RECHTSANWALT FÜR BETRIEBLICHES ARBEITSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
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RECHTSANWALT FÜR BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit der Betriebspartner Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresdenbeinhaltet organisationsrechtliche Fragen, wie z.B.
- Ablauf der Wahlen zum Betriebsrat
- Kostenaufwand und Sachaufwand des Betriebsrats
- Probleme bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Hierbei beziehen wir uns auf Problemstellungen mit Bezug zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht). Ebenso umfasst die Beratung durch unser Team seltene Fälle wie z.B. Fragestellungen hinsichtlich Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten und den zugehörigen Regelungen im Betriebsverfassungsrecht.
Rechtliche Beratung zum Thema Mitbestimmung
Im Bereich der Mitbestimmung
- gestaltet unser Team einschlägige Betriebsvereinbarungen, z.B. BV Überstunden, BV Schichtmodell, BV Flexible Vergütungsbestandteile
- beraten wir bei den Verhandlungen der Betriebspartner
- beraten wir zu den anwendbaren und einzuhaltenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes
Begleitung des gesamten Mitbestimmungsverfahrens
Im Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten imgesamten Mitbestimmungsverfahren von der Aufstellung der möglichen unternehmerischen Maßnahmen über die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats bis hin zum Abschluss des erforderlichen Interessenausgleichs und Sozialplans. Dabei sollten die Betriebspartner von Beginn an die kündigungsschutzrechtlichen Konsequenzen und eine Verfahrensvereinfachung durch die Erstellung einer Auswahlrichtlinie oder Namensliste beachten.
Betreuung der praktischen Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen
Bei unserer Tätigkeit betreut unser Team für Wirtschaftsrecht auch die praktische Umsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen. Nicht selten machen die Betriebspartner hier von einstweiligen Verfügungen Gebrauch, sodass hier kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten sind.
Betriebsverfassungsrecht international
Bei international und europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende Unterrichtung nach dem europäischen Betriebsrätegesetz. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Führen von Verhandlungen mit den Betriebspartnern
Zur Gestaltung erforderlicher Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden führen unsere Anwälte die Verhandlungen für die Betriebspartner,also zum Beispiel für den Arbeitgeber oder den Betriebsrat.
Zusammenarbeit mit Personalmanagement und Unternehmensberatung
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeitet die Kanzlei in Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Personalmanagement, Zeitarbeit oder Unternehmensberatung zusammen.
Download: Fahrplan mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
Damit Sie sich in den Ablauf bei der Durchführung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen leicht einfinden können, finden Sie nachfolgend die Gliederung unseres 10-Punkte-Fahrplans.
Download: 10-Punkte-Fahrplan bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen
RECHTSANWALT FÜR DIENSTVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Dienstverträge werden geschlossen, wenn die Dienste in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit geleistet werden, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher, Projektsteuerung und Baubetreuung. Dies unterscheidet sie vom Arbeitsvertrag (weisungsabhängige Arbeitsleistung).
Anwaltliche Beratung in vertragsrechtlichen Fragestellungen
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Dienstvertragsrecht beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.
- Abschluss und Inhalt des Dienstvertrages
- Dienstvertrag für Vorstand der Aktiengesellschaft
- Dienstvertrag für Geschäftsführer der GmbH
- Besonderheiten aus der Doppelstellung von Organmitglieder (gesetzlicher Vertreter der juristischen Person und zugleich Angestellter)
- Altersversorgung der Organmitglieder
Dienstvertragsrecht und Haftung von Organmitgliedern
Im Bereich der Haftung der Organmitglieder berät unser Team z.B. bei
- Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
- Horizontale und vertikale Zuständigkeitsverteilung zur Haftungsreduktion im Bereich der Geschäftsleitung
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber der Geschäftsleitung
- persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsleitungsmitglieder aus Umwelt- und Produkthaftung
Überarbeitung und Optimierung von Dienstverträgen
Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die praktische Umsetzung und optimieren den Dienstvertrag anhand von Checklisten und informieren über die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführer sowie bei der GmbH & Co. KG.
Dienstvertragsrecht international
Bei europaweit tätigen Unternehmen begleiten wir den Dienstvertrag mit grenzüberschreitender Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Dienstverträgen klären die Rechtsanwälte unserer Kanzlei an den Standorten Nürnberg und Dresdenwir mit unseren Mandanten
- die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
- die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Dienstvertrag und
- den Anspruch auf Vergütung nach BGB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung
Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Versicherung des Dienstnehmers
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist bei dem Dienstvertrag die ordnungsgemäße Versicherung des Dienstnehmers einschließlich der Frage nach einer D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung). Auch der Zwangsvollstreckung und dem Einstweiligen Rechtsschutz kommt im Dienstvertragsrecht besondere Bedeutung zu, da im Streitfall mit den Dienstverpflichteten kurze Reaktionszeiten sicherzustellen sind.
Zusammenarbeit mit Banken, Industrie-Versicherern, Steuerberatern, Unternehmensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten bei der Rechtsberatungwir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrie-Versicherer, spezialisierte Altersversorgung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, zusammen.
Download: Muster Checkliste Dienstvertrag
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend die von unseren Rechtsanwälten auf dem Fachgebiet Dienstvertragsrecht erstellte Checkliste Dienstvertrag
RECHTSANWALT FÜR FRANCHISERECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Das Franchising, also die Einbindung in ein Franchisesystem entweder als Franchisegeber oder als Franchisenehmer stellt eine Alternative zu anderen Vertriebssystemen dar.
Rechtsberatung zur passenden Vertriebsform
Bereits im Vorfeld Ihrer Unternehmensgründung klären wir mit unserenMandanten die Wahl der richtigen Vertriebsform. Dabei vergleichen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE die Vor- und Nachteile des Franchisesystems zu anderen Vertriebssystemen wie z.B.
- Vertragshändlersystem
- Handelsvertreter- bzw. Agentursystem
- Lizenzsystem
- Filialsystem.
Aufbau des Franchisesystems durch Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern, Banken und Marktforschungsunternehmen
Für eine erfolgreiche System-Umsetzung beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresdenvon der Grundidee bis zum Aufbau eines Franchiseverhältnisses. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Unternehmensberatung, Banken oder Marktforschungsunternehmen zusammen.
Vertragsgestaltung: Rechte und Pflichten der Franchisenehmer und -geber
Bei der konkreten Vertragsgestaltung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Systempartner festgelegt, wie z.B.
- Übertragung von Know-how
- Einräumung von Nutzungsrechten
- Informationspflichten
- Betriebsförderungspflichten
- Systemanwendungspflichten
- Gebührenzahlungspflichten
- Konkurrenzschutzpflichten
- Anwendbarkeit von Handelsvertreterrecht
Franchise und Haftung
Im Bereich der Haftung berät Sie unser Team z.B. bei vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers, wie z.B.
- Leistungen und Vorteile des Franchisesystems
- Entwicklung des Franchisesystems
- Konkurrenz- und Marktsituation, auch in Verbindung mit den relevanten Vorschriften aus dem Kartellrecht und Wettbewerbsrecht
- die durchschnittliche Umsatz- und Ertragserwartung
- die durchschnittlichen Kosten eines Franchisebetriebs.
Bei unserer Tätigkeit beachten unsere Franchiseanwälte auch die praktische Umsetzung und Beratung über die Festlegung und Sicherstellung der Einnahmequellen des Franchisegebers.
Franchiserecht international
Bei einem europaweit tätigen Vertrieb begleiten wir die Gründung und die Aktivitäten des Vertriebs.
Bei grenzüberschreitenden Vertriebssystemen klären wir mit unseren Mandanten
- die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts
- die Anwendung deutschen und ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Vertrieb
- Haftungsvoraussetzungen nach deutschem oder ausländischem Recht.
Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Download: Muster Fahrplan Franchisekonzept
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie hier unseren 10-Punkte-Fahrplan zum Franchisekonzept.
RECHTSANWALT FÜR HANDELSVERTRETERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Die Fachabteilung für Handels-/Versicherungsvertreterrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät an den Standorten Nürnberg und Dresden nicht nur bei den gängigen Problemen der Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses oder Versicherungsvertreterverhältnisses und deren Folgen, sondern vielmehr schon bei der Anbahnung des Vertragsverhältnisses. Hier erfolgt bereits eine wesentliche Weichenstellung für einen klaren und möglichst reibungslosen Verlauf des Vertragsverhältnisses. Dabei konzentrieren wir uns auf alle relevanten Tätigkeitsbereiche, darunter unter anderem Bezirksvertreter, Handlungsgehilfen und sogenannte 1.000,00€ Vertreter
Rechtliche Beratung bei Abgrenzungsfragen
Dies betrifft beispielsweise die Abgrenzung zu den kaufmännischen Angestellten als Handlungsgehilfen und den sogenannten selbstständigen freien Mitarbeitern bis hin zu arbeitnehmerähnlichen Person.
- Durch umfassende außergerichtliche Analyse der Rechtslage vermeidet unser Team nach Möglichkeit ein noch kostenaufwendigeres, wirtschaftlich riskantes Klageverfahren bzw. kürzen solche Verfahren ab.
- Das betrifft vor allem die Beendigung des Handelsvertretervertrages und die Abfindung. Hierbei können wir Ihnen eine Prüfung von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89 b HGB über den Rohausgleich oder von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses anbieten.
- Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bieten unsereRechts- und Fachanwälte durch umfangreiche Rechtsprechungsrecherchen mittels unserer Online-Datenbank einen Überblick über die Rechtsposition im jeweiligen Einzelfall, z.B. die Ausgestaltungder Provisionsabrechnung, die Einholung eines Buchauszuges oder die Möglichkeit einer fristgerechten und unter Umständen auch außerordentlichen Beendigung des Handels-/Versicherungsvertreterverhältnisses
Außerdem bietet unsere Anwaltskanzlei Rechtsberatung zu den Themen
- Musterüberlassung
- Inkassovergütung
- Gebietsschutz
- Bucheisicht des Vertreters beim Anbieter
- Rechte und Pflichten bei Ausübung der Handels- oder Versicherungsvertretertätigkeit
- Vergütungsanspruch bzw. Provision
- sowie den anwendbaren Kündigungs- und Ausgleichsregelungen, auch bei einseitiger Beendigung der Vertretung
Unter Rückgriff auf die anwendbaren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) und des Wettbewerbsrechts.
Handelsvertreterrecht international
Im internationalen Handelsvertreterrecht und Versicherungsvertreterrecht hat unser Team vielfache Erfahrung mit Unternehmen aus Italien, Großbritannien sowie den Nachbarländern Österreich und Schweiz. Das Europäische Handelsvertreterrecht ist im Wesentlichen durch die Richtlinie des Europäischen Rates vom 18.12.1986 86/653/EWG geprägt.
Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland. Ein typisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang der Aufbau Ihres Vertriebes im Ausland in Abgrenzung von Handelsvertreter und Vertragshändler, weshalb wir gegebenenfalls auch im Vertragshändlerrecht tätig werden.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Ämtern und Sozialversicherungsträgern
Sofern es die Aufgabenstellung des Handels-/Versicherungsvertreterrechtes im konkreten Fall erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für unsere Mandanten ferner mit nicht-juristischen Kooperationspartnern, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern in den verschiedensten Bedarfsfällen im Interesse unserer Mandanten zusammen. Hier ist es uns in vielen Fällen möglich gewesen, kurzfristig Zusatzinformationen für das Mandatsverhältnis zu beschaffen.
RECHTSANWALT FÜR INSOLVENZRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Die Abteilung für Insolvenzrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützt an den Standorten Nürnberg und Dresden Gläubigerbei der Anmeldung ihrer Forderungen im Rahmen der Insolvenzordnung und auch Warenlieferanten bei der Sicherung ihres Eigentums gegen Maßnahmen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichtes.
Eine engagierte Vertretung der Interessen und die Klärung der Rechtsfragen der Gläubiger und insbesondere der Warenlieferanten ist aufgrund der regelmäßigen Aktualisierungen in der Insolvenzordnung, zuletzt im Jahr 2017, dringend geboten.
Rechtliche Sicherung der Interessen des Gläubigers
Zum Beispiel müssen Gläubigerinteressen in der Zeit zwischen dem Antrag auf Insolvenzeröffnung und dem Beschluss über eine Verfahrenseröffnung abgesichert werden. Hier agieren wir als Insolvenzanwalt und überprüfen z.B. die Anordnungvon Sicherungsmaßnahmen des Insolvenzgerichtes, z.B. nach § 21 InsO (Insolvenzordnung).
Geltendmachung von Forderungen des Gläubigers
Oft stehen Gläubigerforderungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen des Schuldners. Hier fertigen unsere Rechts- und Fachanwältefür den Gläubiger einen Antrag gem. § 174 Abs.2 InsO fachmännisch an, um die Forderung nach § 302 Nr.1 InsO aus der Insolvenz heraus zu bekommen.
Anwaltliche Beratung für Schuldner bei unberechtigten Forderungen
Aber auch Schuldner werden in der Insolvenz immer wieder vom Insolvenzverwalter unberechtigt zur Herausgabe von Vermögenswerten herangezogen.
Umfassende Rechtsberatung im Insolvenzrecht
Wir unterstützen Sie vor allem bei:
• Kontaktierung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Eröffnungsverfahren
• Beratung der Gläubiger nach Ablehnung eines Eröffnungsbeschlusses, hier insbesondere Verfolgung der persönlichen und direkten Haftung von Organen insolventer Gesellschaften
• Prüfung der Durchsetzbarkeit des Vermögensanspruches von Insolvenzgläubigern gegen die Insolvenzmasse, insbesondere Forderungsanmeldungen und Unterstützung bei einem Regress gegen Funktionsträger und Organe der Insolvenzschuldnerin
• Prüfung einzelner Maßnahmen des Insolvenzverwalters im Falle der Fortführung der Insolvenzschuldnerin, hier beispielsweise Ausübung bei Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO (Erfüllung oder Erfüllungsablehnung, Vertretung von betroffenen Gläubigern im Falle einer Insolvenzanfechtung § 129 ff. InsO)
• Geltendmachung von Absonderungsrechten Insolvenzmasse
• Sowie daneben beim Forderungseinzug als Inkassoanwalt
Im sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren unterstützen DR KREUZER RECHTSANWÄLTEBeteiligte Privatpersonen an den Standorten Nürnberg und Dresden bei der Sicherung ihrer Interessen gegenüber einem Treuhänder oder bei Beschlüssen des Insolvenzgerichtes, da viele Regelungen der Insolvenzordnung im Konflikt mit Rechtsgebieten aus dem BGB stehen können, beispielsweise beim Zusammentreffen mit erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Ebenso überprüfen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Unternehmen den Insolvenzplan zur Erhaltung des Unternehmens.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Gespräche führen wir mit den Behörden oder Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken.
Insolvenzrecht international
Sollten Sie Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
Natürlich unterstützen wir auch ausländische Gläubiger bei Insolvenzverfahren und insolvenzrechtlichen Fragestellungen in Deutschland.
RECHTSANWALT FÜR TARIFVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Die Fachabteilung für Arbeitsrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst auch die Beratung in tarifvertragsrechtlichen Fragen. Tarifvertragsinhalte sind aufgrund ihrer grundsätzlichen Richtigkeitsgewähr von besonderer Bedeutung, da sie anders als Formulararbeitsverträge einer zusätzlichen Inhaltskontrolle durch die §§ 305 ff BGB (früher AGB-Gesetz) nicht unterfallen.
Beratungsspektrum Tarifvertragsrecht für Unternehmen und Arbeitnehmer
Unser Team für Arbeitsrecht berät im Tarifrecht
- Unternehmen und Betriebe
- Unter Rückgriff auf die Vorschriften des TVG (Tarifvertragsgesetz) bei der Einführung tarifvertraglicher Regelungen/Tarifvertragswerke auf das jeweilige Unternehmen/Betrieb, z.B. Einbeziehung branchenfremder Tarifvertragswerke.
- bei der Auslegung und Ergänzung von bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
- ohne Verbandsbezug bei der Erstellung eines Firmen- bzw. Haustarifvertrages.
- über die Möglichkeiten und Risiken durch einen Austritt aus dem Arbeitgeberverband
- oder über einen Betriebsübergang die Tarifvertragsbindungen zu beenden.
- Arbeitnehmer
- bei der Auslegung und Anwendbarkeit von tarifvertraglichen Regelungen, vor allem auch z.B. ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anwendbar ist.
- bei der Anwendung von Einzelnormenin Tarifverträgen.
- bei der zutreffenden Eingruppierung aus dem für Sie geltenden Endgelttariflohn.
- bei der Wahrung der tariflichen Ausschlussfristen.
- bei Konfliktregelungen, Kündigungsregelungen und Befristungsregelungen, z.B. im Rahmen eines TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
Tarifvertragsrecht international
Unsere Erfahrungen und Tätigkeiten im Arbeitsrecht sind dabei nicht nur auf den Arbeitsmarkt in Deutschland und auf die dort tätigen Unternehmen oder Mitarbeiter beschränkt. Hier steht unserer Rechtsanwaltskanzlei für Tarifvertragsschließende auch weltweit das landesspezifische Knowhow direkt über die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Unser Team kann durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit nicht nur deren Knowhow und deren Erfahrung auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet in Südeuropa und Asien, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.
Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Amt und Sozialversicherungsträger
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE ferner mit Kooperationspartnern in Deutschland, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung (z.B. Bereich human resources) sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern zusammen. Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten/-in zu beschaffen.
Download: Die Ausschlussklausel im Tarifvertrag - Beispiel
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie ein von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht entworfenes Beispiel für eine Ausschlussklausel aus einem bis dato allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes.
RECHTSANWALT FÜR UNTERNEHMENSSANIERUNG IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Gegenstand von Sanierungen ist das Unternehmen in der Krise, die der Unternehmer durch Sanierungsmaßnahmen überwinden will. Weil eine solche Krise ggf. erst wahrgenommen wird, wenn sie bereits existiert, werden an den Unternehmer hohe Anforderungen gestellt. Eine Liquiditätskrise beispielsweise wird erst offenkundig, nachdem die Banken weitere Kredithingaben verweigern. Bei der Ursachenanalyse erkennt der Unternehmer dann, dass seine Eigenkapitalquote z.B. durch einen mit Fremdkapital finanzierten Lageraufbau, stark gesunken ist. Nun gilt es, einzelne Sanierungsmaßnahmen zu beraten und zu entscheiden.
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.
- Straffung des Zahlungsverkehrs
- Überprüfung von Fremdleistungen
- Überprüfung der Einkaufskonditionen (anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ AGB)
- Abbau von Kundenkrediten
- Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen
Sowie am individuellen Fall orientiert
- Ggf. Klärung insolvenzrechtlicher Fragestellungen (zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens, der Insolvenzverwaltung, der Einsetzung eines Insolvenzverwalters und der Erstellung eines Insolvenzplans, sowie Informationen z.B. über die Einsetzung eines Schutzschirmverfahrens)
- Beratung in damit verbundenen Fragen im Wettbewerbsrecht und Wirtschaftsrecht.
Rechtsberatung bei Fragen zum Kreditrecht
Im Bereich der kreditrechtlichen Aspekte steht unser Team ihnen bei der Sanierungsberatung unter anderem bei Fragen zu
- Umgestaltung der bestehenden Kredite in der Krise
- Eingriffsmöglichkeiten der Bank in die Geschäftsführung des Unternehmers
- Aufklärungspflichten der Bank
beratend zur Seite. Bei unserer Tätigkeit beachten wir auch die taktische Umsetzung und gehen mit dem Unternehmer anhand von Checklisten die einzelnen Optimierungsmöglichkeiten durch.
Sanierung international tätiger Unternehmen
Bei der Rechtsberatung internationaltätiger Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende Unternehmenssanierung, z.B. Optimierung von (Auslands-)Lieferverträgen, und klären wir mit unseren Mandanten
- die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
- die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Vertrag und Rechtsverkehr, sowie
- die Möglichkeit der Preis bzw. Kostenoptimierung des Vertrags nach dem ausländischen Recht
Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Ergänzende Beratung im Arbeitsrecht und Durchführung einer Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis der Unternehmenssanierung sind auch arbeitsrechtliche Sofortmaßnahmen, z.B. Vereinbarungen mit dem Betriebsrat. Auch der Zwangsvollstreckung kommt bei der Unternehmenssanierung besondere Bedeutung zu, da hier Gläubiger oftmals Sicherung an einer Immobilie erlangen können.
Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Gutachtern
Bei der Unternehmenssanierung arbeiten unsere Sanierungsexperten mit Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Versicherung, Steuerberatung, Unternehmensberatungund mit vereidigten Gutachtern zusammen.
Download: Checkliste Unternehmenssanierung
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie hier einen Auszug unserer Checkliste Unternehmenssanierung.
RECHTSANWALT FÜR WERKVERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet vertragsrechtliche Fragen, wie z.B.
- Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
- Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
- Rechtsfolgen bei Geltung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Beratung zur werkvertraglichen Mängelhaftung
Im Bereich der Haftung für mangelhafte Werkleistung beraten wir z.B. bei
- Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Werkverträgen)
- Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
- Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich
Bei ihrer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimiert den Werkvertrag anhand von Checklisten und informiert über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung.
Werkvertagsrecht international
Bei gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen begleiten wir die grenzübergreifende werkvertragliche Leistung. Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen klären wir mit unserem Mandanten
- die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Rechts
- die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Werkvertrag und
- Anspruch auf Vergütung nach BGB bzw. VOB oder einer ausländischem Recht unterliegenden Vergütungsvereinbarung.
Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Rechtliche Beratung zu Versicherung und Zwangsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist für Bauunternehmen und Bauherren die ordnungsgemäße Versicherung während der Bauphase. Auch der Zwangsvollstreckung kommt im Werkvertragsrechtbesondere Bedeutung zu, da hier oftmals Sicherung an Immobilien zu erlangen ist.
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus dem Bereich Architekten, Sonderplaner, Bauträger, Versicherung, vereidigte Gutachter, Bauunternehmen zusammen.
Download: Checkliste Inhaltsverzeichnis Wekvertrag
RECHTSANWALT FÜR ZEITARBEIT/ ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Das Leistungsangebot von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit und dabei die Klärung von Fragestellungen sowohl aus der Sicht des Verleihers, des Entleihers als auch des Leiharbeitsnehmers.
Gründung und Führung von Zeitarbeitsunternehmen
Unser Team für Arbeitsrecht unterstützt bei der Gründung und Führung von Zeitarbeitsunternehmen, z.B.:
- Beantragung der AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)-Erlaubnis
- Begleitung bei den regelmäßigen Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
- Rechtsmittel gegen Bescheide anlässlich der Prüfungen
- Vertretung vor Sozialgerichten in allen Erlaubnisangelegenheiten
Rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung
Wir betreuen die Vertragsgestaltung zwischen Verleiher und Entleiher, z. B.:
- Aushandeln von Individualverträgen
- Erstellung eines Formularvertrages Verleiher – Entleiher
- Fertigung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwaltliche Beratung bei vielfältigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen
Unser Team begleitet alle arbeitsrechtlichen Problemstellungen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmern, z.B.:
- Erstellung eines Muster-AÜG-Vertrages
- Maßnahmen bei unzureichender Arbeitsleistung
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
- Erstellung, Anwendung oder Auslegung von Tarifverträgen
Zusammenarbeit mit passenden Kooperationspartnern
Die erforderlichen Gespräche führen wir mit den Behörden oder Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken.
Zeitarbeit international
Sollten Sie Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifisches Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
Download: Muster-Inhaltsverzeichnis AÜV
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was für einen Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher zu beachten ist, fügen wir ein jeweils an den Einzelfall anzupassendes eines Verleiher-Entleiher-Vertrages bei.
Download: Inhaltsverzeichnis für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Muster)
Unser Team im Bereich Arbeitsrecht für Arbeitgeber beraten Sie gerne
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