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RECHTSANWALT FÜR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Beratung von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet AGB-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich der

  • Erstellung von AGB für den Verkauf, den Einkauf oder auch Rahmenvereinbarungen, z.B. für Kooperationen, für Start-Ups oder für Online-Shops

  • Prüfung, Verbesserung und das Überarbeiten vorhandener AGB
  • Prüfung und Bewertung fremder Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei der Einbeziehung von AGB im internationalen Handelsverkehr

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
So erstellen wir maßgeschneiderte AGB, also zum Beispiel auch allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Bausparbedingungen, allgemeine Spediteurbedingungen, sowie allgemeine Versicherungsbedingungen, die sie einbeziehen können. 

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Potentiell können täglich neue Entscheidungen zum AGB-Recht ergehen, die dazu führen können, dass Teile Ihrer Vertragsbedingungen unwirksam werden. Wir als Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen für Sie die entsprechende Kontrolle und sorgen dafür, dass Ihre AGB auf den neuesten Stand kommen. So sind Sie sicher vor Abmahnungen aufgrund unzulässiger Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) international
Zum Tätigkeitsgebiet von Dr. Kreuzer Rechtsanwälte in Nürnberg und Dresden gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gestaltung von englischen oder italienischen AGB
  • die Beratung bei der Absicherung Ihrer Interessen nach dem UN- Kaufrecht
  • Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung und Formulierung der für Verträge erforderlichen AGB führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster Inhaltsverzeichnis AGB 
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gestaltung von AGB besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag unserer Fachanwälte für den Mindestinhalt von AGB in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die AGB für den Bereich des Handels zwischen zwei Unternehmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis AGB

RECHTSANWALT FÜR AUSLÄNDERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst die Bereiche

  • Aufenthaltsrecht
  • Asylverfahrensrecht
  • Staatsbürgerschaftsrecht

Insgesamt klären wir so mit Ihnen Fragen Asylberechtigung, Asylantrag, Asylverfahren und sonstigen Aspekten im Asylrecht und Aufenthaltsrecht. Daneben beraten wir Sie unter anderem zur Drittstaatenregelung und klären Sie im Völkerrecht zu den in den Flüchtlingskonventionen verankerten Rechten auf. 

Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen beim Antrag auf Erteilung einer

  • Aufenthaltserlaubnis und
  • Niederlassungserlaubnis

Bei der Einbürgerung klären wir im Einbürgerungsverfahrendie anfallenden Probleme mit der zuständigen Regierung.

Bei Versagung einer Arbeitserlaubnis setzen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sich mit dem Arbeitsamt, wenn erforderlich auch gerichtlich, auseinander.

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden werden sowohl beratend als auch im Verwaltungs- und Klageverfahren tätig

  • bei Versagung des Familiennachzugs gegenüber der Ausländerbehörde
  • im Remonstrationsverfahren gegenüber der Deutschen Botschaft im Ausland.


Grenzübergreifendes Ausländerrecht
Hier steht uns auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ijINTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem Gebiet des Asylrechts, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.
 
Kooperation mit Ausländerbehörden und Konsulaten
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir ferner mit zuständigen Stellen in Deutschland zusammen, wie z.B. mit Ausländerbehörden und Konsulaten.
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

RECHTSANWALT FÜR EUROPARECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Unter Europarecht verstehen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE aus wirtschaftlicher Sicht die Regelungen im Rahmen der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf inländische und grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen.

Umfang der Rechtsberatung im Europarecht
Das rechtliche Beratungsspektrum an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten europabezogenen Fragen, z.B. anlässlich

  • Firmengründung im Ausland,
  • Geschäftstätigkeit und Handel im Ausland,
  • grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen
  • Gewährung von Beihilfen jeglicher Form
  • Europäische Regelungen zum Wettbewerbsrecht 

So vertreten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihre Wirtschaftsinteressen auf nationalem, internationalem und insbesondere europäischem Niveau. 

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht
Das europäische Unionsrecht bindet insbesondere in Form von Verordnungen und Richtlinien auch die deutsche Gesetzgebung, die auf die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt.

Mitarbeiter im Ausland
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben gestalten unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beispielsweise für Ihre Mitarbeiter im Ausland

  • Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung,
  • Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Vertrieb europaweit
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie vom ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen wir in den Büros in Nürnberg und Dresden unter anderem

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorenverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung.

So unterstützen wir Sie dabei, Ihren Waren- und Dienstleistungsverkehr europarechtskonform zu gestalten. 

Europaweite Durchsetzung Ihrer Forderung 
Haben unsere Mandanten als deutsches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen einen Unternehmer in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung außergerichtlich ein,
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht,
  • betreiben wir die Zwangsvollstreckung, auch von ausländischen Titeln durch Anerkennung nach dem EUGVO,
  • wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Unterstützung von Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen und damit des Imports und Exports von deutschen Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten, genauso wie von ausländischen Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten, erstellen wir unter anderem

  • Lieferverträge
  • Entwicklungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge

Schutz und Verteidigung von geistigem Eigentum im europäischen Kontext 
Beim grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei behilflich beim Schutz und Verteidigung Ihres geistigen Eigentums beispielsweise einer europäischen Marke, eines europäischen Patents oder Geschmacksmusters und unterstützen Sie dabei

  • bei der Anmeldung und im Eintragungsverfahren
  • bei der Verteidigung Ihrer Marke gegen Verletzungen im In- und Ausland
  • gegen behauptete Ansprüche von Wettbewerber gegen Ihre eingetragenen Schutzrechte.

Ij International Jurists – internationales Anwaltsnetzwerk 
Bei allen Fragen im Ausland steht unseren Mandanten das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij - INTERNATIONAL JURISTS Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmt.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Patentanwälten 
Bei Bedarf stellen wir Projektteams mit unseren ij Partnern sowie unseren Kooperationspartnern, zB. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Patentanwälten, können wir bei Bedarf kurzfristig zusammen.


Download: Muster Prüfungsschema Anwendbarkeit EuGVVO
Damit Sie prüfen können, ob Sie eine „europäische“ Forderung in Deutschland vollstrecken lassen können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Prüfungsschema zur Anwendung der EuGVVO (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, bzw. Brüssel I-Verordnung).

Prüfung zur Anwendbarkeit der EuGVVO (Muster)

RECHTSANWALT FÜR INTERNATIONALES RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten internationalrechtlichen Fragen, z. B. anlässlich

  • der Gründung von Gesellschaften im europäischen und internationalen Ausland, z. B. als Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen
  • der Gründung von Gesellschaften für ausländische Unternehmen in Deutschland
  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Hauptversammlungen

Internationales Arbeitsrecht 
Für Mitarbeiter im Ausland gestalten unsere Rechts- und Fachanwälte

  • die Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung
  • die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen, z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Vertriebsrecht im internationalen Kontext 
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie von ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen unsere Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht u. a.

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung oder Anfechtung

Internationaler Forderungseinzug und Forderungsabwehr 
Haben deutsche Unternehmen als Gläubiger eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung länderübergreifend außergerichtlich ein
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht, auch wenn dieses sich im Ausland befindet 
  • betreiben wir die internationale Zwangsvollstreckung

Genauso wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie als Schuldner ab.

Rechtliche Unterstützung internationaler Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten genauso wie ausländischer Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten erstellen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Nürnberg und Dresden u. a.

Lieferverträge

  • Entwicklungsverträge
  • allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge

Unter Einbeziehung des relevanten europäischen Rechts sowie dem anwendbaren Recht des Ziellandes  

ij INTERNATIONAL JURISTS – länderübergreifende anwaltliche Zusammenarbeit 
Bei allen Rechtsfragen im Ausland steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen. Projektteams zusammen mit unseren ij-Partnern können wir bei Bedarf kurzfristig zusammenstellen.


Download: Merkblatt zur Einbeziehung von AGB in den internationalen Rechtsverkehr
Damit Sie sich in die Problemstellungen z.B. bei der Einbeziehung Ihrer AGB im internationalen Rechtsverkehr besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Merkblatt zur Einbeziehung Ihrer AGB bei Auslandbezug, das aber zur Anwendung auf den Einzelfall ohne individuelle Beratung nicht geeignet ist.

Merkblatt Einbeziehung AGB internationaler Rechtsverkehr

RECHTSANWALT FÜR ITALIENISCHES RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Mandanten an den Standorten Nürnberg und Dresden bei Geschäften und Rechtsangelegenheiten mit italienischen Partnern, soweit italienisches Recht Anwendung findet.

Anwaltliche Beratung im deutsch-italienischen Vertragsrecht
Unser Knowhow im deutsch-italienischen Recht steht Ihnen dabei bei der Gestaltung von Verträgen (Lieferverträge, Kaufverträge, Lizenzverträge usw.) zur Verfügung. Wir führen für Sie die notwendigen Vertragsverhandlungen, begleiten Sie bei den entsprechenden Behördenterminen in Italien (Notar, Finanzamt, Zoll usw.) und vertreten Sie bei Rechtsstreiten oder Schiedsgerichtsverfahrenvor Ort. 

Rechtliche Kompetenz im Gesellschaftsrecht mit italienischem Bezug
Wir beraten Sie auch bei der Auswahl der für Ihre Bedürfnisse passenden Rechtsform für Ihre Tochtergesellschaft in Italien, sowie in den arbeitsrechtlichen Fragen Ihres Unternehmens. Dabei greifen wir auf das anwendbare deutsch-italienische Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht zurück, um ein optimales Zusammenspiel, zum Beispiel zwischen einer deutschen Gesellschaft und deren italienischen Tochtergesellschaft zu ermöglichen und beraten Mandanten auch beim Vertrieb im deutsch-italienischen Kontext. 

Beratung zu und Führung von Gerichtsprozessen in Italien
Falls Sie bereits einen Prozess in Italien führen, stehen unseredeutsch-italienischen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihnen außerdem gerne zur Verfügung, um den bisherigen Prozessstand zu erläutern und das weitere Vorgehen zu empfehlen. Dabei nehmen wir gerne mit Ihrem bisherigen italienischen Anwalt Kontakt auf. Damit übernehmen wir für Sie das Handling in Italien und Sie können direkt mit DR KREUZER RECHTSANWÄTE in Nürnberg oder Dresden die nötigen rechtlichen Maßnahmen besprechen.

Rechtsberatung im deutsch-italienischen Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass unsere im italienischen Recht erfahrenen Rechts- und Fachanwälte Ihre Erb- und Grundstücksangelegenheiten in Italien von Deutschland aus für Sie betreuen und regeln können.
Dazu gehören eine Vielzahl von Fragestellungen des deutsch-italienischen Erbrechts, z.B. nach der Eröffnung eines Testaments mit deutsch-italienischem Bezug oder auch bilaterale Fragestellungen rund um deutsch-italienische Erbengemeinschaften oder Eigentümergemeinschaften von Immobilien oder Grundstücken in Italien. 

Erleichterung rechtlicher Problemstellungen vor Ort in Italien
Wir haben auch die Möglichkeit, Ihnen eine Sitzadresse in Italien zur Verfügung zu stellen, die bei zahlreichen Problemstellungen dort gesetzlich vorgeschrieben ist (Gericht, Finanzbehörden, etc.).

Verhandlungsführung und Zusammenarbeit mit italienischen Kooperationspartnern 
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren deutsch-italienischen Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

RECHTSANWALT FÜR REISERECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungs- und Tätigkeitsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet im Reiserecht insbesondere das Reisevertragsrecht und die damit zusammenhängenden Informationspflichten der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen sowie das Reiserecht bei Individualreisen.
Darüber hinaus beraten wir Sie neben Rechtsfragen der Reisevermittlung durch das Reisebüro auch zu Reiseversicherungen sowie auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht.

Anwaltliche Beratung im Pauschalreiserecht
Im Bereich des Pauschalreiserechts beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Mandanten zu allen auftretenden Rechtsfragen vor der Reise, während der Reise sowie nach Reiseende, wie z.B.

  • beim Abschluss des Reisevertrages und daraus resultierende Pflichten,
  • bei nachträglichen Änderungen des Reisevertrages,
  • bei der Aufhebung des Reisevertrages,
  • bei Reisemängeln,
  • bei der Abhilfe und Selbstabhilfe,
  • zu Möglichkeiten der Minderung des Reisepreises,
  • zur Kündigung wegen erheblicher Reisemängel,
  • zum Schadensersatz und zu Haftungsbeschränkungen,
  • zur Ausschlussfrist und der Verjährung.


Rechtsberatung im Individualreiserecht
Im Bereich des Individualreiserechts, d.h. der individuell gebuchten Flug-, Bahn,- Fähr- und Busbeförderung sowie der Unterkunft und Verpflegung bei Privat- und Geschäftsreisen beraten wir beispielsweise über

  • Rechtsprobleme bei der Luftbeförderung, der Busbeförderung, bei der Bahn- und Schiffsbeförderung sowie zu
  • Rechten im Hotel und in der privaten Ferienwohnung.


Beratung zu Reiserücktrittskostenversicherung und Reisegepäckversicherung
Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehören ebenfalls Rechtsfragen der Reiserücktrittskostenversicherung wie der Reisegepäckversicherung.
Im Rahmen unserer Tätigkeit vertreten wir Sie anschließend sowohl bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Reiserecht international
Neben unserer eigenen Sachkompetenz steht uns bei auftretenden Rechtsfragen dabei auch das landesspezifische Wissen über unsere Partner unserer ij INTERNATINAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.


Download: Checkliste zur Vorgehensweise bei Reisemängeln
Damit Sie sich einen Überblick über die richtige Vorgehensweise bei Reisemängeln verschaffen können, finden sie nachfolgend eine Checkliste für eine Niederschrift der wichtigsten Punkte:

Übersicht für Mängelniederschrift bei Unerreichbarkeit der Reiseleitung bzw. Weigerung zur Herstellung eines Mängelprotokolls

RECHTSANWALT FÜR TRANSPORTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Abteilung für Transportrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät Sie in Nürnberg und Dresden außergerichtlich und gerichtlich vorwiegend auf dem Gebiet der Güterbeförderung auf dem Landweg.

Beratungsspektrum im Transportrecht auf nationaler Ebene
Dies betrifft vor allem im nationalen Bereich die Gebiete des Frachtrechts, Speditionsrecht und des Lagerrechtes.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind vor allem das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und, nach dem Transportrechtsreformgesetz, die Vorschriften der Straßenbeförderung gem. §§ 407 – 450 HGB.
Diese regeln

  • auf Seiten des Absenders:
    • Informationspflicht gemäß § 413 HGB gegenüber dem Frachtführer. Dieser muss die für die Beförderung erforderlichen Informationen und Urkunden erhalten. Bei Unvollständigkeit ist die Folge eine Haftung nach       § 414 HGB.
    • Der Frachtführer muss nur die Betriebssicherheit der Verladung sicherstellen.
    • Der Absender hingegen muss mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass der Empfänger das bei ihm angekommene Gut auch entlädt. Damit ist der Absender insoweit für die Vorgehensweise des Empfängers verantwortlich.
       
  • Auf Seiten des Frachtführers ist besonders das Recht auf ein Standgeld gemäß § 412 HGB relevant:
    • Für eine angemessene Entladezeit kann keine besondere Vergütung verlangt werden.
    • Überschreitet der Frachtführer jedoch aus Gründen, die nicht in seinem Risikobereich liegen, die Lade- oder Entladezeit, hat er einen Anspruch auf ein angemessenes Standgeld.
       

Beratungsspektrum im Transportrecht auf internationaler Ebene
Im internationalen Bereich liegen unsere Stärken insbesondere in der Beratung und der Vertretung von Transportunternehmen und Spediteuren im grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei greifen unsere Rechts- und Fachanwälte auch auf Regelungen aus dem Zollrecht und dem Speditionsrecht zurück, um Ihre Importgeschäfte und Exportgeschäfte rechtlich abzusichern.
Ebenfalls kommt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr vom 19.05.1956 (CMR) zur Anwendung. Hier optimieren unsere Rechtsanwälte Ihre Transportverträge nach dem geltenden Vertragsrecht.

Rechtsberatung im Verhältnis zur Haftpflichtversicherung für den Transport
Bei der Auseinandersetzung wegen Schadensersatzansprüchen sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, stellen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE schnell den Kontakt zum zuständigen Transporthaftpflichtversicherer her.

Internationale anwaltliche Zusammenarbeit im Transportrecht
Durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwälten unserer ij - INTERNATIONAL JURISTS Gruppe verfügen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen über langjährige internationale Transportrechtskontakte im europäischen Ausland und weltweit.

RECHTSANWALT FÜR VERBRAUCHERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beim Vertragsschluss mit Endverbrauchern müssen Sie als Unternehmer zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften beachten.

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie in Nürnberg und Dresden unter anderem zu den Themen:

  • Widerrufsbelehrung
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzerklärung
  • Impressumspflicht
  • Gewährleistungsrechte
  • Verjährung von Ansprüchen.


Rechtsberatung im Falle einer Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften erhalten, erörtern wir mit Ihnen kurzfristig sowohl die Rechtslage als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für Sie, um das für Sie günstigste Vorgehen zu ermitteln.

Anwaltliche Beratung für Verbraucher
Als Verbraucher beraten unsere Rechts- und Fachanwälte Sie umfassend zu allen Fragen beim Vertragsschluss, z.B. bei:

  • Kreditverträgen
  • Versicherungen
  • Patientenrechten
  • Reiserecht
  • Baufinanzierung
  • Telekommunikationsdienstleistungen.

Dabei kommen Ihnen zahlreiche Schutzvorschriften zu Gute. Wir beraten Sie z.B. bei:

  • Haustürgeschäften
  • Fernabsatzverträgen (Verträge per Telefon, Internet, E-Mail, …)
  • Verbraucherkreditverträgen
  • Ratenlieferverträgen
  • Wohnraummietverträgen
  • Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Ausübung von Widerrufsrechten und Rücktrittsrechten.


Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Steuerberatung, Banken und Marktforschungsinstituten zusammen.

Verbraucherrecht international
Beim grenzüberschreitenden Vertragsschluss sind wichtige Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen, z.B. bei der Widerrufsfrist zu beachten.
Im Rahmen des internationalen Warenhandels (CISG, UN-Kaufrecht, internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinien) klären wir mit unseren Mandanten

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts
  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den Vertrag.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.


Download: Checkliste Widerrufsrecht
Zur Beantwortung der Frage, ob Ihnen bei einem Fernabsatzvertrag (z. B. Vertragsschluss per Internet) 

ein Widerrufsrecht zusteht, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste Widerrufsrecht:

Checkliste Widerrufsrecht

RECHTSANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst Fragen des allgemeinen sowie des besonderen Versicherungsrechts. Dies ist zu bestimmen anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen, z.B. anlässlich

  • des Widerrufs des Versicherungsvertrages
  • des Rücktrittsrechts des Versicherers u.a. bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und anschließendem Rücktritt vom Vertrag
  • des Vorliegens einer Verletzung der Anzeigepflicht (Fragen der Gefahrerheblichkeit, anderweitiger Erkenntniserlangung des Versicherers u.a.)
  • des Beginns und der Dauer des Versicherungsschutzes u.a. bei Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • des Endes des Versicherungsschutzes u.a. bei Kündigung aufgrund Prämienzahlungsverzug


Prüfung der Leistungsansprüche aus dem Vertrag
Wir sind tätig bei Leistungsansprüchen aus dem Versicherungsvertrag durch Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen anhand des vorliegenden Versicherungsfalls und Ihrer Versicherungspolice in Verbindung mit den jeweiligen hierzu vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung
Sowohl durch außergerichtliche Tätigkeit bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren werden wir Ihre Interessen vertreten, wie bei:

  • Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente aus Berufsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Leistungsansprüchen auf Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung
  • Leistungsansprüchen aufgrund Hausratsschadens aus Ihrer Hausratsversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz und Kostenübernahme aus Ihrer Rechtsschutzversicherung


Rechtliche Beratung zu Regressansprüchen
Wir beraten Sie auch bei Regressansprüchen, wie

  • bei der Verletzung von Obliegenheiten bzw von Obliegenheitspflichten vor Eintritt des Versicherungsfalles und im Verssicherungsfall (z.B. Unfallflucht, Alkoholeinfluss, u.a.)
  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalls (Versicherungsbetrug)


Versicherungsrecht international
Auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stehen wir mit unserem internationalen Netzwerk zur Seite. Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
 

Zusammenarbeit mit Versicherungen
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus dem Bereich Versicherungen, zusammen.

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B. 
    • Kaufverträge,
    • Unternehmenskaufverträge,
    • Miet- und Pachtverträge,
    • Entwicklungsverträge,
    • Lieferverträge,
    • Dienstleistungsverträge,
    • Rahmenvereinbarungen,
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
    • Gesellschaftsverträge,
    • Arbeitsverträge
    • Dienstverträge,
    • Eheverträge und
    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwerfen und gestalten unsere Rechts- und Fachanwälte die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.


Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit unsere Mandanten sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Herunterladen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen - wesentlicher Inhalt (Download)

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Nürnberg

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Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt