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RECHTSANWALT FÜR ARZNEIMITTELRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Im dem Recht der Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel, bzw. dem Medizinprodukterecht, werden die Bestimmungen immer umfangreicher. Dabei beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie in Nürnberg und Dresden zu folgenden Themen:

  • Begleitung von Pharmazieunternehmen bei der Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln,
  • Rechtsberatung und rechtliche Betreuung des Pharmagroßhandels beim Vertrieb und auf den Vertriebswegen der Arzneimittel,
  • auch bei grenzüberschreitendem Handel,
  • rechtliche Beratung und vertragliche Absicherung von Sanitätshäusern und Fachhändlern bei der Herstellung und Abgabe von Hilfsmitteln,
  • rechtliche Begleitung der Krankenkassen bei der Verhandlung von Rabatt- und Versorgungsverträgen mit den Heilmittelherstellern und Hilfsmittelherstellern.

Ihre Rechte im Arzneimittelrecht als Verbraucher und Patient
Daneben nehmen unsereerfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ihre Rechte als Verbraucher und Patient wahr:

  • gegenüber der Pharmaindustrie bei fehlerhafter Herstellung und Ausweisung (Beipackzettel) von Arzneimitteln,
  • gegenüber dem Arzt bei fehlerhafter Verordnung und Dosierung von Arzneimitteln (z.B. im Arztrecht, Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht),
  • gegenüber dem Apotheker bei fehlerhafter Abgabe von und fehlerhafter Beratung zum Arzneimittel (z.B. Apothekenrecht),
  • gegenüber dem Sanitätsfachhandel bei nicht qualitätsgerechter Lieferung von Hilfsmitteln,
  • gegenüber der Kranken- und Pflegekasse bei Fragen zur Erstattungsfähigkeit und bei Nichtbezahlung von Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln im Rahmen kassenärztlicher und privatärztlicher Versorgung.
  • Bei Problemstellungen bezogen auf die Herstellung, Behandlung und Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher bzw. Patienten und damit verbundenen Fragen zu Schadensersatz und Haftung sowie den dazu relevanten rechtlichen Vorschriften 

Branchenbezogene Beratung zum Umgang mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln 
Im Rahmen dieser Betreuung beraten unsere Anwälte Sie auf dem Fachgebiet Arzneimittelrecht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Handelns, entwerfen Formulare, verhandeln und gestalten Verträge und entwickeln Checklisten für die einzelnen Berufsgruppen der Heilberufe bei dem Umgang mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln.

Arzneimittelrecht international
Bei europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir Zulassungen und Verträge mit grenzüberschreitender Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Verträgen und Vertriebswegen klären wir mit unseren Mandantendie Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts,die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt und den Anspruch auf Haftung und Vergütung nach BGB oder einer dem ausländischem Recht unterliegenden Vereinbarung.
Hier steht uns das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist bei Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln die ordnungsgemäße Versicherung des Herstellers, des Beraters wie des Vertreibers. Auch der Zwangsvollstreckung und dem Einstweiligen Rechtsschutz kommen im Arzneimittelrecht besondere Bedeutung zu, da im Streit, insbesondere um gewerbliche Schutzrechte, kurze Reaktionszeiten sicherzustellen sind.

Zusammenarbeit mit Industrie-Versicherer, Patentingenieur, Steuer- und Unternehmensberater, sowie Banken
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrie-Versicherer, Patentingenieure, Steuerberater oder Unternehmensberater, zusammen.

Download: Übersicht zum Arzneimittelgesetz (AMG)
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend unsere Übersicht zum Arzneimittelgesetz:

Übersicht Arzneimittelgesetz (AMG)

RECHTSANWALT FÜR ARZTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das komplexe Vertragsarztrecht bzw. Arztrecht gewinnt angesichts immer leerer werdender Kassen der Träger des Gesundheitswesens zunehmend an politischer Brisanz.

Verhältnis Pflichtversicherung und Vergütung
Einerseits besteht für den überwiegenden Teil der Bevölkerung eine öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen, sodass sich für die Ärzteschaft die staatlich limitierte Zulassung zum System der vertragsärztlichen Versorgung als unerlässlich erweist, um kostendeckend praktizieren zu können.
Andererseits verzichten Vertragsärzte durch die mit der Zulassung gekoppelte öffentlich-rechtliche Pflichtenanbindung nicht selten auf ein „angemessenes“ Honorar für Einzelleistungen, da diese aufgrund der Behandlungspflicht gegenüber Kassenpatienten über ihr vertragsärztliches Budget hinaus zur Erbringung ärztlicher Behandlung verpflichtet sind.
Wegen dieser Vielzahl zu beachtender Rechtsnormen gilt das Vertragsarztrecht als komplexes Rechtsgebiet, das auch für den gebildeten „Laien“ nicht ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist. Die Kosten eines hinzugezogenen Rechtsanwalts gelten dann auch im Vorverfahren als „notwendige“ und damit im Obsiegensfalle zu erstattende Kosten!

Beratung im Zulassungsrecht
Im Einzelnen beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden Sie gern zu Fragen und Rechtsschutzmöglichkeiten des Zulassungsrechts hinsichtlich

  • Anspruch auf Zulassung, Nachfolge und Entzug der Zulassung 
  • Konkurrentenwiderspruch und Kostenerstattungsanspruch
  • Altersgrenzen und Nebentätigkeit
  • Verlegung des Vertragsarztsitzes
  • Job- Sharing
  • wettbewerbsrechtliche Beratung 


Anwaltliche Beratung zu Rechten und Pflichten als Leistungserbringer
Außerdem beraten wir Sie auf dem Spezialgebiet Arztrecht zu Ihren Pflichten als Leistungserbringer hinsichtlich

  • Anzeigepflichten (Berufskrankheit, keine Praxistätigkeit...)
  • Präsenz- und Auskunftspflichten 
  • Datenschutz
  • Behandlungspflicht, Sorgfaltsmaßstab und Dokumentation
  • Wirtschaftlichkeitsgebot und Plausibilität
  • berufsrechtlichen Disziplinarverfahren und strafrechtlichen Sanktionen
  • Umgang mit Streitigkeiten zu Behandlungsfehlern oder „Schönheitsfehlern“


Rechtsberatung zur Honorarverteilung 
Bei Rechtsfragen der Honorarverteilung beraten unsere Rechtanwälte und Rechtsanwältinnen Sie hinsichtlich

  • angemessener Vergütung und Honorarverteilungsgerechtigkeit
  • Mengenbegrenzungsregelungen
  • Tätigkeitsschwerpunkten und Sonderbudgets
  • Härteregelungen und Vertrauensschutz
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen


Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung
Unsere erfahrenen Anwälte entwerfen und erörtern mit Ihnen Vertragsgestaltungen im Rahmen

  • der beruflichen Kooperation, auch mit „Nicht-Ärzten“
  • von Modellen der Integrierten Versorgung
  • der Errichtung medizinischer Versorgungszentren


Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich tätig zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch Verhandlungen mit Berufsträgern, Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Zulassungs- und Beschwerdeausschüssen.
Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten. Ebenso unterstützen wir Sie beim Forderungseinzugund bei Fragestellungen zu Kostenerstattungsansprüchen.  

Beratung in der rechtlichen Beziehung zwischen Arzt und Patient 
Wir betreiben die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs underläutern Ihnen dabei die wichtigsten Aspekte, auch aus Sicht des Patientenrechts. 

Arztrecht international 
Hier steht uns - von den Standorten Nürnberg und Dresden aus- auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem arztrechtlichen Gebiet, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Landes(zahn)ärztekammer, Sozialversicherungsträgern, Krankenkasse
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ferner mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland zusammen, wie z.B. mit Landesärztekammern bzw. Landeszahnärztekammern, Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen.
 
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

Download: Checklisten zum Arzthaftungsrecht 

RECHTSANWALT FÜR ARZTHAFTUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst die Beratung und Vertretung von Patienten

  • bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Schadensersatzansprüchen und Rentenansprüchen gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen,

wobei die Ansprüche resultieren aus

  • Diagnosefehlern und Behandlungsfehlern,
  • fehlerhafter oder unzureichender Aufklärung durch den Arzt
  • Falschbehandlung und damit verbundene gesundheitliche Schäden (Gesundheitsschaden)
     

Verfahren im Strafrecht und im Berufsrecht gegen den Arzt 
In strafrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren gegen den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Behandlungsfehlern leiten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Fachgebiet Strafrecht und Medizinrecht die jeweiligen Verfahren ein mit

  • Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
  • Anzeige wegen Standesvergehens bei der Ärztekammer

Den Geschädigten begleiten wir als Nebenkläger im Strafverfahren. Zudem klären wir zugehörige Fragen zum Versicherungsrecht.

Durchführung Prozess Arzthaftung 
Die Durchführung des Arzthaftungsprozesses gestaltet sich in der

  • Aufforderung an den Arzt zur Stellungnahme zum behaupteten Behandlungsfehler oder Befunderhebungsfehler mit Anforderung der Krankenunterlagen
  • Überprüfung des medizinischen Sachverhalts durch eigene Gutachter oder durch Einschalten der Ärztekammer
  • Qualifizierung des Behandlungsfehlers, ob mangelhafte Aufklärung, Diagnoseirrtum, Kunstfehler oder grober Behandlungsfehler
  • Klärung der Beweislast
  • Außergerichtliche Verhandlungsführung mit der Haftpflichtversicherung
  • ggf. Gestaltung eines Abfindungsvergleiches unter Beachtung von Folgeschäden, Verjährung und Ansprüchen Dritter
  • Letztlich zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (Ansprüche der Patientenseite Behandlungskosten, Verdienstausfallschaden, Kosten für Haushaltsführung, Unterhaltsansprüche u.a.).

Arzthaftungsrecht international
Hier steht uns auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ijINTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Landesärztekammer, Sozialversicherung und Krankenkasse 
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Rechtsanwälte in Nürnberg und Dresden ferner mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland zusammen, wie z.B. mit Landes(zahn)ärztekammern, Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen.
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.


Download: Checkliste Bemessung Schmerzensgeld
Zur Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe finden Sie nachfolgend eine Übersicht möglicher Bemessungskriterien:

Checkliste für die Schmerzensgeldbemessung

RECHTSANWALT FÜR KASSENARZTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst die Beziehungen zwischen Ärzten/Zahnärzten und kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, wie zum Beispiel

  • Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsausschüsse, insbesondere Zulassung und Zulassungsentziehung
  • Ermächtigung und Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Tätigkeiten an weiteren Orten
  • Anstellung von Ärzten bzw. Fachärzten 
  • Nachbesetzungsverfahren
  • Disziplinarsachen
  • Honorarstreitigkeiten, insbesondere Rückforderungen und Fragen zu Abrechnungen
  • Genehmigung von Assistenten und Vertretern
  • Rechtsberatung in wettbewerbsrechtlich relevanten Fragen 

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen betreiben die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs.

Rechtsanwalt für (Kassen)Arztrecht international 
Hier steht unseren Rechts-und Fachanwälten auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partnerkanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Knowhow und deren Erfahrung auf dem arztrechtlichen Gebiet, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Landes(zahn)ärztekammern, Sozialversicherungen und Krankenkassen 
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ferner mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland zusammen, wie z.B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Landes(zahn)ärztekammern, Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen.

Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst alle Stadien des Strafverfahrens, die z.B. einer Anzeige wegen Betrugs, Diebstahls, Steuerhinterziehung, einer Körperverletzung oder einem anderen Delikt folgen können.

Das Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren bieten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihnen unverzüglichen Beistand bei Festnahmen, insbesondere bei: 

  • Vernehmungen
  • Durchsuchungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung bei der Haftprüfung vor dem Ermittlungsrichter
  • anwaltliche Betreuung in der Untersuchungshaft 


Die Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht ist Ziel unserer Strafverteidiger, das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, gestaffelt in:

  • Freispruch
  • Einstellung des Verfahrens
  • möglichst geringe Strafe

Dabei hilft unsere langjährige Erfahrung in Strafsachen, mit Gericht und Staatsanwaltschaft zusammen eine einvernehmliche Strafzumessung zu finden, die ein langwieriges Verfahren zum Vorteil des Mandanten ersparen kann.
Bei unserer Ansicht nach zu Unrecht oder zu hoch erfolgter Strafzumessung vertreten wir Sie im Berufungs- und Revisionsverfahren.

Die Strafvollstreckung 
Unsere Anwaltskanzlei wird für Sie bei der Strafvollstreckung tätig bei:

  • der Stellung von Gnadenanträgen
  • der Beantragung von Strafaussetzung nach Verbüßung einer teilweisen Freiheitsstrafe
  • dem Stellen von Anträgen zur Lockerung des Strafvollzuges


Fachkenntis im Strafrecht 
Unsere Fachkenntnis im Strafrecht umfasst insbesondere:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht 
  • Kapitalstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ausländer im Strafvollzug
  • Internetstrafrecht


Internationale strafrechtliche Fragestellungen 
Durch die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen, steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden auch auf diesem Rechtsgebiet landesspezifisches Know-how aus erster Hand für Ihre strafrechtliche Beratung zur Verfügung. 

RECHTSANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst Fragen des allgemeinen sowie des besonderen Versicherungsrechts. Dies ist zu bestimmen anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen, z.B. anlässlich

  • des Widerrufs des Versicherungsvertrages
  • des Rücktrittsrechts des Versicherers u.a. bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und anschließendem Rücktritt vom Vertrag
  • des Vorliegens einer Verletzung der Anzeigepflicht (Fragen der Gefahrerheblichkeit, anderweitiger Erkenntniserlangung des Versicherers u.a.)
  • des Beginns und der Dauer des Versicherungsschutzes u.a. bei Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • des Endes des Versicherungsschutzes u.a. bei Kündigung aufgrund Prämienzahlungsverzug


Prüfung der Leistungsansprüche aus dem Vertrag
Wir sind tätig bei Leistungsansprüchen aus dem Versicherungsvertrag durch Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen anhand des vorliegenden Versicherungsfalls und Ihrer Versicherungspolice in Verbindung mit den jeweiligen hierzu vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung
Sowohl durch außergerichtliche Tätigkeit bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren werden wir Ihre Interessen vertreten, wie bei:

  • Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente aus Berufsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Leistungsansprüchen auf Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung
  • Leistungsansprüchen aufgrund Hausratsschadens aus Ihrer Hausratsversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz und Kostenübernahme aus Ihrer Rechtsschutzversicherung


Rechtliche Beratung zu Regressansprüchen
Wir beraten Sie auch bei Regressansprüchen, wie

  • bei der Verletzung von Obliegenheiten bzw von Obliegenheitspflichten vor Eintritt des Versicherungsfalles und im Verssicherungsfall (z.B. Unfallflucht, Alkoholeinfluss, u.a.)
  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalls (Versicherungsbetrug)


Versicherungsrecht international
Auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stehen wir mit unserem internationalen Netzwerk zur Seite. Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
 

Zusammenarbeit mit Versicherungen
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus dem Bereich Versicherungen, zusammen.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne auf dem Fachgebiet Gesundheit

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Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
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Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt