schützt den Arbeitnehmer davor, ohne triftigen Grund gekündigt zu werden.

Deswegen informiert DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie beispielsweise zum Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und seinen Formalien wie, z.B. den Fristen oder einer eventuell erforderlichen Anhörung des Betriebsrats, und bereitet ggf. eine Kündigungsschutzklage vor. Außerdem beraten wir Sie bei Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Gleichbehandlungsgrundsatz, bei Abmahnungen, bei Fragen zum Sonderkündigungsschutz, zum Gesetz über Teilzeit- und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), zum Bundeselterngeld und zur Elternteilzeit (BEEG), zum Mutterschutz (MuSchG), zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und zu vielen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

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Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und beraten Sie gerne.

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nuernberg@kreuzer.de

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Arbeitsvertrag

Für einen reibungslosen Ablauf am Arbeitsplatz ist es für Arbeitnehmer wichtig, mit den arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten vertraut zu sein. DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ist Ihr verlässlicher Partner rund um das Thema Arbeitsvertrag. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Arbeitsvertrag bereits, bevor Probleme auftreten, um beispielweise bei Fragen zur Tarifbindung oder zu AGBs im Vertrag frühzeitig Klarheit zu schaffen. Zusätzlich beraten wir Sie für den Fall, dass wichtige Regelungen, z.B. zu Gehalt oder Urlaub, nicht vorhanden sind, zu Ihren Rechten.

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Gehalt und Rente

Gehalt und Rente sind zentrale Themen für jeden Arbeitnehmer, bei denen rechtliche Beratung häufig zukunftsweisend ist. DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät Sie als Arbeitnehmer bei Fragen zu einem Tarifvertrag, der auf Ihre Tätigkeit Anwendung findet, oder zu eventuell einschlägigen Betriebsvereinbarungen, sowie zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung. Gleichzeitig bieten wir Hilfestellung bei der Klärung Ihrer Gehalts- und Rentenansprüche auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie so dabei, Einkommen und Rente jetzt und in Zukunft bestmöglich zu nutzen.

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Handelsvertreter

Anders als bei einem typischen Angestelltenverhältnis gelten für Handelsvertreter spezielle rechtliche Vorschriften, die den besonderen Umständen dieser Tätigkeit Rechnung tragen. DR KREUZER RECHTSANWÄLTE bietet für Handelsvertreter fachanwaltliche Beratung bei allen Fragestellungen, also z.B. bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Provisions- oder Ausgleichsansprüchen, der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses und den Regelungen zur darauffolgenden Wettbewerbstätigkeit. Auch Versicherungsvertreter, deren Tätigkeit rechtlich einen Sonderfall darstellt, betreuen wir gerne auf dem Berufsweg.

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Zeitarbeit

Einhergehend mit der stetig voranschreitenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes kommt Tätigkeitsformen wie der Zeitarbeit bzw. der Arbeitnehmerüberlassung immer mehr Bedeutung zu. Themen wie zum Beispiel die Höchstüberlassungsdauer, die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung, die korrekte Anwendung von Tarifverträgen auf verschiedene Branchen oder der Anspruch auf Mindestlohn und „equal pay“ sind daher für Arbeitnehmer in Zeitarbeit wichtig. Hier kann die anwaltliche Beratung die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ermöglichen und fördern.

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Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Stefanie Kreuzer

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht