Zum Inhalt springen

RECHTSANWALT FÜR FORDERUNGSBEITREIBUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden hinsichtlich der Gestaltung von Vertragsbeziehungen zum effektiven und kurzfristigen Forderungseinzug.

Bonitätsprüfung und Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Notaren, Wirtschaftsauskunftskarteien, Banken
Wir übernehmen für Sie die Prüfung der Bonität Ihrer Geschäftspartner. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung arbeiten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wo nötig mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Notariat, Wirtschaftsauskunfteien und Banken zusammen.

Rechtsberatung Forderungsbeitreibung
Bei der Beitreibung der Forderung umfasst die Angebotspalette unserer Rechtsanwaltskanzlei

  • außergerichtliche Mahnschreiben
  • gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Zahlungsklagen
  • Geltendmachung von Forderungen in der Insolvenz des Schuldners.

 Unsere im Forderungsbeitreibungs- bzw. Inkassorecht erfahrenen Rechts- und Fachanwälte werden hier auf Ihren Wunsch hin mit Erledigung einzelner Aufträge tätig, übernehmen für Mandanten aber auch gerne aus einer Hand den kompletten Forderungseinzug durch

  • Sachpfändung
  • Durchsuchungsaufträge in der Schuldnerwohnung
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Rentenpfändung
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
  • Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren und sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Verhandeln von Rückzahlungsvereinbarungen
Im Rahmen der Beitreibung schließen wir in Ihrem Auftrag auch Rückzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner, um Ihre Außenstände zu realisieren.

Forderungsbeitreibungsrecht international
Sollte der Schuldner im Ausland ansässig sein oder Vermögen im Ausland haben, so kann DR KREUZER RECHTSANWÄLTE über die Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen, auf die landesspezifischen Vollstreckungsvorschriften reagieren, sodass Ihre Forderung bei Wegzug des Schuldners im Ausland nicht verloren ist.

Firmeninkasso durch Beitreibungsvereinbarung
Unsere Mahn-/Vollstreckungsabteilung führt auch Firmeninkasso mit einer Beitreibungsvereinbarung durch. Danach muss der Mandant gerade bei nichteintreibbaren bzw. nicht titulierten Forderungen neben den allgemeinen Kosten (z.B. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten) nur ein pauschales Honorar entrichten.

Download: Muster Beitreibungsvereinbarung
Damit Sie sich über diese gute Möglichkeit zur Kostenreduzierung für ständige Auftraggeber (Firmen und Private, z.B. Vermieter) informieren können, finden Sie nachfolgend ein von unseren Anwälten erstelltes Muster einer Beitreibungsvereinbarung.

RECHTSANWALT FÜR KREDITRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Bankrecht umfasst das Kreditvertragsrecht und Kapitalanlagerecht.

Rechtsberatung im Kreditvertragsrecht 
Im Kreditvertragsrecht berät unser Team Sie bei

  • der Ausgestaltung des Darlehensvertrags 
  • der Überprüfung einzelner Vertragsklauseln (auch auf Verträglichkeit mit EU-Recht)
  • der Vereinbarung von Kreditsicherheiten, z.B. Pfandrechte, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung oder Bürgschaften und
  • der Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen, u.a. unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Frage der Freigabe und Verwertung bei Globalabtretungen (Zessionen)
  • dem Widerruf des Darlehensvertrags sowie dessen Kündigung und dem Bestehen einer damit zusammenhängenden Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung
  • sowie zu Vertragspflichten des Kreditinstituts beim Online-Banking und hinsichtlich des Bankgeheimnisses.

Anwaltliche Beratung zur Absicherung Ihrer Zahlungsansprüche beim Handelskauf und Großprojekten
Beim Handelskauf, beim Kauf von Maschinen, bei Verträgen über Abwicklung von Großprojekten und insbesondere im internationalen Rechtsverkehr ist es wesentlich, wie die entsprechenden Kaufpreisansprüche bzw. Zahlungsansprüche für den Gläubiger abgesichert werden können. Hier kommen die Rechtsmittel Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv und Patronatserklärungen in Betracht, bei deren Auswahl unser Team Sie berät.

Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen 
Fragen im Rahmen der Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen bearbeiten wir Rechtsprobleme, die sich Bezug auf den Haftungsumfang von Grundpfandrechten oder die Pfändbarkeit offener Kreditlinien stellen. 
Soll es zur Zwangsversteigerung des besicherten Grundstückes kommen, hilft unser Team auch bei der Erarbeitung neuer Tilgungspläne und bietet die Wiederaufnahme der Gespräche zur finanzierenden Bank an.

Rechtsberatung im Kreditkartengeschäft
Einen eigenen Regelungs- und Tätigkeitsbereich bildet das Kreditkartengeschäft. Zentrales Thema ist hier der Schutz gegen den Kreditkartenmissbrauch, vor allem bei Geschäften im Internet und beim Online-banking. 

In Zusammenhang mit dem Kreditkartengeschäft sind auch organisatorische Fragen zu beantworten, deren rechtliche Regelung wir für Sie übernehmen, z.B. die Gestaltung

  • des Kreditkartenprocessings
  • der entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen Banken, Kreditorganisationen und belegeverarbeitenden Dienstleistern.

Rechtsanwalt für internationales Kreditrecht
Bei Verträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg Zugriff auf das landesspezifische Rechts-Knowhow und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen. 

Zusammenarbeit mit Bankenexperten 
Geht es um Umschuldungen oder den Wechsel des Vertragspartners auf Bankenseite, so stehen Ihnen auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Know-how und Kontakte verfügen.

Muster-Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag
Damit Sie sich einmal einen Überblick über den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine Muster-Widerrufsbelehrung nach dem Verbraucherkreditrecht.

Download: Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag (Muster)

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Inkasso beraten Sie gerne

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
0351 31550 0
dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Günther Kreuzer

Rechtsanwalt
Corrispondente del Consolato Generale d'Italia
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht