Patientenverfügung & Vorsorge
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützt Sie dabei, sich bereits jetzt durch eine Patientenverfügung oder sonstige Vorsorge für den „Fall der Fälle“ nach Ihren Vorstellungen abzusichern. So können Sie zum Beispiel durch das Errichten einer Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung verhindern und eine Ihnen nahestehende Person als Betreuer/in einsetzen, oder durch eine Patientenverfügung bestimmen, wie Sie im Ernstfall medizinisch versorgt werden möchten. Daneben unterstützen unsere erfahrenen Rechtsanwälte Sie auch beim Erstellen von Vollmachten für Banken und Behörden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auch bei der Abstimmung Ihrer Vorsorgevollmacht auf Testament oder Erbvertrag, und gegebenenfalls auch auf den entsprechenden Gesellschaftsvertrag, sofern Ihr Unternehmensanteil einbezogen wird, und dabei, ob eine Testamentsvollstreckung durch Ihren Bevollmächtigten sinnvoll sein kann.
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