Kündigungsschutz
Dem Kündigungsschutz kommt in fast jedem Arbeitsverhältnis eine große Bedeutung zu, denn er schützt den Arbeitnehmer davor, ohne triftigen Grund gekündigt zu werden.
Deswegen informiert DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie beispielsweise zum Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und seinen Formalien wie, z.B. den Fristen oder einer eventuell erforderlichen Anhörung des Betriebsrats, und bereitet ggf. eine Kündigungsschutzklage vor. Außerdem beraten wir Sie bei Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Gleichbehandlungsgrundsatz, bei Abmahnungen, bei Fragen zum Sonderkündigungsschutz, zum Gesetz über Teilzeit- und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), zum Bundeselterngeld und zur Elternteilzeit (BEEG), zum Mutterschutz (MuSchG), zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und zu vielen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
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