Zum Inhalt springen

RECHTSANWALT FÜR BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit der Betriebspartner Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresdenbeinhaltet organisationsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Ablauf der Wahlen zum Betriebsrat
  • Kostenaufwand und Sachaufwand des Betriebsrats
  • Probleme bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Hierbei beziehen wir uns auf Problemstellungen mit Bezug zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht). Ebenso umfasst die Beratung durch unser Team seltene Fälle wie z.B. Fragestellungen hinsichtlich Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten und den zugehörigen Regelungen im Betriebsverfassungsrecht. 

Rechtliche Beratung zum Thema Mitbestimmung
Im Bereich der Mitbestimmung

  • gestaltet unser Team einschlägige Betriebsvereinbarungen, z.B. BV Überstunden, BV Schichtmodell, BV Flexible Vergütungsbestandteile
  • beraten wir bei den Verhandlungen der Betriebspartner
  • beraten wir zu den anwendbaren und einzuhaltenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes


Begleitung des gesamten Mitbestimmungsverfahrens
Im Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten imgesamten Mitbestimmungsverfahren von der Aufstellung der möglichen unternehmerischen Maßnahmen über die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats bis hin zum Abschluss des erforderlichen Interessenausgleichs und Sozialplans. Dabei sollten die Betriebspartner von Beginn an die kündigungsschutzrechtlichen Konsequenzen und eine Verfahrensvereinfachung durch die Erstellung einer Auswahlrichtlinie oder Namensliste beachten.

Betreuung der praktischen Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen
Bei unserer Tätigkeit betreut unser Team für Wirtschaftsrecht auch die praktische Umsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen. Nicht selten machen die Betriebspartner hier von einstweiligen Verfügungen Gebrauch, sodass hier kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten sind.

Betriebsverfassungsrecht international 
Bei international und europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende Unterrichtung nach dem europäischen Betriebsrätegesetz. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Führen von Verhandlungen mit den Betriebspartnern
Zur Gestaltung erforderlicher Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden führen unsere Anwälte die Verhandlungen für die Betriebspartner,also zum Beispiel für den Arbeitgeber oder den Betriebsrat.

Zusammenarbeit mit Personalmanagement und Unternehmensberatung
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeitet die Kanzlei in Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Personalmanagement, Zeitarbeit oder Unternehmensberatung zusammen.

Download: Fahrplan mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
Damit Sie sich in den Ablauf bei der Durchführung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen leicht einfinden können, finden Sie nachfolgend die Gliederung unseres 10-Punkte-Fahrplans.

Download: 10-Punkte-Fahrplan bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen

RECHTSANWALT FÜR DIENSTVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Dienstverträge werden geschlossen, wenn die Dienste in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit geleistet werden, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher, Projektsteuerung und Baubetreuung. Dies unterscheidet sie vom Arbeitsvertrag (weisungsabhängige Arbeitsleistung).

Anwaltliche Beratung in vertragsrechtlichen Fragestellungen 
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Dienstvertragsrecht beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.

  • Abschluss und Inhalt des Dienstvertrages
  • Dienstvertrag für Vorstand der Aktiengesellschaft
  • Dienstvertrag für Geschäftsführer der GmbH
  • Besonderheiten aus der Doppelstellung von Organmitglieder (gesetzlicher Vertreter der juristischen Person und zugleich Angestellter)
  • Altersversorgung der Organmitglieder


Dienstvertragsrecht und Haftung von Organmitgliedern
Im Bereich der Haftung der Organmitglieder berät unser Team z.B. bei

  • Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Horizontale und vertikale Zuständigkeitsverteilung zur Haftungsreduktion im Bereich der Geschäftsleitung
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber der Geschäftsleitung
  • persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsleitungsmitglieder aus Umwelt- und Produkthaftung


Überarbeitung und Optimierung von Dienstverträgen 
Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die praktische Umsetzung und optimieren den Dienstvertrag anhand von Checklisten und informieren über die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführer sowie bei der GmbH & Co. KG.

Dienstvertragsrecht international
Bei europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir den Dienstvertrag mit grenzüberschreitender Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Dienstverträgen klären die Rechtsanwälte unserer Kanzlei an den Standorten Nürnberg und Dresdenwir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Dienstvertrag und
  • den Anspruch auf Vergütung nach BGB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung

Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Versicherung des Dienstnehmers
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist bei dem Dienstvertrag die ordnungsgemäße Versicherung des Dienstnehmers einschließlich der Frage nach einer D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung). Auch der Zwangsvollstreckung und dem Einstweiligen Rechtsschutz kommt im Dienstvertragsrecht besondere Bedeutung zu, da im Streitfall mit den Dienstverpflichteten kurze Reaktionszeiten sicherzustellen sind.

Zusammenarbeit mit Banken, Industrie-Versicherern, Steuerberatern, Unternehmensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten bei der Rechtsberatungwir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrie-Versicherer, spezialisierte Altersversorgung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, zusammen.


Download: Muster Checkliste Dienstvertrag
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend die von unseren Rechtsanwälten auf dem Fachgebiet Dienstvertragsrecht erstellte Checkliste Dienstvertrag

RECHTSANWALT FÜR RENTENVERSICHERUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Auf dem Gebiet des Rentenversicherungsrechts umfasst das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden folgende Bereiche:

- Altersrente mit den jeweiligen Teilbereichen

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Altersrente für Frauen

- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei

  • teilweiser Erwerbsminderung
  • voller Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeit

- Renten wegen Todes

  • kleine und große Witwenrente
  • Erziehungsrente
  • Waisenrente

Verfahrensführung und ggf. Klageerhebung vor dem Sozialgericht

In allen Bereichen umfasst das Tätigwerden unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger im Antragsverfahren und im Widerspruchsverfahren.

Bei Ablehnung der Rentenansprüche vertreten wir Sie im Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht und den Landessozialgerichten.

Prüfen der Geltendmachung der Rente vor dem 65. Lebensjahr

Bei der Geltendmachung von Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres prüfen wir, inwieweit Ihre sonstigen Einkünfte die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.

Prüfung der Höhe der Rente in Zusammenarbeit mit Rentenberatern

Für die Überprüfung der Höhe der festgesetzten Rente steht uns ein Rentenberater zur Seite, der an Hand der festgestellten versicherungsrechtliche Zeiten die Richtigkeit des Auszahlungsbetrages überprüft.

Rentenversicherungsrecht mit internationalem Bezug

Hier steht uns auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem sozialrechtlichen Gebiet, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir ferner mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland zusammen, wie z.B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Ämtern, Rentenprüfungsstellen, Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen.

Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

RECHTSANWALT FÜR SOZIALRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Auf dem Gebiet des Sozialrechts beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie in Nürnberg und Dresden zum einen im Leistungsbereich, zum anderen betreuen wir Krankenkassen bei rechtlichen und organisatorischen Fragen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Schwerbehinderung


Rechtliche Beratung im Rentenversicherungsrecht

Beim Rentenversicherungsrecht bezieht sich das Tätigwerden unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf Durchsetzung der verschiedenen Rentenansprüche wie

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente, bzw. teilweiser Erwerbsminderungsrente sowohl im Antragsverfahren, als auch im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Sozialgericht
  • Invalidenrente
     

Beratungsspektrum zur Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung überprüfen und klären wir die Ansprüche auf

  • Kostenersatz durch die Krankenkasse für medizinische Behandlungen und
  • Feststellung des Grades der Pflegestufe
     

Anwaltliche Beratung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung kommt die Feststellung als Arbeitsunfall in Betracht, sowie die darauffolgende Inanspruchnahme von Verletztengeld und Verletztenrente.
 

Rechtsbeistand bei der Feststellung des Behinderungsgrades

Gegenüber dem Versorgungsamt ist der Grad der Behinderung festzustellen und dies gegebenenfalls im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren durchzusetzen.
 

Rechtsberatung im Arbeitsförderungsrecht

Im Arbeitsförderungsrecht überprüfen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE, ob ein Anspruch auf

  • Arbeitslosengeld,
  • Arbeitslosenhilfe,
  • Trainingsmaßnahmen und Rehabilitation (Reha)
  • Überbrückungsgeld, usw.

besteht.

Des Weiteren überprüfen wir eine vom Arbeitsamt verhängte Sperrzeit und leiten gegebenenfalls dagegen rechtliche Schritte ein.
 

Beratungsspektrum für Krankenkassen

Wir beraten Krankenkassen

  • in rechtlich-organisatorischen Fragen, z.B. bei der Gestaltung von Satzungen und Geschäftsordnungen. Wir entwerfen Vorstandsdienstverträge und stimmen diese gegebenenfalls mit der Aufsichtsbehörde ab. Soweit Kassen besondere Leistungen über Eigeneinrichtungen anbieten wollen, prüfen wir, ob das Vorhaben zulässig ist oder nicht mehr in den Aufgabenbereich einer Krankenkasse fällt.
  • bei der Planung einer Zusammenarbeit mit Ärzten im Rahmen Integrierter Versorgung und führen die Verhandlungen und gestalten die erforderlichen Verträge.
     

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

Zur Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. Rentenmathematikern und medizinischen Sachverständigen, zusammen.
 

Sozialrechtliche Fragen mit internationalem Bezug

Soweit deutsche Krankenkassen den Gedankenaustausch oder die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Institutionen z.B. im EU-Ausland suchen, können wir entsprechende Kontakte anbahnen. Hier steht uns auch das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels federführend mitbestimmen.


Download: Voraussetzungen für den Erhalt der Altersrente

Nachfolgend finden Sie als Vorabinformation die gesetzliche Vorschrift, in der die Voraussetzungen für den Erhalt der Altersrente geregelt sind.

RECHTSANWALT FÜR TARIFVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Fachabteilung für Arbeitsrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst auch die Beratung in tarifvertragsrechtlichen Fragen. Tarifvertragsinhalte sind aufgrund ihrer grundsätzlichen Richtigkeitsgewähr von besonderer Bedeutung, da sie anders als Formulararbeitsverträge einer zusätzlichen Inhaltskontrolle durch die §§ 305 ff BGB (früher AGB-Gesetz) nicht unterfallen. 

Beratungsspektrum Tarifvertragsrecht für Unternehmen und Arbeitnehmer
Unser Team für Arbeitsrecht berät im Tarifrecht

  • Unternehmen und Betriebe
    • Unter Rückgriff auf die Vorschriften des TVG (Tarifvertragsgesetz) bei der Einführung tarifvertraglicher Regelungen/Tarifvertragswerke auf das jeweilige Unternehmen/Betrieb, z.B. Einbeziehung branchenfremder Tarifvertragswerke.
    • bei der Auslegung und Ergänzung von bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
    • ohne Verbandsbezug bei der Erstellung eines Firmen- bzw. Haustarifvertrages.
    • über die Möglichkeiten und Risiken durch einen Austritt aus dem Arbeitgeberverband 
    • oder über einen Betriebsübergang die Tarifvertragsbindungen zu beenden.
       
  • Arbeitnehmer
    • bei der Auslegung und Anwendbarkeit von tarifvertraglichen Regelungen, vor allem auch z.B. ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anwendbar ist.
    • bei der Anwendung von Einzelnormenin Tarifverträgen.
    • bei der zutreffenden Eingruppierung aus dem für Sie geltenden Endgelttariflohn.
    • bei der Wahrung der tariflichen Ausschlussfristen.
    • bei Konfliktregelungen, Kündigungsregelungen und Befristungsregelungen, z.B. im Rahmen eines TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)


Tarifvertragsrecht international
Unsere Erfahrungen und Tätigkeiten im Arbeitsrecht sind dabei nicht nur auf den Arbeitsmarkt in Deutschland und auf die dort tätigen Unternehmen oder Mitarbeiter beschränkt. Hier steht unserer Rechtsanwaltskanzlei für Tarifvertragsschließende auch weltweit das landesspezifische Knowhow direkt über die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Unser Team  kann durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit nicht nur deren Knowhow und deren Erfahrung auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet in Südeuropa und Asien, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Amt und Sozialversicherungsträger
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ferner mit Kooperationspartnern in Deutschland, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung (z.B. Bereich human resources) sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern zusammen. Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten/-in zu beschaffen.

Download: Die Ausschlussklausel im Tarifvertrag - Beispiel
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie ein von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht entworfenes Beispiel für eine Ausschlussklausel aus einem bis dato allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes.

Download: Ausschlussklausel im Tarifvertrag

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Gehalt & Rente beraten Sie gerne

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
0351 31550 0
dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Stefanie Kreuzer

Rechtsanwältin