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RECHTSANWALT FÜR BANKENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Tätigkeitsschwerpunkt Bankenrecht umfasst das Kreditvertragsrecht und das Kapitalanlagerecht:

Rechtliche Beratung im Kreditvertragsrecht
Im Kreditvertragsrecht beraten die erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unserer Kanzlei Sie bei

  • der Ausgestaltung von Darlehensverträgen
  • dem Darlehenswiderruf
  • der Überprüfung einzelner Vertragsklauseln (auch auf Verträglichkeit mit EU-Recht) und ggf. die Rückabwicklung des Vertrags, sowie zu Schadensersatzansprüchen
  • der Vereinbarung von Kreditsicherheiten und
  • der Formulierung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen, u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Frage der Freigabe und Verwertung bei Globalabtretungen (Zessionen)
  • sowie zu Vertragspflichten des Online-Bankings und des Bankgeheimnisses.

 Beratung zur Sicherung der Ansprüche unserer Mandanten
Beim Handelskauf, beim Kauf von Maschinen, bei Verträgen über Abwicklung von Großprojekten und insbesondere im internationalen Rechtsverkehr ist es wesentlich, wie die entsprechenden Kaufpreis- bzw. Zahlungsansprüche für den Gläubiger abgesichert werden können. Hier kommen die Rechtsmittel Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv und Patronatserklärungen in Betracht, bei deren Auswahl Sie durch unsere Rechts- und Fachanwälte beraten werden.

Beratung zur Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen
Bei Fragen im Rahmen der Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen bearbeiten wir Rechtsprobleme, die sich Bezug auf den Haftungsumfang von Grundpfandrechten oder die Pfändbarkeit offener Kreditlinien stellen. Soll es zur Zwangsversteigerung des besicherten Grundstückes kommen, helfen wir auch bei der Erarbeitung neuer Tilgungspläne und bieten die Wiederaufnahme der Gespräche zur finanzierenden Bank an. Daneben beraten wir Anleger auch zu allen weiteren Fragen zum Bankenrecht oder Kapitalmarktrecht. 

Rechtsberatung im Kreditkartengeschäft
Einen eigenen Regelungs- und Tätigkeitsbereich bildet das Kreditkartengeschäft. Zentrales Thema ist hier der Schutz gegen den Kreditkartenmissbrauch. In Zusammenhang mit dem Kreditkartengeschäft sind auch organisatorische Fragen zu beantworten, deren rechtliche Regelung DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für Sie übernimmt, z.B. die Gestaltung

  • des Kreditkartenprocessings
  • der entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen Banken, Kreditorganisationen und belegeverarbeitenden Dienstleistern

Bankrecht international
Bei Verträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg von Nürnberg und Dresden aus Zugriff auf das landesspezifische rechtliche Know-how und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen. Geht es um Umschuldungen oder den Wechsel des Vertragspartners auf Bankenseite, so stehen Ihnen auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Fachwissen und Kontakte verfügen.
 
Download: Muster Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag
Damit Sie den Inhalt einer Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrags für Ihre Arbeit beurteilen können, finden Sie nachfolgend ein von unseren Anwälten ausgearbeitetes Muster einer Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensvertrag (Download).

RECHTSANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst fachübergreifend Tätigkeiten des gesamten Immobilienrechts, insbesondere anlässlich

  • der Begründung von Wohnungseigentum, unter Rückgriff auf das Wohnungseigentumsrecht und auch hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen
  • des Erwerbs oder der Veräußerung von Grundstückseigentum und Erbbaurechten, unter Anwendung des relevanten Grundstücksrechts
  • der Erschließung durch öffentliche und private Versorger
  • der Nutzung, speziell der Bebauung des Grundstückes
  • der Belastung mit Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten
  • der Beziehungen mehrerer Eigentümer untereinander, speziell von Nachbarn, durch Rückgriff auf das anwendbare Nachbarrecht
  • der Aufklärung von Käufern von „Schrottimmobilien“ über ihre Rechte, unter Bezug auf die relevante Rechtspechung des BGH und EuGH


Rechtsberatung für Käufer und Verkäufer

Für Erwerber wie Verkäufer

  • entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen den notariellen Kaufvertrag
  • prüfen wir Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber Banken
  • klären wir Beleihungsnotwendigkeiten für das erworbene Grundstück, z.B. durch Hypothek, Grundschuld
  • beraten wir zu Vorverträgen und Vollmachten
  • begleiten wir Beurkundung und Abwicklung des Vertrages, auch durch die Zusammenarbeit mit Notaren
  • beraten wir zur rechtsgültigen Anfechtung des Kaufvertrags


Anwaltliche Beratung zum Thema Bebauung

Im Rahmen der Bebauung

  • klären unsere Rechts- und Fachanwälte an den Standorten Nürnberg und Dresden die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und begleiten das Baugenehmigungsverfahren
  • prüfen wir Erschließungsfragen nebst Kostenbescheide sowie Baulasten, Leitungsrechte und Wegerechte
  • entwerfen und verhandeln wir Verträge mit Architekten und Bauunternehmern
  • beraten wir während der Bauausführung zu Fragen der Gewährleistung, der Abnahme, der Werklohnzahlung bis hin zur Notwendigkeit der Rückabwicklung des Vertrages
  • klären wir Versicherungsfragen, insbesondere hinsichtlich der Haftpflichtversicherung.

Gerichtliche Vertretung und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig, insbesondere durch Verhandlungen mit Bauherren, Bauunternehmern, Käufern und Verkäufern, Banken und Versicherungen sowie Nachbarn. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten, sowie vor den ordentlichen Gerichten.

Immobilienrecht international
Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland. So können DR KREUZER RECHTSANWÄLTE die Interessen der Mandanten durch die Kooperation mit Korrespondenzanwälten im Zielland optimal in immobilienrechtlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug vertreten.

Muster Inhaltsverzeichnis Kaufvertrag Immobilien

Damit Sie die Regelungsbereiche eines Immobilienkaufvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Immobilienkaufvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfes.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Kaufvertrag Immobilien

RECHTSANWALT FÜR KAPITALANLAGENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Kapitalanlagerecht ist geprägt von Verbraucherschutzvorschriften, (ehemals Verbraucherkreditgesetz und Haustürwiderrufsgesetz) deren Einhaltung die sorgfältige Vertragsgestaltung zwingend erfordert.
Hauptthema für Banken und Anleger gleichermaßen ist, wie weit Aufklärungspflichten oder Beratungspflichten der Banken bestehen und welche Rechtsverhältnisse bei Anlageverlusten bestehen. Auch bei der Durchführung von Wertpapieraufträgen stellt sich die Frage, ab wann eine Verletzung von Pflichten der Bank oder aber die bewusste Übernahme des Risikos durch den Bankkunden anzunehmen ist. Hierbei fungieren wir als Anlegerschützer und klären Kapitalanleger über alle rechtlich relevanten Aspekte, auch bei Schiffsfonds, bzw. Schiffsbeteiligungen, auf.

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden bei

  • Vertragsgestaltung von Publikumsgesellschaften, also von Aktiengesellschaften, deren Aktien von einer großen Anzahl von Aktionären gehalten werden
  • Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen durch (private) Anteilseigner
  • Strukturierung von Projektfinanzierung und Immobilienfinanzierung
  • Gestaltung der Kreditsicherungsinstrumente, darunter Bürgschaft, Garantie, Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Grundpfandrecht
  • Sanierung und Restrukturierung von Fondsgesellschaften
  • Auflösung und Abwicklung von Anlageverträgen
  • Sonstige Rechtsfragen rund um Anlagegesellschaften bzw. Investmentgesellschaften


Rechtsberatung bei der Rückabwicklung verbundener Verträge
Bei verbundenen Verträgen handelt es sich um Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschlossen werden und die Lieferung einer Ware, bzw. die Erbringung anderer Leistungen vorsehen, die mit einem Darlehensvertrag verknüpft ist. Voraussetzung ist dabei, dass die Verträge eine wirtschaftliche Einheit bieten und der Darlehnsvertrag zur Finanzierung des anderen Vertrags dient.
Die Rückabwicklung von verbundenen Geschäften zielt auf das aus Verbrauchersicht erwünschte Ergebnis, also die Auflösung aller mit dem Anlagegeschäft verbundenen Verträge, ab. Ob ein Verbundgeschäft vorliegt, prüfen dabei unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Vorfeld.

Daneben bedarf beispielsweise auch die Annahme von Aufklärungspflichtverletzungen des Vermittlers oder Kundenberaters konkreter Beweise.

Kapitalanlagenrecht international
Sollten Sie Immobilien oder Fondsanteile von ausländischen Gesellschaften erworben haben, so steht unseren Rechtsanwälten und unseren Fachanwälten für Wirtschaftsrecht das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen. Projektteams zusammen mit unseren ij-Partnern können wir so bei Bedarf kurzfristig zusammenstellen.

Anwaltliche Beratung bei Nachverhandlungen und Umschuldungen
Sind Nachverhandlungen oder Umschuldungen nötig, so sind DR KREUZER RECHTSANWÄLTE bei der Gestaltung von Vergleichsvorschlägen behilflich. Hierbei stehen unseren Mandanten auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Know-how und Kontakte verfügen.

Download: Merkblatt zum Beitritt zu einem Fonds
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die rechtlichen Regeln zu einem Fondsbeitritt machen können, finden Sie nachfolgend ein Merkblatt, das noch individueller Anpassung bedarf:

Merkblatt Fondsbeitritt (Muster)

RECHTSANWALT FÜR KREDITRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Bankrecht umfasst das Kreditvertragsrecht und Kapitalanlagerecht .

Rechtsberatung im Kreditvertragsrecht
Im Kreditvertragsrecht beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie bei

  • der Ausgestaltung des Darlehensvertrags
  • der Überprüfung einzelner Vertragsklauseln (auch auf Verträglichkeit mit EU-Recht)
  • der Vereinbarung von Kreditsicherheiten, z.B. Pfandrechte, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung oder Bürgschaften und
  • der Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen, u.a. unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Frage der Freigabe und Verwertung bei Globalabtretungen (Zessionen)
  • dem Widerruf des Darlehensvertrags sowie dessen Kündigung und dem Bestehen einer damit zusammenhängenden Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung
  • sowie zu Vertragspflichten des Kreditinstituts beim Online-Banking und hinsichtlich des Bankgeheimnisses.


Anwaltliche Beratung zur Absicherung Ihrer Zahlungsansprüche beim Handelskauf und Großprojekten
Beim Handelskauf, beim Kauf von Maschinen, bei Verträgen über Abwicklung von Großprojekten und insbesondere im internationalen Rechtsverkehr ist es wesentlich, wie die entsprechenden Kaufpreisansprüche bzw. Zahlungsansprüche für den Gläubiger abgesichert werden können. Hier kommen die Rechtsmittel Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv und Patronatserklärungen in Betracht, bei deren Auswahl unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie beraten.

Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen
Fragen im Rahmen der Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen bearbeiten wir Rechtsprobleme, die sich Bezug auf den Haftungsumfang von Grundpfandrechten oder die Pfändbarkeit offener Kreditlinien stellen.
Soll es zur Zwangsversteigerung des besicherten Grundstückes kommen, helfen unsere Rechts- und Fachanwälte auch bei der Erarbeitung neuer Tilgungspläne und bieten die Wiederaufnahme der Gespräche zur finanzierenden Bank an.

Rechtsberatung im Kreditkartengeschäft
Einen eigenen Regelungs- und Tätigkeitsbereich bildet das Kreditkartengeschäft. Zentrales Thema ist hier der Schutz gegen den Kreditkartenmissbrauch, vor allem bei Geschäften im Internet und beim Online-banking.
In Zusammenhang mit dem Kreditkartengeschäft sind auch organisatorische Fragen zu beantworten, deren rechtliche Regelung wir für Sie übernehmen, z.B. die Gestaltung

  • des Kreditkartenprocessings
  • der entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen Banken, Kreditorganisationen und belegeverarbeitenden Dienstleistern.

Rechtsanwalt für internationales Kreditrecht
Bei Verträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg Zugriff auf das landesspezifische Rechts-Knowhow und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen.

Zusammenarbeit mit Bankenexperten
Geht es um Umschuldungen oder den Wechsel des Vertragspartners auf Bankenseite, so stehen Ihnen auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Know-how und Kontakte verfügen.

Download: Muster-Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag
Damit Sie sich einmal einen Überblick über den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine Muster-Widerrufsbelehrung nach dem Verbraucherkreditrecht.

Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag

RECHTSANWALT FÜR LEASINGRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet rechtliche Fragen im Bereich Leasing sowohl auf Seiten des Leasingnehmers als auch des Leasinggebers z. B. bei

  • Abschluss eines Leasingvertrages, egal ob beim Grundstücks-Leasing oder Mobilien-Leasing, das z.B. das Leasing eines Autos einschließt
  • Gestaltung des Leasingvertrages, z.B. für Finanzierungsleasing oder operatives Leasing
  • allgemeinen Vertragsbedingungen des Leasingvertrages und deren Wirksamkeit
  • Beendigung des Leasingvertrages während und nach der Vertragslaufzeit sowie der sich daraus ergebenden Folgen
  • Problemen bei der Rückgabe des Leasingobjekts. Dabei klären wir die Frage, welche Schäden wertmindernd wirken.
  • Vertragsabwicklung im Falle einer Insolvenz des Leasinggebers oder Leasingnehmers

Rechtsberatung für Leasinggeber

  • Gestaltung der Leasingverträge sowie deren allgemeine Vertragsbedingungen,
  • Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche aus dem Leasingvertrag, insbesondere bei der Geltendmachung der anfallenden Leasingraten durch unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,
  • Geltendmachen vertraglicher Ansprüche nach Kündigung des Leasingvertrages, insbesondere Schadensersatz in Form der restlichen abgezinsten Leasingraten.

Anwaltliche Kompetenz für den Leasingnehmer

  • Hierbei überprüfen unsere Rechts- und Fachanwälte die zugrundeliegenden Verträge sowie die eingeschlossenen allgemeinen Vertragsbedingungen des Leasingvertrages auf deren Wirksamkeit und der sich ergebenden Ansprüche,
  • überprüfen wir Abrechnungen des Leasingvertrages nach Beendigung oder Kündigung des Leasingvertrages,
  • beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Leasinggegenstands
  • prüfen wir für Sie das Bestehen und den Umfang der Haftung bei Untergang oder Verschlechterung des Leasingobjekts

Gerichtliche Vertretung und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig zu Verhandlungen mit dem jeweiligen Vertragspartner. Zum anderen vertreten wir die Interessen unseres Mandanten auch in einem gerichtlichen Rechtsstreit bundesweit.

Rechtsanwalt für Leasingrecht international
Bei Leasingverträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg Zugriff auf das landesspezifische Rechts-Knowhow und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen.

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Geld & Anlage beraten Sie gerne

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Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)