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RECHTSANWALT FÜR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Beratung von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet AGB-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich der

  • Erstellung von AGB für den Verkauf, den Einkauf oder auch Rahmenvereinbarungen, z.B. für Kooperationen, für Start-Ups oder für Online-Shops

  • Prüfung, Verbesserung und das Überarbeiten vorhandener AGB
  • Prüfung und Bewertung fremder Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei der Einbeziehung von AGB im internationalen Handelsverkehr

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
So erstellen wir maßgeschneiderte AGB, also zum Beispiel auch allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Bausparbedingungen, allgemeine Spediteurbedingungen, sowie allgemeine Versicherungsbedingungen, die sie einbeziehen können. 

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Potentiell können täglich neue Entscheidungen zum AGB-Recht ergehen, die dazu führen können, dass Teile Ihrer Vertragsbedingungen unwirksam werden. Wir als Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen für Sie die entsprechende Kontrolle und sorgen dafür, dass Ihre AGB auf den neuesten Stand kommen. So sind Sie sicher vor Abmahnungen aufgrund unzulässiger Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) international
Zum Tätigkeitsgebiet von Dr. Kreuzer Rechtsanwälte in Nürnberg und Dresden gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gestaltung von englischen oder italienischen AGB
  • die Beratung bei der Absicherung Ihrer Interessen nach dem UN- Kaufrecht
  • Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung und Formulierung der für Verträge erforderlichen AGB führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster Inhaltsverzeichnis AGB 
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gestaltung von AGB besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag unserer Fachanwälte für den Mindestinhalt von AGB in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die AGB für den Bereich des Handels zwischen zwei Unternehmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis AGB

RECHTSANWALT FÜR DATENSCHUTZRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Der Datenschutz verwirklicht das Grundrecht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet die aktive Wahrung des Datenschutzes, z.B.

  • datenschutzkonforme Speicherung und Verwendung der unternehmerisch erlangten Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern und die damit verbundene Wahrung deren Privatsphäre
  • Prüfung bestehender und Entwurf neuer Speicher- und Verarbeitungswege von unternehmerisch erlangten Daten in Konformität mit der 2018 in Kraft getretenen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung - Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)
  • der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) durch Ihr Unternehmen, z.B. durch Beauftragung eines Callcenters zur Kommunikation mit Kunden, Ablage personenbezogener Daten auf extern gehosteten Servern, Wartungsdienstleistungen, oder der Entsorgung von Akten und Daten durch externe Unternehmen
  • Wahrnehmung der durch vielfältige Gesetze zum Datenschutz geschaffenen Rechte für Bürgerinnen und Bürger, also z.B. im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Erstellen von eventuell nötigen Unterlassungserklärungen
  • Sonstige datenschutzrechtliche Rechtsfragen, bedingt durch die steigende Digitalisierung und Videoüberwachung


Datennutzung durch Unternehmen – Entwicklung eines Datenschutzkonzepts
Im Bereich der Datennutzung durch Unternehmen beraten unsere Rechtsanwälte Sie z.B. bei der Entwicklung eines Datenschutzkonzepts

  • Regelung der Nutzung und Überwachung für die Internetnutzung im Unternehmen
  • Vereinbarungen zur Weitergabe von Daten und zum Export ins Ausland
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen und im sonstigen Vertragsrecht
  • Durchführung von Datenschutzprüfung für E-Commerce-Systeme/Onlineshops und deren AGB
  • Klärung der Rechte und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten

 
Datennutzung durch Unternehmen - Wahrnehmung von Datenschutzrechten
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie außerdem im Bereich der Wahrnehmung von Datenschutzrechten, z.B. bei der Auskunft, Beschränkung der Weitergabe und Löschung eigener Daten in den folgenden Bereichen:

  • örtliche oder Landesverwaltung, Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Wirtschaft, z.B. Schufa, Schuldnerverzeichnis
  • Adresshandel und Werbung, z.B. Verband der Adressenverläger, Telekom, deTe-Medien
  • Gesundheitsbehörden, wie Krankenkassen, Ärzte
  • Sozialverwaltung, wie BfA, LVA, Sozialamt, Wohngeldamt
  • Telekommunikation und Medien, wie Telekom und Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

 
Datenschutzrecht international – Beratung und Vertretung
Bei gemeinschaftsweit oder international tätigen Unternehmen beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden

  • zu den Auswirkungen der verschiedenen Datenschutzrichtlinien (Safe Harbor-Abkommen)
  • der Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den zu gewährenden Datenschutz und
  • der Möglichkeit des Exports von Daten ins Ausland oder des Imports von Daten nach Deutschland.

 Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
  
Zusammenarbeit mit IT-Technik, Versicherung, Kreditsicherung, Marketing, Kommunikation und Personalplanung
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeitet unsere Anwaltskanzlei bei der Rechtsberatung mit eigenen Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen IT-Technik, Versicherung, Kreditsicherung, Marketing, Kommunikation und Personalplanung zusammen.


Download: Auskunftsabfrage Schufa – wirtschaftsbezogene Daten
Damit Sie sich im Bereich der wirtschaftsbezogenen Daten, z.B. bei der Speicherung durch die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend einen Entwurf zur Auskunftsabfrage über erfasste Daten, verfasst von unseren Rechtsanwälten auf dem Spezialgebiet Datenschutz:

Antrag Schufa-Selbstauskunft

RECHTSANWALT FÜR INTERNETRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

In der Internetbranche sind Sie oftmals mit juristischen Problemen aus dem Bereich des Computerrechts, EDV-Rechts, Internetrechts, Onlinerechts, Telekommunikationsrecht, Informationstechnologie(IT)-Rechts oder Softwarerechts konfrontiert, insbesondere wenn Sie als Softwareentwickler, Fachhändler oder Vertragshändler tätig sind oder Onlinegeschäfte abwickeln.

Das Beratungsspektrum
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst hier insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung.

Rechtliche Beratung rund um das Thema Software
Im Hinblick auf die Entwicklung, Pflege, Anpassung und Wartung von Software erstellen, gestalten und optimieren unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Softwareunternehmen, Softwareentwickler und ihre Vertragspartner 

  • die entsprechend notwendigen Verträge sowie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtliche Fragestellungen zur Lieferung von Hardware und Software
Im Hinblick auf die Lieferung von Hardware, Software oder beidem kombiniert gestalten wir für Unternehmen sowie Fachhändler und Vertragshändler

  • Vertriebsverträge
  • Installationsverträge
  • Kaufverträge, Mietverträge oder Leasingverträge
  • Systemverträge
  • Rechenzentrumsverträge
  • Beraterverträge und Schulungsverträge.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notar, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen führen unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Mängelgewährleistung und andere Störungen im Vertragsverhältnis
Im Rahmen der Mängelgewährleistung und anderen Störungen im Vertragsverhältnis beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Besondere Vertriebs- und Vertragsformen
Bei besonderen Vertriebsformen und Vertragsformen beraten die Anwälte unserer Kanzlei zu den für Sie relevanten Auswirkungen und insbesondere auch zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen etwaiger Widerrufsrechte bei

  • Providerverträgen
  • Werbeverträgen
  • Internetgeschäften (z.B. Fernabsatzverträge, Internet-Auktionen).

 
Kaufrecht im Internet
Gleichzeitig beraten wir Onlineverkäufer und -Käufer auch zum Kaufrecht bei Geschäften im Internet, unter anderem zu:

  • Kaufvertragsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Rückabwicklung von im Internet geschlossenen Kaufverträgen
  • gesetzliche Regelungen zum Rückruf

Internetrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie in Nürnberg und Dresden insbesondere zu

  • Lizenzverträgen
  • Knowhow-Verträgen
  • Kooperationsverträgen
  • den weiteren Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Software und Datenbanken (urheberrechtlich, patentrechtlich oder wettbewerbsrechtlich, gemäß EG-Softwareschutz-Richtlinie, Warenzeichen, Marken).
    Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten

In Bezug auf Aufklärungspflichten, Hinweispflichten und Beratungspflichten sowie bezüglich der Einbindung von EDV in Ihre betrieblichen Abläufe und Ihre Organisation und in dem aufgrund der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit immer bedeutender werdenden Sektor des Datenschutzes erörtern wir mit Ihnen bei Bedarf die Rechtslage sowie Ihre Rechten und Pflichten gegenüber Vertragspartnern und Dritten.

Rechtliche Beratung im Domainrecht
Im Domainrecht beraten wir Sie umfassend zur Rechtslage und Ihren Ansprüchen.

Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen
Bezüglich der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Internetrecht international
Im Rahmen des internationalen Vertragsrechts sowie des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts (CISG, UN- Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) gestalten und optimieren wir für Ihr international orientiertes Unternehmen die erforderlichen Verträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis Wartungsvertrag
Damit Sie sich einen Überblick über die rechtlichen Problemstellungen beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrages machen können, finden Sie nachfolgend einen von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE erstellten allgemein gehaltenen Vorschlag für den Inhalt eines solchen Vertrages in Form eines noch auf Ihren individuellen Fall anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

Muster eines Inhaltsverzeichnisses für einen Wartungsvertrag

RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst alle Stadien des Strafverfahrens, die z.B. einer Anzeige wegen Betrugs, Diebstahls, Steuerhinterziehung, einer Körperverletzung oder einem anderen Delikt folgen können.

Das Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren bieten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Ihnen unverzüglichen Beistand bei Festnahmen, insbesondere bei: 

  • Vernehmungen
  • Durchsuchungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung bei der Haftprüfung vor dem Ermittlungsrichter
  • anwaltliche Betreuung in der Untersuchungshaft 


Die Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht ist Ziel unserer Strafverteidiger, das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, gestaffelt in:

  • Freispruch
  • Einstellung des Verfahrens
  • möglichst geringe Strafe

Dabei hilft unsere langjährige Erfahrung in Strafsachen, mit Gericht und Staatsanwaltschaft zusammen eine einvernehmliche Strafzumessung zu finden, die ein langwieriges Verfahren zum Vorteil des Mandanten ersparen kann.
Bei unserer Ansicht nach zu Unrecht oder zu hoch erfolgter Strafzumessung vertreten wir Sie im Berufungs- und Revisionsverfahren.

Die Strafvollstreckung 
Unsere Anwaltskanzlei wird für Sie bei der Strafvollstreckung tätig bei:

  • der Stellung von Gnadenanträgen
  • der Beantragung von Strafaussetzung nach Verbüßung einer teilweisen Freiheitsstrafe
  • dem Stellen von Anträgen zur Lockerung des Strafvollzuges


Fachkenntis im Strafrecht 
Unsere Fachkenntnis im Strafrecht umfasst insbesondere:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht 
  • Kapitalstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ausländer im Strafvollzug
  • Internetstrafrecht


Internationale strafrechtliche Fragestellungen 
Durch die Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen, steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden auch auf diesem Rechtsgebiet landesspezifisches Know-how aus erster Hand für Ihre strafrechtliche Beratung zur Verfügung. 

RECHTSANWALT FÜR URHEBERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie als geistige Urheber, Programmierer, Künstler, Publizisten, Leistungsschutzberechtigte , Inhaber von Bildrechten (Copyright) u.a. an den Standorten Nürnberg und Dresdenbei der Realisierung Ihrer Urheberrechte (Urhebervertragsrecht) und bei der strafrechtlichen Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen (Strafrecht bei Urheberrechtsverletzung).

I. Rechtsberatung im Urhebervertragsrecht
Kulturelle Geistesschöpfungen wie Sprachwerke, Schriftwerke, Computerprogramme oder Werke der Musik, pantomimische Werke, Tanz- und Theaterinszenierungen, Lichtbildwerke sowie Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen werden im Urhebergesetz (UrhG) zugunsten des Erschaffers geschützt.

Das Urhebergesetz unterscheidet

  • das Urheberpersönlichkeitsrecht, d.h. das Recht zu bestimmen, ob und wie das Werk zu veröffentlichen ist und
  • die Verwertungsrechte, d. h. die Vervielfältigungs, Verbreitungs- und Vermarktungsrechte.


Individuelle Vertragsgestaltung zum Schutz des Urhebers
Ein umfangreiches Urhebervertragsrecht schützt den Urheberrechtsinhaber in der Praxis. Hierbei beraten und gestalten wir für Sie z.B.

  • Verträge über Verlagswerke mit Software
  • Übersetzungsverträge
  • Bühnenverlagsverträge und
  • Musikverlagsverträge
  • Agenturverträge
  • Webdesignverträge.


Rechtliche Durchsetzung Ihrer Urheberrechte
Um Urheberrechte wirksam durchzusetzen, sieht das Urhebergesetz verschiedene gestaffelte Handlungsalternativen vor. In dieser Phase des Urheberschutzes beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie außergerichtlich zu den Themen

  • urheberrechtliche Abmahnung
  • strafbewährte Unterlassungserklärung 
  • Fertigung von Schutzschriften sowie
  • digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management – DRM).


Rechtliche Vertretung vor Gericht
Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet unser Beratungsspektrum:

  • Erlass einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration, also die Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)
  • Erstellen einer Unterlassungsklage
  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch
  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz
  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile.

 

II.  Strafrechtliche Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen
Eine strafrechtliche Beratung im Urheberstrafrecht bieten wir, wenn es um die Frage der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geht. Hierunter fällt unter anderem das Anfertigen von Raubkopien und unerlaubtes Filesharing.

Die §§ 106 bis 108 a UrhG (Urheberrechtsgesetz)stellen das unerlaubte Vervielfältigen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Objekte unter Strafe.

Nicht jede Vervielfältigung ist strafbar. Zum persönlichen und zum sonstigen eigenen Gebrauch darf ein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigt werden, § 53 UrhG. Der persönliche Gebrauch wird dadurch umschrieben, dass er sich auf die private Sphäre beschränkt, d.h. es dürfen ausschließlich Personen beteiligt sein, die miteinander in persönlicher Beziehung stehen.


Abgrenzung: Zulässige und unzulässige Vervielfältigung eines Werkes
Zulässig können erlaubte Vervielfältigungen eines Werkes insbesondere sein

  • zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch
  • zur Aufnahme in ein eigenes Archiv
  • zur eigenen Information und
  • zum sonstigen eigenen Gebrauch.

Eine strafbare Verbreitung liegt hingegen vor, wenn das Original oder Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit (gewerbsmäßig) angeboten oder in Verkehr gebracht werden.

Die strafrechtliche Verfolgung ist unseren Rechts- und Fachanwälten ohne Strafantrag möglich, wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Hierbei können im Rahmen von Hausdurchsuchungen auch Gegenstände, die sich auf eine urheberrechtliche Straftat beziehen, eingezogen werden.

Urheberrecht international
Kulturelle Darstellungen und Werke werden häufig international vertrieben. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit dem Kulturmanagement, Versicherungen und Gutachtern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Urheberrechtsanwälte mit Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereich Kulturmanagement, Versicherung und vereidigte Gutachter, zusammen.


Download: Beispiel eines Urheberrechtsvertrags
Als Beispiel für einen Urheberrechtsvertrag finden Sie nachfolgend ein Muster eines Übersetzungsvertrages für Buchausgaben.

Muster eines Übersetzungsvertrages für Buchausgaben

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Filesharing beraten Sie gern

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Büro Nürnberg
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nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
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Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt