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RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beraten Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes umfassend sowohl im individuellen, d.h. einzelvertraglichen, als auch im kollektiven, d.h. im Betriebsverfassungsarbeitsrecht und im tarifrechtlichen Arbeitsrecht.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen sich mit langjähriger Erfahrung engagiert vor allem in den folgenden Aufgabenbereichen des Arbeitsrechts für Sie ein:

  • die Unterstützung von Arbeitgebern und Unternehmen bei der Planung oder Änderung ihrer Personalstruktur mit den entsprechenden Folgemaßnahmen gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter und gegebenenfalls auch gegenüber dem Betriebsrat.
  • die Beratung von Arbeitgebern und Unternehmen bei der Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen, sowie die Prüfung bereits vorhandener Arbeitsverträge
  • die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl vor Eingehung eines Anstellungsverhältnisses, als auch während der Tätigkeit und insbesondere aus Anlass einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses, also z.B. sowohl durch fristgerechte und ordentliche, als auch durch fristlose bzw. außerordentliche Kündigung. Hier beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Arbeitnehmer auch bezüglich möglicher Folgen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Arbeitsagenturen.
  • anwaltliche Beratung in Nürnberg und Dresden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den folgenden Bereichen, die während und nach einem Arbeitsverhältnis relevant werden, z.B. Problemstellungen im Zusammenhang mit Lohn bzw. Gehalt oder einer Abfindung, Krankheit, Kündigungsschutzklagen, die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, die Beratung im Bereich der Kündigungsfristen oder das Einfordern eines Arbeitszeugnisses. 
  • das Vorgehen bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, ein wichtiges Thema sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. 
  • die Beratung und Vertretung leitender Angestellter, insbesondere von sog. Organen wie z. B. Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, die auf Grund ihrer exponierten Stellung im Unternehmen oder Betrieb einen besonderen strategischen Beratungsbedarf haben, beispielsweiße bezüglich eines Wettbewerbsverbots nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. 
  • die Beratung von Betriebsräten bzw. Betriebsratsmitgliedern, die auf Grund ihrer Funktion im Unternehmen ebenfalls eine interessengerechte Unterstützung benötigen. Vor allem in Fällen von Betriebsänderungen, bei Fragen rund um einen Sozialplan oder dem Einigungsstellen- bzw. gerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2 a ArbGG.
  • die Vertretung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ / AÜG), auch bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, welcher immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Zunehmend wird durch wiederholte Änderungen arbeitsrechtlich maßgeblicher Vorschriften eine fachliche Beratung benötigt, die der umfangreichen Rechtsprechung Rechnung trägt.

Arbeitsrecht international
Unsere Erfahrungen und Tätigkeiten im Arbeitsrecht sind dabei nicht nur auf den Arbeitsmarkt in Deutschland und auf die dort tätigen Unternehmen oder Mitarbeiter beschränkt.
Hier steht uns außerhalb unserer Standorte Nürnberg und Dresden auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Wir können durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet in Südeuropa und Asien sowie Nord- und Südamerika, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Kooperation mit Steurberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberatung, Amt, Szialversicherung
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir als Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Dresden auch mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung (z.B. Bereich HR / Human Resources) sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern zusammen.
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

Muster-Abmahnung Arbeitsrecht
Damit Sie sich ein konkretes Bild über die Gestaltungsarbeit der Fachanwälte für Arbeitsrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in der arbeitsrechtlichen Abteilung machen können, finden Sie nachfolgend zwei praxisrelevante Musterbeispiele:

Download: Arbeitsrecht Abmahnung (Muster)

Zum einen handelt es sich um einen Textvorschlag für den Inhalt einer Abmahnung. Dieser ist als Basis für den konkreten Einzelfall zu betrachten und sollte nicht ohne weitere Ergänzung und Anpassung auf den konkreten Einzelfall und fachkundige Beratung verwendet werden.

Muster-Antrag Arbeitszeitverkürzung 
Ein weiteres wichtiges Thema aus Arbeitgebersicht stellt die Behandlung von Anträgen auf Arbeitszeitverkürzung dar. Da dies auch in den Bereichen Mutterschutz oder Elternzeit relevant werden kann, geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers und stellen Ihnen in einer Übersicht für die (mögliche) Ablauforganisation für Arbeitgeber zur Verfügung.

Download: Muster-Antrag Arbeitszeitverkürzung

RECHTSANWALT FÜR BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit der Betriebspartner Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresdenbeinhaltet organisationsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Ablauf der Wahlen zum Betriebsrat
  • Kostenaufwand und Sachaufwand des Betriebsrats
  • Probleme bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Hierbei beziehen wir uns auf Problemstellungen mit Bezug zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht). Ebenso umfasst die Beratung durch unser Team seltene Fälle wie z.B. Fragestellungen hinsichtlich Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten und den zugehörigen Regelungen im Betriebsverfassungsrecht. 

Rechtliche Beratung zum Thema Mitbestimmung
Im Bereich der Mitbestimmung

  • gestaltet unser Team einschlägige Betriebsvereinbarungen, z.B. BV Überstunden, BV Schichtmodell, BV Flexible Vergütungsbestandteile
  • beraten wir bei den Verhandlungen der Betriebspartner
  • beraten wir zu den anwendbaren und einzuhaltenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes


Begleitung des gesamten Mitbestimmungsverfahrens
Im Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten imgesamten Mitbestimmungsverfahren von der Aufstellung der möglichen unternehmerischen Maßnahmen über die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats bis hin zum Abschluss des erforderlichen Interessenausgleichs und Sozialplans. Dabei sollten die Betriebspartner von Beginn an die kündigungsschutzrechtlichen Konsequenzen und eine Verfahrensvereinfachung durch die Erstellung einer Auswahlrichtlinie oder Namensliste beachten.

Betreuung der praktischen Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen
Bei unserer Tätigkeit betreut unser Team für Wirtschaftsrecht auch die praktische Umsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen. Nicht selten machen die Betriebspartner hier von einstweiligen Verfügungen Gebrauch, sodass hier kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten sind.

Betriebsverfassungsrecht international 
Bei international und europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende Unterrichtung nach dem europäischen Betriebsrätegesetz. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Führen von Verhandlungen mit den Betriebspartnern
Zur Gestaltung erforderlicher Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden führen unsere Anwälte die Verhandlungen für die Betriebspartner,also zum Beispiel für den Arbeitgeber oder den Betriebsrat.

Zusammenarbeit mit Personalmanagement und Unternehmensberatung
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeitet die Kanzlei in Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Personalmanagement, Zeitarbeit oder Unternehmensberatung zusammen.

Download: Fahrplan mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
Damit Sie sich in den Ablauf bei der Durchführung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen leicht einfinden können, finden Sie nachfolgend die Gliederung unseres 10-Punkte-Fahrplans.

Download: 10-Punkte-Fahrplan bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen

RECHTSANWALT FÜR TARIFVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Fachabteilung für Arbeitsrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst auch die Beratung in tarifvertragsrechtlichen Fragen. Tarifvertragsinhalte sind aufgrund ihrer grundsätzlichen Richtigkeitsgewähr von besonderer Bedeutung, da sie anders als Formulararbeitsverträge einer zusätzlichen Inhaltskontrolle durch die §§ 305 ff BGB (früher AGB-Gesetz) nicht unterfallen. 

Beratungsspektrum Tarifvertragsrecht für Unternehmen und Arbeitnehmer
Unser Team für Arbeitsrecht berät im Tarifrecht

  • Unternehmen und Betriebe
    • Unter Rückgriff auf die Vorschriften des TVG (Tarifvertragsgesetz) bei der Einführung tarifvertraglicher Regelungen/Tarifvertragswerke auf das jeweilige Unternehmen/Betrieb, z.B. Einbeziehung branchenfremder Tarifvertragswerke.
    • bei der Auslegung und Ergänzung von bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
    • ohne Verbandsbezug bei der Erstellung eines Firmen- bzw. Haustarifvertrages.
    • über die Möglichkeiten und Risiken durch einen Austritt aus dem Arbeitgeberverband 
    • oder über einen Betriebsübergang die Tarifvertragsbindungen zu beenden.
       
  • Arbeitnehmer
    • bei der Auslegung und Anwendbarkeit von tarifvertraglichen Regelungen, vor allem auch z.B. ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anwendbar ist.
    • bei der Anwendung von Einzelnormenin Tarifverträgen.
    • bei der zutreffenden Eingruppierung aus dem für Sie geltenden Endgelttariflohn.
    • bei der Wahrung der tariflichen Ausschlussfristen.
    • bei Konfliktregelungen, Kündigungsregelungen und Befristungsregelungen, z.B. im Rahmen eines TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)


Tarifvertragsrecht international
Unsere Erfahrungen und Tätigkeiten im Arbeitsrecht sind dabei nicht nur auf den Arbeitsmarkt in Deutschland und auf die dort tätigen Unternehmen oder Mitarbeiter beschränkt. Hier steht unserer Rechtsanwaltskanzlei für Tarifvertragsschließende auch weltweit das landesspezifische Knowhow direkt über die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Unser Team  kann durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit nicht nur deren Knowhow und deren Erfahrung auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet in Südeuropa und Asien, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Amt und Sozialversicherungsträger
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ferner mit Kooperationspartnern in Deutschland, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung (z.B. Bereich human resources) sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern zusammen. Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten/-in zu beschaffen.

Download: Die Ausschlussklausel im Tarifvertrag - Beispiel
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie ein von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht entworfenes Beispiel für eine Ausschlussklausel aus einem bis dato allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes.

Download: Ausschlussklausel im Tarifvertrag

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR WERKVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B. 

  • Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)


Beratung zur werkvertraglichen Mängelhaftung
Im Bereich der Haftung für mangelhafte Werkleistung beraten wir z.B. bei

  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Werkverträgen)
  • Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
  • Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

Bei ihrer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimiert den Werkvertrag anhand von Checklisten und informiert über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. 

Werkvertagsrecht international
Bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende werkvertragliche Leistung. Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen klären wir mit unserem Mandanten 

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Werkvertrag und
  • Anspruch auf Vergütung nach BGB bzw. VOB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung.

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Rechtliche Beratung zu Versicherung und Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist für Bauunternehmen und Bauherren die ordnungsgemäße Versicherung während der Bauphase. Auch der Zwangsvollstreckung kommt im Werkvertragsrechtbesondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Architekten, Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigte Gutachter, Bauunternehmen zusammen.

Download: Checkliste Inhaltsverzeichnis Wekvertrag

RECHTSANWALT FÜR ZEITARBEIT/ ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsangebot von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit und dabei die Klärung von Fragestellungen sowohl aus der Sicht des Verleihers, des Entleihers als auch des Leiharbeitsnehmers.

Gründung und Führung von Zeitarbeitsunternehmen
Unser Team für Arbeitsrecht unterstützt bei der Gründung und Führung von Zeitarbeitsunternehmen, z.B.:

  • Beantragung der AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)-Erlaubnis
  • Begleitung bei den regelmäßigen Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtsmittel gegen Bescheide anlässlich der Prüfungen
  • Vertretung vor Sozialgerichten in allen Erlaubnisangelegenheiten

Rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung
Wir betreuen die Vertragsgestaltung zwischen Verleiher und Entleiher, z. B.:

  • Aushandeln von Individualverträgen
  • Erstellung eines Formularvertrages Verleiher – Entleiher
  • Fertigung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwaltliche Beratung bei vielfältigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen
Unser Team  begleitet alle arbeitsrechtlichen Problemstellungen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmern, z.B.:

  • Erstellung eines Muster-AÜG-Vertrages
  • Maßnahmen bei unzureichender Arbeitsleistung
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Erstellung, Anwendung oder Auslegung von Tarifverträgen


Zusammenarbeit mit passenden Kooperationspartnern
Die erforderlichen Gespräche führen wir mit den Behörden oder Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken.

Zeitarbeit international
Sollten Sie Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifisches Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster-Inhaltsverzeichnis AÜV
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was für einen Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher zu beachten ist, fügen wir ein jeweils an den Einzelfall anzupassendes eines Verleiher-Entleiher-Vertrages bei.

Download: Inhaltsverzeichnis für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Muster)

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Kündigungsschutz beraten Sie gerne

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Dr. Günther Kreuzer

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dr. Stefanie Kreuzer

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Fachanwältin für Arbeitsrecht