Zum Inhalt springen

RECHTSANWALT FÜR DIENSTVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Dienstverträge werden geschlossen, wenn die Dienste in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit geleistet werden, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher, Projektsteuerung und Baubetreuung. Dies unterscheidet sie vom Arbeitsvertrag (weisungsabhängige Arbeitsleistung).

Anwaltliche Beratung in vertragsrechtlichen Fragestellungen 
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Dienstvertragsrecht beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Abschluss und Inhalt des Dienstvertrages
  • Dienstvertrag für Vorstand der Aktiengesellschaft
  • Dienstvertrag für Geschäftsführer der GmbH
  • Besonderheiten aus der Doppelstellung von Organmitglieder (gesetzlicher Vertreter der juristischen Person und zugleich Angestellter)
  • Altersversorgung der Organmitglieder


Dienstvertragsrecht und Haftung von Organmitgliedern
Im Bereich der Haftung der Organmitglieder berät unser Team z.B. bei

  • Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Horizontale und vertikale Zuständigkeitsverteilung zur Haftungsreduktion im Bereich der Geschäftsleitung
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber der Geschäftsleitung
  • persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsleitungsmitglieder aus Umwelt- und Produkthaftung


Überarbeitung und Optimierung von Dienstverträgen 
Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die praktische Umsetzung und optimieren den Dienstvertrag anhand von Checklisten und informieren über die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführer sowie bei der GmbH & Co. KG.

Dienstvertragsrecht international
Bei europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir den Dienstvertrag mit grenzüberschreitender Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Dienstverträgen klären die Rechtsanwälte unserer Kanzlei an den Standorten Nürnberg und Dresdenwir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Dienstvertrag und
  • den Anspruch auf Vergütung nach BGB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Versicherung des Dienstnehmers
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist bei dem Dienstvertrag die ordnungsgemäße Versicherung des Dienstnehmers einschließlich der Frage nach einer D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung). Auch der Zwangsvollstreckung und dem Einstweiligen Rechtsschutz kommt im Dienstvertragsrecht besondere Bedeutung zu, da im Streitfall mit den Dienstverpflichteten kurze Reaktionszeiten sicherzustellen sind.

Zusammenarbeit mit Banken, Industrie-Versicherern, Steuerberatern, Unternehmensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten bei der Rechtsberatungwir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrie-Versicherer, spezialisierte Altersversorgung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, zusammen.


Download: Muster Checkliste Dienstvertrag
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend die von unseren Rechtsanwälten auf dem Fachgebiet Dienstvertragsrecht erstellte Checkliste Dienstvertrag

RECHTSANWALT FÜR HANDELSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie als Unternehmer und Vertriebspartner an den Standorten Nürnberg und Dresden zu allen gängigen Aspekten des Handelsrechts (Privatrecht der Kaufleute).

Unterstützung bei der Auswahl des passenden Vertriebsnetzes
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist hierbei die Beratung des Herstellers bei der Auswahl der Struktur des Vertriebsnetzes. Zur Verfügung stehen folgende Vertriebswege, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen: 

  • Vertrieb über Handelsvertreter
  • Vertragshändler (auch internationale Händlerverträge)
  • Niederlassungen bzw. Tochterfirmen
  • Online-Vertrieb, z.B. in Online-Shops

Rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung
Bei der Gestaltung des Vertrags sind insbesondere folgende Regelungen zu berücksichtigen:

  • Auftritt der Handelspartner am Markt
  • Auswahl passender Vergütungsmodelle
  • Ausgleichsregelungen und Haftungsfragen
  • nationale und europäische Wettbewerbsregeln.

Rechtsberatung zur Durchführung und Beendigung des Vertrags 
Bei der Durchführung der gewählten Vertragskonstellationen beraten wir Sie hinsichtlich 

  • der Rechte und Pflichten beim Handelskauf
  • der daraus resultierenden Gewährleistungsrechte und Gewährleistungspflichten
  • der Neugestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend der Anforderungen der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Hinsichtlich der Beendigung der gewählten Vertragskonstellation beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden betreffend 

  • der Kündigung von Verträgen mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern 
  • der Prüfung des Bestehens etwaiger Ausgleichsansprüche, z.B. für Handelsvertreter nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses 

Handelsgeschäfte, Kommissionsgeschäfte, Speditionsgeschäfte 
Auch in anderen Handelsgeschäften wie Kommissionsgeschäften, Speditionsgeschäften und Lagergeschäften beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung sowohl außergerichtlich, als auch prozessführend vor den Gerichten. 

Anwaltliche Beratung im Franchiserecht 
Einen zunehmenden Bereich unserer handelsrechtlichen Tätigkeit stellt das Franchiserecht dar. Hierbei bieten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Ihnen die Erarbeitung des gesamten Franchise-Vertrages unter Berücksichtigung der Franchise-Handbücher sowie auch die Überprüfung einzelner Regelungen wie z.B. Preisempfehlungen, Geheimhaltungsregeln sowie (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote. Diese müssen auch den europarechtlichen Regeln entsprechen und erfahren Konkretisierung durch die Verordnung (EU) Nr. 330/2010, auch vertikal-GVO genannt, für Franchise-Vereinbarungen.

Handelsrecht international
Durch den grenzüberschreitenden Warenverkehr einerseits und das europäische Kartellrecht, andererseits ist das gesamte deutsche Handelsrecht stark international ausgerichtet. Unsere mehrsprachigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Ihnen bei handelsrechtlichen Verträgen mit internationalem Bezug schnell weiter. Über unser internationales Anwaltsnetzwerk ij INTERNATIONAL JURISTS gewährleisten wir die fachkompetente Betreuung Ihrer internationalen Aktivitäten.

Änderung GWB 2017
Durch die Änderungen zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seit 30.10.2017 finden die Auslegungs- und Schadensersatzregelungen des europäischen Kartellrechts noch größeren Einfluss das deutsche Wettbewerbsrecht. Zu beachten sind dabei die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Ausnahmeregelungen in den Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO). 

Muster-Vertriebsvertrag in Auszügen 
Damit unsere Mandanten sich vorab besser in vertriebsrechtliche Fragestellungen einarbeiten können, hat unser Team vorab für Sie einen Muster-Vertriebsvertrag in Auszügen erarbeitet, der mithilfe individueller Rechtsberatung noch auf den Einzelfall angepasst werden muss. 

Download: Vertriebsvertrag in Auszügen (Muster)

RECHTSANWALT FÜR HANDELSVERTRETERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Fachabteilung für Handels-/Versicherungsvertreterrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät an den Standorten Nürnberg und Dresden nicht nur bei den gängigen Problemen der Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses oder Versicherungsvertreterverhältnisses und deren Folgen, sondern vielmehr schon bei der Anbahnung des Vertragsverhältnisses. Hier erfolgt bereits eine wesentliche Weichenstellung für einen klaren und möglichst reibungslosen Verlauf des Vertragsverhältnisses. Dabei konzentrieren wir uns auf alle relevanten Tätigkeitsbereiche, darunter unter anderem Bezirksvertreter, Handlungsgehilfen und sogenannte 1.000,00€ Vertreter 

Rechtliche Beratung bei Abgrenzungsfragen 
Dies betrifft beispielsweise die Abgrenzung zu den kaufmännischen Angestellten als Handlungsgehilfen und den sogenannten selbstständigen freien Mitarbeitern bis hin zu arbeitnehmerähnlichen Person. 

  • Durch umfassende außergerichtliche Analyse der Rechtslage vermeidet unser Team nach Möglichkeit ein noch kostenaufwendigeres, wirtschaftlich riskantes Klageverfahren bzw. kürzen solche Verfahren ab. 
  • Das betrifft vor allem die Beendigung des Handelsvertretervertrages und die Abfindung. Hierbei können wir Ihnen eine Prüfung von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89 b HGB über den Rohausgleich oder von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses anbieten. 
  • Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bieten unsereRechts- und Fachanwälte durch umfangreiche Rechtsprechungsrecherchen mittels unserer Online-Datenbank einen Überblick über die Rechtsposition im jeweiligen Einzelfall, z.B. die Ausgestaltungder Provisionsabrechnung, die Einholung eines Buchauszuges oder die Möglichkeit einer fristgerechten und unter Umständen auch außerordentlichen Beendigung des Handels-/Versicherungsvertreterverhältnisses

Außerdem bietet unsere Anwaltskanzlei Rechtsberatung zu den Themen 

  • Musterüberlassung 
  • Inkassovergütung 
  • Gebietsschutz
  • Bucheisicht des Vertreters beim Anbieter 
  • Rechte und Pflichten bei Ausübung der Handels- oder Versicherungsvertretertätigkeit 
  • Vergütungsanspruch bzw. Provision 
  • sowie den anwendbaren Kündigungs- und Ausgleichsregelungen, auch bei einseitiger Beendigung der Vertretung 

Unter Rückgriff auf die anwendbaren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) und des Wettbewerbsrechts.

Handelsvertreterrecht international
Im internationalen Handelsvertreterrecht und Versicherungsvertreterrecht hat unser Team vielfache Erfahrung mit Unternehmen aus Italien, Großbritannien sowie den Nachbarländern Österreich und Schweiz. Das Europäische Handelsvertreterrecht ist im Wesentlichen durch die Richtlinie des Europäischen Rates vom 18.12.1986 86/653/EWG geprägt. 
Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland. Ein typisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang der Aufbau Ihres Vertriebes im Ausland in Abgrenzung von Handelsvertreter und Vertragshändler, weshalb wir gegebenenfalls auch im Vertragshändlerrecht tätig werden. 

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Ämtern und Sozialversicherungsträgern 
Sofern es die Aufgabenstellung des Handels-/Versicherungsvertreterrechtes im konkreten Fall erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für unsere Mandanten ferner mit nicht-juristischen Kooperationspartnern, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern in den verschiedensten Bedarfsfällen im Interesse unserer Mandanten zusammen. Hier ist es uns in vielen Fällen möglich gewesen, kurzfristig Zusatzinformationen für das Mandatsverhältnis zu beschaffen.

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Rahmenbedingungen rund um das Wirtschaftsrecht bilden einen Beratungsschwerpunkt der Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE.

Unsere Wirtschaftsrechtsanwälte unterstützen Sie hier an den Standorten Nürnberg und Dresden umfassend auf den Gebieten 

  • allgemeines Vertragsrecht (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Computer- und Softwarerecht, Fernabsatzrecht, Franchiserecht, Immobilienrecht, Inkassorecht, Internationaler Warenhandel, Kaufrecht, Leasingrecht, Miet- und Pachtrecht, Produkthaftungsrecht, Transportrecht, Werkvertragsrecht u.a.)

  • Arbeitsrecht (Anstellungs- und Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge u.a.)

  • Bank- und Kreditrecht (Darlehen, Bürgschaft, Garantie, Online-Banking, Kreditkartengeschäft, Sicherungsinstrumente u.a.)

  • Kapitalanlagerecht (Fonds, Immobilien, Publikumsgesellschaft, Wertpapiere u.a.)

  • Baurecht (Bauvertrag, Haftung, Schlussrechnung, Immissionsschutz u.a.)

  • Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsplan, Nachfolge, Vermögensauseinandersetzung u.a.)

  • Gesellschaftsrecht (Aktiengesellschaft und Konzern, Beteiligungserwerb , GmbH, GbR, Nachfolge, Stille Gesellschaft, KGaA, e.G., Verein, Stiftung, Ltd., SE u.a.)

  • Handelsrecht und Handelsvertreterrecht (Ausgleichsanspruch, Firma, Handelskauf, Kommission, Provision, Vertragshandel, Wettbewerbsabrede, nachvertragliches Wettbewerbsverbot u.a.)

  • Unternehmensrecht (Gründung, Eintritt, Übernahme, due diligence, Umstrukturierung, Sanierung u.a.)

  • Umweltrecht (Abfall, Bodenschutz, Haftung, Wasserschutz, Versicherbarkeit u.a.)

  • Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeit, Berufs-/Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, Unfall u.a.)

  • Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber, Marke, Patent Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster u.a.)

  • Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsberatung zur Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht
Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines abzuschließenden Rechtsverhältnisses.
Die vertraglichen Regelungen gestalten und optimieren wir jeweilig auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten. Dabei legen wir ganz besonderen Wert auf für Sie klare und sichere Vereinbarungen, auch durch Formulierung konkreter Auslegungsmaßstäbe.

Unterstützung von Unternehmen bei der Verhandlungsführung
Wir führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir die jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Form- und Genehmigungserfordernisse und bereiten registergerichtliche Eintragungsanmeldungen vor. In Rücksprache mit dem Notar und dem Registergericht sorgen wir für die rechtzeitige Eintragung.

Anwaltliche Beratung zur Haftung und Forderungsdurchsetzung im wirtschaftsrechtlichen Kontext
Im Bereich der Haftung prüfen wir Ihre Ansprüche bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und erwirken Einstweiligen Rechtsschutz.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Wirtschaftsrecht international
Bei Sachverhalten mit Bezug zum Internationalen Recht steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Allgemeine Checkliste für die Durchführung einer Due Diligence
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die wesentlichen Prüfungspunkte im Rahmen einer Due Diligence verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste.

Download: Checkliste Durchführung Due Diligence

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Handelsvertreter beraten Sie gerne

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
0351 31550 0
dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht