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Preise

Neben dem gesetzlichen Gebührenansatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, in individuellen Honorarvereinbarungen mit festgelegten Stundensätzen und evtl. nach oben begrenztem Gesamtaufwand wirtschaftlich kalkulierbare Preise für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen wie Vertragsgestaltungen oder ständige Beratung zu vereinbaren.

Für gerichtliche Verfahren gilt wie für alle Rechtsanwälte in Deutschland gleich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für jede außergerichtliche Tätigkeit bieten wir Ihnen auch Zeithonorar an.

Um den Honoraranfall für Sie kalkulierbarer zu machen, schätzen wir die zu erwartenden Kosten und vereinbaren mit Ihnen eine Obergrenze.