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RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Jahr für Jahr wird in Deutschland Vermögen in erheblichem Umfang vererbt. Damit Sie als potentieller Erbe wie Erblasser Ihr Vermögen auf dem richtigen Weg in den richtigen Händen wissen, berät DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie in Nürnberg und Dresden. Denn unsere Mandanten sollten die hierbei gegebenen Möglichkeiten und „Stolpersteine“ erkennen.

Erbrechtliche Problemstellungen sind zum Beispiel

  • Stetig steigende Ansprüche des Fiskus auf Erbschaftssteuer
  • Ansprüche von Ehegatten, Eltern und Kindern auf deren Pflichtteil
  • Die Scheidung von Ehen, voreheliche Kinder und das Entstehen von Patchwork-Familien
  • Die fehlende Trennung von Privatvermögen und Betriebsvermögen
  • Das Fehlen von Vorgaben für den Schutz und die Auseinandersetzung größerer wie auch werthaltiger Nachlässe
  • Das Vorhandensein eines Auslandsbezuges durch Erblasser mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder im Ausland vorhandenes Vermögen
  • Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers.


Vor dem Erbfall
Beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie gern zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Handelsgesetzbuches und Lebenspartnerschaftsgesetz. Besondere Beachtung verdienen dabei die Erbfolge in Betriebsvermögen (Einzelfirma, Kommanditanteile, GmbH-Beteiligungen) sowie die Möglichkeiten zur kontrollierten und gestaffelten lebzeitigen Vermögensübertragung, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihre Vermögensnachfolge bestmöglich zu regeln.

Im Einzelnen entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte für Erbrecht für Sie

  • Testamente mit Anordnungen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Klarstellung von Bindungswirkung und Anfechtungsrechten
  • Erbverträge, auch mit Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht gegen Abfindung
  • Ausgestaltung von Regelungen zu Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamente
  • Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Nachfolgeklauseln, um Ihre Nachfolgeplanung bestmöglich zu gestalten.


Nach dem Erbfall
beraten und vertreten die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei Sie hinsichtlich Ausschlagung oder Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes durch

  • Prüfung von Ausschlagungsnotwendigkeit, Anfechtungsrechten und Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung auf den Nachlass
  • Einsetzung von Nachlasspflegern und Kontrolle von Testamentsvollstreckern
  • Geltendmachung von Rechten am Pflichtteil (Pflichtteilsrechte) und sonstigen Auskunftsansprüchen und Rechnungslegungsansprüchenim Schwerpunkt Erbrecht
  • Begleitung beim Verfahren zur Erteilung des Erbscheins (Erbscheinerteilungsverfahren; auch eines ausländischen Erbscheines oder eines europäischen Nachlasszeugnisses/EU-Nachlasszeugnisses bei Auslandsberührung)
  • Ermittlung und Auseinandersetzung des Nachlasses (Erstellung eines Teilungsplanes, gegebenenfalls durch Klageerhebung) einschließlich der Verhandlungen mit den übrigen Miterben bei Abwicklung der Korrespondenz mit Finanzämtern, Notaren, Grundbücher, Versicherungen und Banken
  • Beratung im Falle einer Teilungsversteigerung


Außergerichtliche Streitbeilegung
In allen Rechtsfragen werden wir zum einen außergerichtlich tätig zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch Verhandlungen mit Miterben, Testamentsvollstreckern, Finanzämtern, Rechtspflegern, Versicherungen, Banken und Notaren. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Nachlass- und Finanzgerichten sowie den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Erbrecht international
Bei grenzüberschreitenden Nachlassbeständen oder Erblassern mit ausländischer Staatsangehörigkeit klären wir mit unseren Mandanten

  • Die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Nachlassgerichtes
  • Die Bestimmung des Erben nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Die Ermittlung des Nachlasses sowie die Erbfolge in jeden einzelnen Gegenstand nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Und führen die Korrespondenz mit Konsulaten und ausländischen Nachlassgerichten.

Dabei steht uns das jeweilige landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Notaren, Gutachtern und Erbenermittler
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir an den Standorten Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Banken, Versicherungen, Notare, vereidigte Gutachter oder Erbenermittler zusammen.

Muster Vorsorgevollmacht, Einzeltestament, Patientenverfügung
Damit Sie sich einen Überblick über die durch das Erbrecht geregelten Fragestellungen verschaffen können, finden Sie nachfolgend Muster für Vorsorgevollmachten, Einzeltestamente und die Patientenverfügung, erstellt von unseren Rechtsanwälten im Schwerpunktbereich Erbrecht.

Download: Vorsorgevollmacht (Muster)

Download: Einzeltestament (Muster)

Download: Patientenverfügung (Muster)

 

RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Dr. Kreuzer Rechtsanwälte berät Sie an den Standorten Nürnberg und Dresdenjederzeit in familienrechtlichen Fragen beispielsweise anlässlich

  • einer geplanten Eheschließung
  • der Änderung vermögensrechtlicher Situationen wie Firmengründung / Firmenübernahme oder Hausbau
  • einer aktuellen Trennung bzw. anstehender Scheidung

Gestaltung eines Ehevertrags 

  • einen individuellen Ehevertrag, der sich Ihrer zukünftigen Familienplanung sowie Vermögensvorsorge anpasst
  • eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die die strittigen Fragen des zukünftigen „Zusammenlebens“ regelt


Anwaltliche Beratung bei Trennung, Scheidung und Unterhalt
Im Falle einer Trennung sind unsere Fachanwälte für Familienrecht Ihnen behilflich bei der

  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen z.B. für den Kindesunterhalt, Elternunterhalt oder Ehegattenunterhalt
  • Bestimmung von Ausgleichsansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht
  • Erarbeitung interessengerechter und individueller Lösungen zur Betreuung gemeinschaftlicher Kinder

und unterstützen Sie auch am runden Tisch mit Ihrem Ehegatten bei Unterhaltsvereinbarungen, Umgangsregelungen und Vermögensauseinandersetzungen.
Hierbei suchen wir mit Ihnen Lösungen vermögensrechtlicher Probleme wie dem Erhalt gemeinsam angeschaffter Immobilien und führen auch notwendige Gespräche mit den finanzierenden Banken.

Erarbeitung von Immobilienauseinandersetzungsverträgen
Die anwaltliche Beratung erstreckt sich ebenso auf die Erarbeitung der entsprechenden Immobilienauseinandersetzungsverträge. Diese bereiten wir in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, vor.

Vertretung bei einer Klage vor dem Familiengericht
In der akuten Trennungsphase vertreten wir Sie zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche – auch im einstweiligen Rechtschutz – vor dem Familiengericht.
Zur Regelung dringlicher Fragen in Bezug auf Unterhalt oder Betreuung der gemeinsamen Kinder bereiten wir kurzfristig Unterhaltsklagen und Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs vor.
Ebenso vertreten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie an den Standorten Nürnberg und Dresdenin Fragen zur zukünftigen Nutzung betreffend die gemeinsame Ehewohnung und des gemeinsamen Hausrats.
 

Scheidung, Zugewinnausgleich und weitere Fragen zum Güterstand
Im Scheidungsverfahren vertreten wir Sie vor Gericht und stellen den Scheidungsantrag.
Verbunden mit der Scheidung regeln wir Fragen des nachehelichen Unterhalts und des Ausgleichs eines eventuell im Rahmen der Zugewinngemeinschaft erwirtschafteten Vermögenszugewinns Ihres Ehegatten.

Ebenso wehren wir Ansprüche Ihres Ehegatten ab, beispielsweise bei

  • Ihren Selbstbehalt unterschreitenden Unterhaltsforderungen
  • versuchtem Entzug Ihres Sorgerechtes
  • Verschleierung von angelegten Vermögen im Zugewinnausgleich

Familienrecht international
Sollte es sich bei Ihrer Ehe um eine gemischtstaatliche Ehe handeln oder Ihr Ehegatte nach Trennung ins Ausland ausgewandert sein, so klären wir für Sie die Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist.
Sollte die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Ausland erforderlich sein, arbeiten wir, auch auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts, mit unseren Partnern der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe landesspezifisch zusammen, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Inhaltsvorschlag Ehevertrag
Damit Sie die Regelungsbereiche eines Ehevertrages ebenso wie die einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgevereinbarung auf einen Blick betrachten können, haben unsere Anwälte für Familienrecht in Dresden und Nürnberg nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Ehevertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfes ausgearbeitet.

Download: Inhaltsverzeichnis für einen Ehevertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Gesellschaftsformen sind vielfältig. Sie bilden einer der Schwerpunkte der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE, wobei wir Mandanten rund um die 

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), 
  • AG (Aktiengesellschaft), 
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), 
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft), 
  • KG (Kommanditgesellschaft), 
  • Stille Gesellschaft, 
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), 
  • e.G.(Genossenschaft), 
  • den nicht rechtsfähigen und rechtsfähigen (e.V.) Verein 
  • die Stiftung sowie die 
  • Ltd. (private limited company) und  
  • SE (Societas Europaea / Europäische Gesellschaft)

in allen Rechtsfragen umfassend zur Seite stehen.  

Rechtliche Beratung zur Unternehmensgründung 
Unser Team unterstützt Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um die Unternehmens- und Gesellschaftsgründung, ist behilflich bei Startups und entwirft jeweilig auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten

  • Gesellschaftsverträge und Satzungen sowie
  • Unternehmenskaufverträge (share deal oder asset deal)
  • unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform aus Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften 

unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus dem Steuerrecht.

Einbindung von Tochtergesellschaften in die Konzernstruktur
Bei der Einbindung von Tochtergesellschaften in Ihre Konzernstruktur schlagen wir Mandanten Regelungen zum Aufbau einer Leitungshierarchie vor, z.B. durch

  • Gewinnabführungsverträge und Beherrschungsverträge oder
  • Entsendung von leitenden Mitarbeitern.

Darüber hinaus sind wir Ihnen auch bei Umwandlungsmaßnahmen und Umstrukturierungen behilflich.

Rechtsberatung für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer
Für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer u.a. gestalten unsere Anwälte die entsprechenden

  • Dienstverträge und
  • Geschäftsordnungen
  • und erörtern mit Ihnen auch versicherungsrechtliche Aspekte, die z.B. im Rahmen einer D&O- (Directors and Officers) Versicherung relevant werden 

Durchführung registerrechtlicher Eintragungsanmeldungen
Registergerichtliche Eintragungsanmeldungen bereiten wir vor und sorgen in Rücksprache mit Ihrem Notar und dem Registergericht für die rechtzeitige Eintragung Ihres Unternehmens.

Rechtliche Kompetenzen für Gesellschafter
Für Gesellschafter gestalten und optimieren DR KREUZER RECHTSANWÄLTE

  • Non disclosure agreements/Confidentiality agreements/Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Anteilskaufverträge und Abtretungsverträge, die Ihren Gesellschaftsanteil betreffen
  • Due diligence-Verfahren
  • Nachfolgeklauseln
  • mittelbare Unternehmensbeteiligungen
  • Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse.
  • Im Rahmen dessen bereiten wir für Sie gegebenenfalls auch die Abberufung der Geschäftsführung oder die Einziehung von Geschäftsanteilen vor und übernehmen die Bewertung Ihres Geschäftsanteils.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team mit Ihren Vertragspartnern und arbeitet dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Prüfung und Abwehren von Haftungsansprüchen
Im Bereich der Haftung prüfen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Ihre Ansprüche z.B. gegenüber

  • der Gesellschaft
  • den Gesellschaftern
  • der Geschäftsführung

bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Gesellschaftsrecht international
Sollten Sie eine Neugründung oder andere Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Forderungsdurchsetzung für Unternehmen
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein, erwirken Einstweiligen Rechtsschutz und erheben Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Checkliste Gesellschafterversammlung
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung einarbeiten können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste für den Verlauf einer Gesellschafterversammlung.

Download: Checkliste Gesellschafterversammlung

Unser Team auf dem Gebiet Nachfolge berät Sie gerne

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Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
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dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Corrispondente del Consolato Generale d'Italia
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht