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RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Jahr für Jahr wird in Deutschland Vermögen in erheblichem Umfang vererbt. Damit Sie als potentieller Erbe wie Erblasser Ihr Vermögen auf dem richtigen Weg in den richtigen Händen wissen, berät DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie in Nürnberg und Dresden. Denn unsere Mandanten sollten die hierbei gegebenen Möglichkeiten und „Stolpersteine“ erkennen.

Erbrechtliche Problemstellungen sind zum Beispiel

  • Stetig steigende Ansprüche des Fiskus auf Erbschaftssteuer
  • Ansprüche von Ehegatten, Eltern und Kindern auf deren Pflichtteil
  • Die Scheidung von Ehen, voreheliche Kinder und das Entstehen von Patchwork-Familien
  • Die fehlende Trennung von Privatvermögen und Betriebsvermögen
  • Das Fehlen von Vorgaben für den Schutz und die Auseinandersetzung größerer wie auch werthaltiger Nachlässe
  • Das Vorhandensein eines Auslandsbezuges durch Erblasser mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder im Ausland vorhandenes Vermögen
  • Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers.


Vor dem Erbfall
Beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie gern zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Handelsgesetzbuches und Lebenspartnerschaftsgesetz. Besondere Beachtung verdienen dabei die Erbfolge in Betriebsvermögen (Einzelfirma, Kommanditanteile, GmbH-Beteiligungen) sowie die Möglichkeiten zur kontrollierten und gestaffelten lebzeitigen Vermögensübertragung, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihre Vermögensnachfolge bestmöglich zu regeln.

Im Einzelnen entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte für Erbrecht für Sie

  • Testamente mit Anordnungen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Klarstellung von Bindungswirkung und Anfechtungsrechten
  • Erbverträge, auch mit Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht gegen Abfindung
  • Ausgestaltung von Regelungen zu Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamente
  • Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Nachfolgeklauseln, um Ihre Nachfolgeplanung bestmöglich zu gestalten.


Nach dem Erbfall
beraten und vertreten die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei Sie hinsichtlich Ausschlagung oder Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes durch

  • Prüfung von Ausschlagungsnotwendigkeit, Anfechtungsrechten und Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung auf den Nachlass
  • Einsetzung von Nachlasspflegern und Kontrolle von Testamentsvollstreckern
  • Geltendmachung von Rechten am Pflichtteil (Pflichtteilsrechte) und sonstigen Auskunftsansprüchen und Rechnungslegungsansprüchenim Schwerpunkt Erbrecht
  • Begleitung beim Verfahren zur Erteilung des Erbscheins (Erbscheinerteilungsverfahren; auch eines ausländischen Erbscheines oder eines europäischen Nachlasszeugnisses/EU-Nachlasszeugnisses bei Auslandsberührung)
  • Ermittlung und Auseinandersetzung des Nachlasses (Erstellung eines Teilungsplanes, gegebenenfalls durch Klageerhebung) einschließlich der Verhandlungen mit den übrigen Miterben bei Abwicklung der Korrespondenz mit Finanzämtern, Notaren, Grundbücher, Versicherungen und Banken
  • Beratung im Falle einer Teilungsversteigerung


Außergerichtliche Streitbeilegung
In allen Rechtsfragen werden wir zum einen außergerichtlich tätig zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch Verhandlungen mit Miterben, Testamentsvollstreckern, Finanzämtern, Rechtspflegern, Versicherungen, Banken und Notaren. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Nachlass- und Finanzgerichten sowie den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Erbrecht international
Bei grenzüberschreitenden Nachlassbeständen oder Erblassern mit ausländischer Staatsangehörigkeit klären wir mit unseren Mandanten

  • Die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Nachlassgerichtes
  • Die Bestimmung des Erben nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Die Ermittlung des Nachlasses sowie die Erbfolge in jeden einzelnen Gegenstand nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Und führen die Korrespondenz mit Konsulaten und ausländischen Nachlassgerichten.

Dabei steht uns das jeweilige landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Notaren, Gutachtern und Erbenermittler
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir an den Standorten Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Banken, Versicherungen, Notare, vereidigte Gutachter oder Erbenermittler zusammen.

Muster Vorsorgevollmacht, Einzeltestament, Patientenverfügung
Damit Sie sich einen Überblick über die durch das Erbrecht geregelten Fragestellungen verschaffen können, finden Sie nachfolgend Muster für Vorsorgevollmachten, Einzeltestamente und die Patientenverfügung, erstellt von unseren Rechtsanwälten im Schwerpunktbereich Erbrecht.

Download: Vorsorgevollmacht (Muster)

Download: Einzeltestament (Muster)

Download: Patientenverfügung (Muster)

 

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Erben & Vererben beraten Sie gerne

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Büro Nürnberg
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nuernberg@kreuzer.de

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