RECHTSANWALT FÜR ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE verfügt über langjährige Erfahrung bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Von „A“ wie Abstandsverstoß über Alkohol bis „Z“ wie Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in Ihren Anliegen.
Dabei ist es oft wichtig, sich so früh wie möglich mit einem spezialisierten Verkehrsanwalt in Verbindung zu setzen, um sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen. Sie sollten daher - bereits bevor Sie selbst Angaben machen - fachliche Hilfe suchen und sich mit Ihrem Anliegen rechtlich beraten lassen.
Rechtliches Beratungsspektrum – gerichtlich und außergerichtlich
Wir beraten und unterstützen Sie außergerichtlich beispielsweise
- bei der Prüfung, ob und mit welcher Geldbuße bzw. Geldstrafe zu rechnen ist,
- bis hin zur gutachterlichen Prüfung der vorhandenen Beweismittel, wie Messungen von Geschwindigkeit bei „Blitzern“ und Abstandsverstößen.
- Wir übernehmen das fristgerechte Einlegen von Einspruch sowie anderen Rechtsmitteln,
- führen für Sie den Kontakt mit Ämtern, Polizei und Justiz
- und beantragen Akteneinsicht.
Gleiches gilt im gerichtlichen Verfahren, bei dem wir Sie im gesamten Bundesgebiet vor Gericht aktiv mit unserer langjährigen Prozesserfahrung verteidigen.
Ganzheitliche Rechtsberatung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Aber auch im Anschluss an solche Verfahren unterstützen wir Sie beispielsweise
- wenn es um Ihre Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) geht,
- oder bei Fragen zu Ihrer Fahrerlaubnis bzw. Ihrem Führerschein
- oder einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug mit MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).
RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst alle Stadien des Strafverfahrens, die z.B. einer Anzeige wegen Betrugs, Diebstahls, Steuerhinterziehung, einer Körperverletzung oder einem anderen Delikt folgen können.
Das Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren bieten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihnen unverzüglichen Beistand bei Festnahmen, insbesondere bei:
• Vernehmungen
• Durchsuchungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
• Verteidigung bei der Haftprüfung vor dem Ermittlungsrichter
• anwaltliche Betreuung in der Untersuchungshaft
Die Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht ist Ziel unserer Strafverteidiger, das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, gestaffelt in:
• Freispruch
• Einstellung des Verfahrens
• möglichst geringe Strafe
Dabei hilft unsere langjährige Erfahrung in Strafsachen, mit Gericht und Staatsanwaltschaft zusammen eine einvernehmliche Strafzumessung zu finden, die ein langwieriges Verfahren zum Vorteil des Mandanten ersparen kann.
Bei unserer Ansicht nach zu Unrecht oder zu hoch erfolgter Strafzumessung vertreten wir Sie im Berufungs- und Revisionsverfahren.
Die Strafvollstreckung
Unsere Anwaltskanzlei wird für Sie bei der Strafvollstreckung tätig bei:
• der Stellung von Gnadenanträgen
• der Beantragung von Strafaussetzung nach Verbüßung einer teilweisen Freiheitsstrafe
• dem Stellen von Anträgen zur Lockerung des Strafvollzuges
Fachgebiete
Unsere Fachkenntnis im Strafrecht umfasst insbesondere:
• Wirtschaftsstrafrecht
• Insolvenzstrafrecht
• Steuerstrafrecht
• Kapitalstrafrecht
• Umweltstrafrecht
• Betäubungsmittelstrafrecht
• Jugendstrafrecht
• Sexualstrafrecht
• Verkehrsstrafrecht
• Ausländer im Strafvollzug
• Internetstrafrecht
Internationale Fragestellungen
Durch die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe, der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen, steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden auch auf diesem Rechtsgebiet landesspezifisches Know-how aus erster Hand für Ihre strafrechtliche Beratung zur Verfügung.
RECHTSANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Die Bearbeitung und Abwicklung verkehrsrechtlicher Fragen umfasst insbesondere die Rechtsgebiete,
- des Verkehrszivilrechts,
- des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, sowie
- des Verkehrsverwaltungsrechts (Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins und Fahrverbot).
Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Hierbei setzen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden auch Schadensersatzansprüche aus Anlass eines Verkehrsunfalls durch. Dabei regulieren wir aktuell entstandene Schäden und sichern zukünftige Ersatzansprüche. Außerdem übernehmen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Abwehr der vom Unfallgegner zu Unrecht erhobenen Schadensersatzansprüche.
Gerichtliche und außergerichtliche Rechtssicherug
Betroffene Mandanten verteidigen wir in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Im Rahmen der außergerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen entlasten wir geschädigte Mandanten durch ein effizientes Schadensmanagement. Die Geltendmachung von Schadenspositionen bildet den Schwerpunkt der praktischen Abwicklung verkehrsrechtlicher Mandate.
Geltendmachung rechtlich relevanter Schadenspositionen
Neben den Sachschäden am Kraftfahrzeug sind im Einzelnen folgende Schadenspositionen bedeutsam:
- Wertminderung,
- Gutachterkosten,
- Abschleppkosten,
- Nutzungsausfall,
- Mietwagenkosten sowie
- sonstige Schadenspositionen (Finanzierungskosten, Rabattverlust, Mehrwertsteuer, Anmeldekosten und Abmeldekosten des PKW, Auslagenpauschale).
Rechtliche Beratung beim Vorliegen von Personenschäden
Als Personenschäden kommen insbesondere nachfolgende Schadenspositionen in Betracht:
- Verdienstausfall,
- Heilbehandlungskosten (inkl. Arztkosten, Krankenhauskosten, Kosten von Rehabilitierungsmaßnahmen bzw. Reha)
- Besuchskosten,
- vermehrte Bedürfnisse (z.B. Pflegekosten, Umrüstung des Kraftfahrzeuges, Umbau der Wohnung, Spezialkleidung, Kuren, Nachhilfeunterricht),
- entgangener Unterhalt,
- Beerdigungskosten,
- Schmerzensgeld.
Abwicklung bei Schäden an Leasingfahrzeugen und von Kaskoschäden
Darüber hinaus sind wir bei der Abwicklung von Unfallschäden an Leasingfahrzeugen sowie bei der Abwicklung von Kaskoschäden behilflich.
Sollte eine abschließende außergerichtliche Regulierung nicht möglich sein, übernehmen unsere Rechts- und Fachanwälte für unsere Mandanten auch die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche.
Beratung im Verkehrsstrafrecht
Bei der Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in Fällen der Unfallflucht, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der fahrlässigen Tötung als auch der Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei sowohl die Beratung hinsichtlich der Aussageverhaltens des einer Straftat Beschuldigten als auch zu Rechten von Zeugen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei der Verteidigung in Bußgeldsachen sind Informationen zum Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden, zum Ausfüllen eines Anhörungsbogens, zum Bußgeldbescheid sowie den ggf. dagegen einzulegenden Einspruch.
Schwerpunktmäßige Information zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Messverfahren, Abstandsmessung und Rotlichtverstößen
In diesem Zusammenhang beraten wir insbesondere zu Fragen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu angewandten Messverfahren, zur Abstandsmessung, zu Rotlichtverstößen sowie weiteren praxisrelevanten Ordnungswidrigkeiten.
Verkehrsrecht international
Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört ebenfalls die Regulierung von Verkehrsunfallschäden im Ausland.
Neben unserer eigenen Sachkompetenz steht uns dabei das landespezifische Wissen über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
Download: Fragebogen zur Abwicklung von Unfallschäden
Um Ihnen und uns die Abwicklung von Unfallschäden möglichst zu vereinfachen, übergeben wir Ihnen vor unserer Beratungsbesprechung zwei ausführliche Unfallfragebögen zur Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, dessen Beantwortung eine schnellere Schadensbearbeitung ermöglicht.
Anhand der nachfolgend dargestellten Gliederungen können Sie sich bereits jetzt mit den dort aufgeführten Fragepunkten vertraut machen:
Fragebogen zum Unfall / Teil A - Sachschaden
RECHTSANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet verwaltungsrechtliche Fragen z.B. anlässlich
- des öffentlichen Baurechts, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
- des Kommunalabgabenrechts, z.B. des Erschließungsbeitragsrechts
- des Immissionsschutzrechts
- des Ausländerrechts
- des Gewerbe- und Handwerksrechts
- des Wirtschaftsverwaltungsrechts
Hierbei
- überprüfen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Bescheide von Behörden
- fertigen wir Widersprüche gegen belastende Verwaltungsakte
- beantragen einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung
- fertigen wir Klagen, z.B. gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung oder die Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig durch Verhandlungen mit der Gegenseite. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Vertragsgestaltung und Führen von Vertragsverhandlungen
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führen unsere Rechtsanwälte die Gespräche mit der Gegenseite. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.
Verwaltungsrecht mit Auslandsbezug
Bei Fällen mit Auslandsberührung steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
Download: Prüfungsschema Erlass einer Baugenehmigung
Damit Sie z.B. im bayerischen Baurecht prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung haben, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Prüfungsschema:
Download: Prüfungsschema zum Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung
Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Fahrerlaubnis & Bußgeld beraten Sie gern
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