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RECHTSANWALT FÜR BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit der Betriebspartner Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresdenbeinhaltet organisationsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Ablauf der Wahlen zum Betriebsrat
  • Kostenaufwand und Sachaufwand des Betriebsrats
  • Probleme bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Hierbei beziehen wir uns auf Problemstellungen mit Bezug zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht). Ebenso umfasst die Beratung durch unser Team seltene Fälle wie z.B. Fragestellungen hinsichtlich Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten und den zugehörigen Regelungen im Betriebsverfassungsrecht. 

Rechtliche Beratung zum Thema Mitbestimmung
Im Bereich der Mitbestimmung

  • gestaltet unser Team einschlägige Betriebsvereinbarungen, z.B. BV Überstunden, BV Schichtmodell, BV Flexible Vergütungsbestandteile
  • beraten wir bei den Verhandlungen der Betriebspartner
  • beraten wir zu den anwendbaren und einzuhaltenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes


Begleitung des gesamten Mitbestimmungsverfahrens
Im Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten imgesamten Mitbestimmungsverfahren von der Aufstellung der möglichen unternehmerischen Maßnahmen über die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats bis hin zum Abschluss des erforderlichen Interessenausgleichs und Sozialplans. Dabei sollten die Betriebspartner von Beginn an die kündigungsschutzrechtlichen Konsequenzen und eine Verfahrensvereinfachung durch die Erstellung einer Auswahlrichtlinie oder Namensliste beachten.

Betreuung der praktischen Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen
Bei unserer Tätigkeit betreut unser Team für Wirtschaftsrecht auch die praktische Umsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen. Nicht selten machen die Betriebspartner hier von einstweiligen Verfügungen Gebrauch, sodass hier kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten sind.

Betriebsverfassungsrecht international 
Bei international und europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende Unterrichtung nach dem europäischen Betriebsrätegesetz. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Führen von Verhandlungen mit den Betriebspartnern
Zur Gestaltung erforderlicher Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden führen unsere Anwälte die Verhandlungen für die Betriebspartner,also zum Beispiel für den Arbeitgeber oder den Betriebsrat.

Zusammenarbeit mit Personalmanagement und Unternehmensberatung
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeitet die Kanzlei in Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Personalmanagement, Zeitarbeit oder Unternehmensberatung zusammen.

Download: Fahrplan mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
Damit Sie sich in den Ablauf bei der Durchführung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen leicht einfinden können, finden Sie nachfolgend die Gliederung unseres 10-Punkte-Fahrplans.

Download: 10-Punkte-Fahrplan bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen

RECHTSANWALT FÜR DIENSTVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Dienstverträge werden geschlossen, wenn die Dienste in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit geleistet werden, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher, Projektsteuerung und Baubetreuung. Dies unterscheidet sie vom Arbeitsvertrag (weisungsabhängige Arbeitsleistung).

Anwaltliche Beratung in vertragsrechtlichen Fragestellungen 
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Dienstvertragsrecht beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Abschluss und Inhalt des Dienstvertrages
  • Dienstvertrag für Vorstand der Aktiengesellschaft
  • Dienstvertrag für Geschäftsführer der GmbH
  • Besonderheiten aus der Doppelstellung von Organmitglieder (gesetzlicher Vertreter der juristischen Person und zugleich Angestellter)
  • Altersversorgung der Organmitglieder


Dienstvertragsrecht und Haftung von Organmitgliedern
Im Bereich der Haftung der Organmitglieder berät unser Team z.B. bei

  • Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Horizontale und vertikale Zuständigkeitsverteilung zur Haftungsreduktion im Bereich der Geschäftsleitung
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber der Geschäftsleitung
  • persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsleitungsmitglieder aus Umwelt- und Produkthaftung


Überarbeitung und Optimierung von Dienstverträgen 
Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die praktische Umsetzung und optimieren den Dienstvertrag anhand von Checklisten und informieren über die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführer sowie bei der GmbH & Co. KG.

Dienstvertragsrecht international
Bei europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir den Dienstvertrag mit grenzüberschreitender Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Dienstverträgen klären die Rechtsanwälte unserer Kanzlei an den Standorten Nürnberg und Dresdenwir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Dienstvertrag und
  • den Anspruch auf Vergütung nach BGB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Versicherung des Dienstnehmers
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist bei dem Dienstvertrag die ordnungsgemäße Versicherung des Dienstnehmers einschließlich der Frage nach einer D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung). Auch der Zwangsvollstreckung und dem Einstweiligen Rechtsschutz kommt im Dienstvertragsrecht besondere Bedeutung zu, da im Streitfall mit den Dienstverpflichteten kurze Reaktionszeiten sicherzustellen sind.

Zusammenarbeit mit Banken, Industrie-Versicherern, Steuerberatern, Unternehmensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten bei der Rechtsberatungwir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrie-Versicherer, spezialisierte Altersversorgung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, zusammen.


Download: Muster Checkliste Dienstvertrag
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend die von unseren Rechtsanwälten auf dem Fachgebiet Dienstvertragsrecht erstellte Checkliste Dienstvertrag

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR WERKVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B. 

  • Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)


Beratung zur werkvertraglichen Mängelhaftung
Im Bereich der Haftung für mangelhafte Werkleistung beraten wir z.B. bei

  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Werkverträgen)
  • Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
  • Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

Bei ihrer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimiert den Werkvertrag anhand von Checklisten und informiert über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. 

Werkvertagsrecht international
Bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende werkvertragliche Leistung. Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen klären wir mit unserem Mandanten 

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Werkvertrag und
  • Anspruch auf Vergütung nach BGB bzw. VOB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung.

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Rechtliche Beratung zu Versicherung und Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist für Bauunternehmen und Bauherren die ordnungsgemäße Versicherung während der Bauphase. Auch der Zwangsvollstreckung kommt im Werkvertragsrechtbesondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Architekten, Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigte Gutachter, Bauunternehmen zusammen.

Download: Checkliste Inhaltsverzeichnis Wekvertrag

RECHTSANWALT FÜR ZEITARBEIT/ ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsangebot von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit und dabei die Klärung von Fragestellungen sowohl aus der Sicht des Verleihers, des Entleihers als auch des Leiharbeitsnehmers.

Gründung und Führung von Zeitarbeitsunternehmen
Unser Team für Arbeitsrecht unterstützt bei der Gründung und Führung von Zeitarbeitsunternehmen, z.B.:

  • Beantragung der AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)-Erlaubnis
  • Begleitung bei den regelmäßigen Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtsmittel gegen Bescheide anlässlich der Prüfungen
  • Vertretung vor Sozialgerichten in allen Erlaubnisangelegenheiten

Rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung
Wir betreuen die Vertragsgestaltung zwischen Verleiher und Entleiher, z. B.:

  • Aushandeln von Individualverträgen
  • Erstellung eines Formularvertrages Verleiher – Entleiher
  • Fertigung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwaltliche Beratung bei vielfältigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen
Unser Team  begleitet alle arbeitsrechtlichen Problemstellungen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmern, z.B.:

  • Erstellung eines Muster-AÜG-Vertrages
  • Maßnahmen bei unzureichender Arbeitsleistung
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Erstellung, Anwendung oder Auslegung von Tarifverträgen


Zusammenarbeit mit passenden Kooperationspartnern
Die erforderlichen Gespräche führen wir mit den Behörden oder Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken.

Zeitarbeit international
Sollten Sie Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifisches Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster-Inhaltsverzeichnis AÜV
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was für einen Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher zu beachten ist, fügen wir ein jeweils an den Einzelfall anzupassendes eines Verleiher-Entleiher-Vertrages bei.

Download: Inhaltsverzeichnis für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Muster)

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Zeitarbeit beraten Sie gerne

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Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht