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Familienunternehmen in der Testaments-Gestaltung

Gerade bei Familienunternehmen besteht der Wunsch, für die Zukunft abzusichern, dass das Unternehmen – über mehrere Generationen - in der Familie gehalten wird und dem Zugriff der angeheirateten Verwandtschaft entzogen wird. Hierbei bestehen erhebliche rechtliche und praktische Probleme.

 

Naheliegend ist die Anordnung einer

Vor- und Nacherbschaft, über deren Anordnung hinaus grundsätzlich weitere Teilungen hinsichtlich bestimmter Vermögensgegenstände (z.B. über Vorausvermächtnisse an den Vorerben) sowie Auflagen angeordnet werden können, sodass eine separate Regelung für das restliche Vermögen getroffen werden kann. Solche Anordnungen sollten ggf. durch entsprechende Regelungen, insbesondere Ausgleichsregelungen, in Eheverträgen, Gesellschaftsverträgen, Patientenverfügungen bzw. Vorsorge- und Sorgevollmachten, ergänzt werden.

 

Bei einer Vor- und Nacherbschaft

erfolgt der Erbgang in mehreren Stufen. Mit dem Tod des Unternehmensinhabers und Erblassers wird zunächst der Vorerbe Erbe bzw. mehrere Vorerben als Erbengemeinschaft. Diese Vorerben können konkret benannt werden oder – in engen Grenzen – Auswahlkriterien für die Wahl des Vorerben aufgestellt werden. Zum Zweck des Erhalts des Unternehmens in der Familie können zudem Veräußerungsverbote angeordnet werden. Mit dem Tod des bzw. der Vorerben werden der oder die Nacherben Erbe, wobei es sich hier um die Erbschaft nach dem Unternehmensinhaber handelt und nicht um die Erbschaft nach dem Vorerben – ggf. können also mehrere Erbschaften nebeneinander bestehen. Mit diesem zweiten Erbgang kann die Anordnung enden, etwa auch aus dem Grund, den Erben die Möglichkeit zu geben, auf veränderte Umstände reagieren zu können. Das Unternehmen geht dann in das Vermögen der Nacherben über und verschmilzt mit diesem. Er kann es dann auch beispielsweise frei veräußern. Es kann jedoch auch angeordnet werden, dass mit diesem zweiten Erbgang der Nacherbe zum Vorerben wird und neue Nacherben hinzutreten, etwa die Enkelgeneration. Diese Bindung über mehrere Generationen nimmt jeder immer weiter entfernten Generation Spielraum, sodass eine Erbausschlagung mit jeder weiteren Generation wahrscheinlicher wird. Auch dieses Risiko gilt es zu bedenken.

 

Der Kreuzer Tipp

Die Vererbung eines Familienunternehmens und Sicherstellung des Verbleibs in der Familie führt zu einer großen Zahl an rechtlichen und praktischen Folgen. Zur Absicherung und Gestaltung des gesicherten Erbgangs ist anwaltlicher Rat dringend und rechtzeitig zu empfehlen. Sprechen Sie uns an!

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