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RECHTSANWALT FÜR ARZTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das komplexe Vertragsarztrecht bzw. Arztrecht gewinnt angesichts immer leerer werdender Kassen der Träger des Gesundheitswesens zunehmend an politischer Brisanz.

Verhältnis Pflichtversicherung und Vergütung
Einerseits besteht für den überwiegenden Teil der Bevölkerung eine öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen, sodass sich für die Ärzteschaft die staatlich limitierte Zulassung zum System der vertragsärztlichen Versorgung als unerlässlich erweist, um kostendeckend praktizieren zu können.
Andererseits verzichten Vertragsärzte durch die mit der Zulassung gekoppelte öffentlich-rechtliche Pflichtenanbindung nicht selten auf ein „angemessenes“ Honorar für Einzelleistungen, da diese aufgrund der Behandlungspflicht gegenüber Kassenpatienten über ihr vertragsärztliches Budget hinaus zur Erbringung ärztlicher Behandlung verpflichtet sind.
Wegen dieser Vielzahl zu beachtender Rechtsnormen gilt das Vertragsarztrecht als komplexes Rechtsgebiet, das auch für den gebildeten „Laien“ nicht ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist. Die Kosten eines hinzugezogenen Rechtsanwalts gelten dann auch im Vorverfahren als „notwendige“ und damit im Obsiegensfalle zu erstattende Kosten!

Beratung im Zulassungsrecht
Im Einzelnen beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden Sie gern zu Fragen und Rechtsschutzmöglichkeiten des Zulassungsrechts hinsichtlich

  • Anspruch auf Zulassung, Nachfolge und Entzug der Zulassung 
  • Konkurrentenwiderspruch und Kostenerstattungsanspruch
  • Altersgrenzen und Nebentätigkeit
  • Verlegung des Vertragsarztsitzes
  • Job- Sharing
  • wettbewerbsrechtliche Beratung 


Anwaltliche Beratung zu Rechten und Pflichten als Leistungserbringer
Außerdem beraten wir Sie auf dem Spezialgebiet Arztrecht zu Ihren Pflichten als Leistungserbringer hinsichtlich

  • Anzeigepflichten (Berufskrankheit, keine Praxistätigkeit...)
  • Präsenz- und Auskunftspflichten 
  • Datenschutz
  • Behandlungspflicht, Sorgfaltsmaßstab und Dokumentation
  • Wirtschaftlichkeitsgebot und Plausibilität
  • berufsrechtlichen Disziplinarverfahren und strafrechtlichen Sanktionen
  • Umgang mit Streitigkeiten zu Behandlungsfehlern oder „Schönheitsfehlern“


Rechtsberatung zur Honorarverteilung 
Bei Rechtsfragen der Honorarverteilung beraten unsere Rechtanwälte und Rechtsanwältinnen Sie hinsichtlich

  • angemessener Vergütung und Honorarverteilungsgerechtigkeit
  • Mengenbegrenzungsregelungen
  • Tätigkeitsschwerpunkten und Sonderbudgets
  • Härteregelungen und Vertrauensschutz
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen


Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung
Unsere erfahrenen Anwälte entwerfen und erörtern mit Ihnen Vertragsgestaltungen im Rahmen

  • der beruflichen Kooperation, auch mit „Nicht-Ärzten“
  • von Modellen der Integrierten Versorgung
  • der Errichtung medizinischer Versorgungszentren


Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich tätig zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch Verhandlungen mit Berufsträgern, Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Zulassungs- und Beschwerdeausschüssen.
Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten. Ebenso unterstützen wir Sie beim Forderungseinzugund bei Fragestellungen zu Kostenerstattungsansprüchen.  

Beratung in der rechtlichen Beziehung zwischen Arzt und Patient 
Wir betreiben die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs underläutern Ihnen dabei die wichtigsten Aspekte, auch aus Sicht des Patientenrechts. 

Arztrecht international 
Hier steht uns - von den Standorten Nürnberg und Dresden aus- auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem arztrechtlichen Gebiet, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Landes(zahn)ärztekammer, Sozialversicherungsträgern, Krankenkasse
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ferner mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland zusammen, wie z.B. mit Landesärztekammern bzw. Landeszahnärztekammern, Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen.
 
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

Download: Checklisten zum Arzthaftungsrecht 

RECHTSANWALT FÜR BANKRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Tätigkeitsschwerpunkt Bankenrecht umfasst das Kreditvertragsrecht und das Kapitalanlagerecht.

Rechtliche Beratung im Kreditvertragsrecht
Im Kreditvertragsrecht beraten die erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnenunserer Kanzlei Sie bei

  • der Ausgestaltung von Darlehensverträgen
  • dem Darlehenswiderruf
  • der Überprüfung einzelner Vertragsklauseln (auch auf Verträglichkeit mit EU-Recht) und ggf. die Rückabwicklungdes Vertrags, sowie zu Schadensersatzansprüchen
  • der Vereinbarung von Kreditsicherheiten und
  • der Formulierung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen, u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Frage der Freigabe und Verwertung bei Globalabtretungen (Zessionen)
  • sowie zu Vertragspflichten des Online-Bankings und des Bankgeheimnisses.


Beratung zur Sicherung der Ansprüche unserer Mandanten
Beim Handelskauf, beim Kauf von Maschinen, bei Verträgen über Abwicklung von Großprojekten und insbesondere im internationalen Rechtsverkehr ist es wesentlich, wie die entsprechenden Kaufpreis- bzw. Zahlungsansprüche für den Gläubiger abgesichert werden können. Hier kommen die Rechtsmittel Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv und Patronatserklärungen in Betracht, bei deren Auswahl Sie durch unsere Rechts- und Fachanwälte beraten werden.

Beratung zur Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen
Bei Fragen im Rahmen der Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen bearbeiten wir Rechtsprobleme, die sich Bezug auf den Haftungsumfang von Grundpfandrechten oder die Pfändbarkeit offener Kreditlinien stellen. Soll es zur Zwangsversteigerung des besicherten Grundstückes kommen, helfen wir auch bei der Erarbeitung neuer Tilgungspläne und bieten die Wiederaufnahme der Gespräche zur finanzierenden Bank an. Daneben beraten wir Anleger auch zu allen weiteren Fragen zum Bankenrecht oder Kapitalmarktrecht. 

Rechtsberatung im Kreditkartengeschäft
Einen eigenen Regelungsbereich und Tätigkeitsbereich bildet das Kreditkartengeschäft. Zentrales Thema ist hier der Schutz gegen den Kreditkartenmissbrauch. In Zusammenhang mit dem Kreditkartengeschäft sind auch organisatorische Fragen zu beantworten, deren rechtliche Regelung DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für Sie übernimmt, z.B. die Gestaltung

  • des Kreditkartenprocessings
  • der entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen Banken, Kreditorganisationen und belegeverarbeitenden Dienstleistern


Bankrecht international
Bei Verträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg von Nürnberg und Dresden aus Zugriff auf das landesspezifische rechtliche Know-how und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen. Geht es um Umschuldungen oder den Wechsel des Vertragspartners auf Bankenseite, so stehen Ihnen auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Fachwissen und Kontakte verfügen.


Download: Muster Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag
Damit Sie den Inhalt einer Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrags für Ihre Arbeit beurteilen können, finden Sie nachfolgend ein von unseren Anwälten ausgearbeitetes  

Muster einer Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensvertrag

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Patientenverfügung und Vorsorge beraten Sie gern

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Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
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dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt