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RECHTSANWALT FÜR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beinhaltet AGB-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich der

  • Erstellung von AGB für den Verkauf, den Einkauf oder auch Rahmenvereinbarungen, z.B. für Kooperationen, für Start-Ups oder für Online-Shops

  • Prüfung, Verbesserung und das Überarbeiten vorhandener AGB

  • Prüfung und Bewertung fremder Geschäftsbedingungen

  • Beratung bei der Einbeziehung von AGB im internationalen Handelsverkehr

  • Prüfung, ob bei Verträgen Ihre AGB oder die Ihres Vertragspartners gelten, und, welche Folgen dies für Sie hat.
     

Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
So erstellen wir maßgeschneiderte AGB, also zum Beispiel auch allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Bausparbedingungen, allgemeine Spediteurbedingungen, sowie allgemeine Versicherungsbedingungen, die sie einbeziehen können. 

Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Potentiell können täglich neue Entscheidungen zum AGB-Recht ergehen, die dazu führen können, dass Teile Ihrer Vertragsbedingungen unwirksam werden. Wir als Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen für Sie die entsprechende Kontrolle und sorgen dafür, dass Ihre AGB auf den neuesten Stand kommen. So sind Sie sicher vor Abmahnungen aufgrund unzulässiger Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) international
Zum Tätigkeitsgebiet von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden gehört auch die internationale Orientierung von Unternehmen, z. B.

  • die Gestaltung von englisch- oder italienischsprachigen AGB
  • die Beratung bei der Absicherung Ihrer Interessen nach dem UN-Kaufrecht
  • Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Banken
Zur Gestaltung und Formulierung der Verträge oder der erforderlichen AGB führen wir die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Anwälte in Nürnberg und Dresden mit Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster Inhaltsverzeichnis AGB 
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gestaltung von AGB besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag unserer Fachanwälte für den Mindestinhalt von AGB in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die AGB für den Bereich des Handels zwischen zwei Unternehmen.

Download: Muster Inhaltsverzeichnis AGB

RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden beraten Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes umfassend sowohl im individuellen, d.h. einzelvertraglichen, als auch im kollektiven, d.h. im Betriebsverfassungsarbeitsrecht und im tarifrechtlichen Arbeitsrecht.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen sich mit langjähriger Erfahrung engagiert vor allem in den folgenden Aufgabenbereichen des Arbeitsrechts für Sie ein:

  • die Unterstützung von Arbeitgebern und Unternehmen bei der Planung oder Änderung ihrer Personalstruktur mit den entsprechenden Folgemaßnahmen gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter und gegebenenfalls auch gegenüber dem Betriebsrat.
  • die Beratung von Arbeitgebern und Unternehmen bei der Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen, sowie die Prüfung bereits vorhandener Arbeitsverträge
  • die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl vor Eingehung eines Anstellungsverhältnisses, als auch während der Tätigkeit und insbesondere aus Anlass einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses, also z.B. sowohl durch fristgerechte und ordentliche, als auch durch fristlose bzw. außerordentliche Kündigung. Hier beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Arbeitnehmer auch bezüglich möglicher Folgen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Arbeitsagenturen.
  • anwaltliche Beratung in Nürnberg und Dresden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den folgenden Bereichen, die während und nach einem Arbeitsverhältnis relevant werden, z.B. Problemstellungen im Zusammenhang mit Lohn bzw. Gehalt oder einer Abfindung, Krankheit, Kündigungsschutzklagen, die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, die Beratung im Bereich der Kündigungsfristen oder das Einfordern eines Arbeitszeugnisses. 
  • das Vorgehen bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, ein wichtiges Thema sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. 
  • die Beratung und Vertretung leitender Angestellter, insbesondere von sog. Organen wie z. B. Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, die auf Grund ihrer exponierten Stellung im Unternehmen oder Betrieb einen besonderen strategischen Beratungsbedarf haben, beispielsweiße bezüglich eines Wettbewerbsverbots nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. 
  • die Beratung von Betriebsräten bzw. Betriebsratsmitgliedern, die auf Grund ihrer Funktion im Unternehmen ebenfalls eine interessengerechte Unterstützung benötigen. Vor allem in Fällen von Betriebsänderungen, bei Fragen rund um einen Sozialplan oder dem Einigungsstellen- bzw. gerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2 a ArbGG.
  • die Vertretung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ / AÜG), auch bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, welcher immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Zunehmend wird durch wiederholte Änderungen arbeitsrechtlich maßgeblicher Vorschriften eine fachliche Beratung benötigt, die der umfangreichen Rechtsprechung Rechnung trägt.

Arbeitsrecht international
Unsere Erfahrungen und Tätigkeiten im Arbeitsrecht sind dabei nicht nur auf den Arbeitsmarkt in Deutschland und auf die dort tätigen Unternehmen oder Mitarbeiter beschränkt.
Hier steht uns außerhalb unserer Standorte Nürnberg und Dresden auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.
Wir können durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet in Südeuropa und Asien sowie Nord- und Südamerika, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.

Kooperation mit Steurberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberatung, Amt, Szialversicherung
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir als Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Dresden auch mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland, wie z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung (z.B. Bereich HR / Human Resources) sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern zusammen.
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.

Muster-Abmahnung Arbeitsrecht
Damit Sie sich ein konkretes Bild über die Gestaltungsarbeit der Fachanwälte für Arbeitsrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in der arbeitsrechtlichen Abteilung machen können, finden Sie nachfolgend zwei praxisrelevante Musterbeispiele:

Download: Arbeitsrecht Abmahnung (Muster)

Zum einen handelt es sich um einen Textvorschlag für den Inhalt einer Abmahnung. Dieser ist als Basis für den konkreten Einzelfall zu betrachten und sollte nicht ohne weitere Ergänzung und Anpassung auf den konkreten Einzelfall und fachkundige Beratung verwendet werden.

Muster-Antrag Arbeitszeitverkürzung 
Ein weiteres wichtiges Thema aus Arbeitgebersicht stellt die Behandlung von Anträgen auf Arbeitszeitverkürzung dar. Da dies auch in den Bereichen Mutterschutz oder Elternzeit relevant werden kann, geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers und stellen Ihnen in einer Übersicht für die (mögliche) Ablauforganisation für Arbeitgeber zur Verfügung.

Download: Muster-Antrag Arbeitszeitverkürzung

RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Jahr für Jahr wird in Deutschland Vermögen in erheblichem Umfang vererbt. Damit Sie als potentieller Erbe wie Erblasser Ihr Vermögen auf dem richtigen Weg in den richtigen Händen wissen, berät DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Sie in Nürnberg und Dresden. Denn unsere Mandanten sollten die hierbei gegebenen Möglichkeiten und „Stolpersteine“ erkennen.

Erbrechtliche Problemstellungen sind zum Beispiel

  • Stetig steigende Ansprüche des Fiskus auf Erbschaftssteuer
  • Ansprüche von Ehegatten, Eltern und Kindern auf deren Pflichtteil
  • Die Scheidung von Ehen, voreheliche Kinder und das Entstehen von Patchwork-Familien
  • Die fehlende Trennung von Privatvermögen und Betriebsvermögen
  • Das Fehlen von Vorgaben für den Schutz und die Auseinandersetzung größerer wie auch werthaltiger Nachlässe
  • Das Vorhandensein eines Auslandsbezuges durch Erblasser mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder im Ausland vorhandenes Vermögen
  • Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers.


Vor dem Erbfall
Beraten unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie gern zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Handelsgesetzbuches und Lebenspartnerschaftsgesetz. Besondere Beachtung verdienen dabei die Erbfolge in Betriebsvermögen (Einzelfirma, Kommanditanteile, GmbH-Beteiligungen) sowie die Möglichkeiten zur kontrollierten und gestaffelten lebzeitigen Vermögensübertragung, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihre Vermögensnachfolge bestmöglich zu regeln.

Im Einzelnen entwerfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte für Erbrecht für Sie

  • Testamente mit Anordnungen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Klarstellung von Bindungswirkung und Anfechtungsrechten
  • Erbverträge, auch mit Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht gegen Abfindung
  • Ausgestaltung von Regelungen zu Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamente
  • Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Nachfolgeklauseln, um Ihre Nachfolgeplanung bestmöglich zu gestalten.


Nach dem Erbfall
beraten und vertreten die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei Sie hinsichtlich Ausschlagung oder Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes durch

  • Prüfung von Ausschlagungsnotwendigkeit, Anfechtungsrechten und Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung auf den Nachlass
  • Einsetzung von Nachlasspflegern und Kontrolle von Testamentsvollstreckern
  • Geltendmachung von Rechten am Pflichtteil (Pflichtteilsrechte) und sonstigen Auskunftsansprüchen und Rechnungslegungsansprüchenim Schwerpunkt Erbrecht
  • Begleitung beim Verfahren zur Erteilung des Erbscheins (Erbscheinerteilungsverfahren; auch eines ausländischen Erbscheines oder eines europäischen Nachlasszeugnisses/EU-Nachlasszeugnisses bei Auslandsberührung)
  • Ermittlung und Auseinandersetzung des Nachlasses (Erstellung eines Teilungsplanes, gegebenenfalls durch Klageerhebung) einschließlich der Verhandlungen mit den übrigen Miterben bei Abwicklung der Korrespondenz mit Finanzämtern, Notaren, Grundbücher, Versicherungen und Banken
  • Beratung im Falle einer Teilungsversteigerung


Außergerichtliche Streitbeilegung
In allen Rechtsfragen werden wir zum einen außergerichtlich tätig zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens durch Verhandlungen mit Miterben, Testamentsvollstreckern, Finanzämtern, Rechtspflegern, Versicherungen, Banken und Notaren. Zum anderen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren vor Nachlass- und Finanzgerichten sowie den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Erbrecht international
Bei grenzüberschreitenden Nachlassbeständen oder Erblassern mit ausländischer Staatsangehörigkeit klären wir mit unseren Mandanten

  • Die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Nachlassgerichtes
  • Die Bestimmung des Erben nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Die Ermittlung des Nachlasses sowie die Erbfolge in jeden einzelnen Gegenstand nach deutschem oder ausländischem Recht
  • Und führen die Korrespondenz mit Konsulaten und ausländischen Nachlassgerichten.

Dabei steht uns das jeweilige landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Notaren, Gutachtern und Erbenermittler
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir an den Standorten Nürnberg und Dresden mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Banken, Versicherungen, Notare, vereidigte Gutachter oder Erbenermittler zusammen.

Muster Vorsorgevollmacht, Einzeltestament, Patientenverfügung
Damit Sie sich einen Überblick über die durch das Erbrecht geregelten Fragestellungen verschaffen können, finden Sie nachfolgend Muster für Vorsorgevollmachten, Einzeltestamente und die Patientenverfügung, erstellt von unseren Rechtsanwälten im Schwerpunktbereich Erbrecht.

Download: Vorsorgevollmacht (Muster)

Download: Einzeltestament (Muster)

Download: Patientenverfügung (Muster)

 

RECHTSANWALT FÜR EUROPARECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Unter Europarecht verstehen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE aus wirtschaftlicher Sicht die Regelungen im Rahmen der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf inländische und grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen.

Umfang der Rechtsberatung im Europarecht
Das rechtliche Beratungsspektrum an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten europabezogenen Fragen, z.B. anlässlich

  • Firmengründung im Ausland,
  • Geschäftstätigkeit und Handel im Ausland,
  • grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen
  • Gewährung von Beihilfen jeglicher Form
  • Europäische Regelungen zum Wettbewerbsrecht 
  • Prüfung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (deutsches und europäisches Vergaberecht).

So vertritt unser Team Ihre Wirtschaftsinteressen auf nationalem, internationalem und insbesondere europäischem Niveau. 

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht
Das europäische Unionsrecht bindet insbesondere in Form von Verordnungen und Richtlinien auch die deutsche Gesetzgebung, die die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt.

Mitarbeiter im Ausland
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben gestaltet unser Team und Fachanwälte beispielsweise für Ihre Mitarbeiter im Ausland

  • Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung,
  • Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Entsendeverträge für Ihre Mitarbeiter.

Vertrieb europaweit
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie vom ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen wir in den Büros in Nürnberg und Dresden unter anderem

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorenverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung.
  • Für ausländische Unternehmen, die einen angestellten Vertreter in Deutschland beschäftigen wollen, entwerfen wir die erforderlichen Arbeitsverträge und Dienstwagenregelung, übernehmen auch die Anmeldung bei den Steuerbehörden und führen die Lohnbuchhaltung.

So unterstützen wir Sie dabei, Ihren Waren- und Dienstleistungsverkehr europarechtskonform zu gestalten. 

Europaweite Durchsetzung Ihrer Forderung 
Haben unsere Mandanten als deutsches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen einen Unternehmer in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung außergerichtlich ein,
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht,
  • betreiben wir die Zwangsvollstreckung, auch von ausländischen Titeln durch Anerkennung nach dem EUGVO,
  • wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Unterstützung von Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen und damit des Imports und Exports von deutschen Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten, genauso wie von ausländischen Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten, erstellen wir unter anderem

  • Lieferverträge (auch Rahmeenvereinbarungen mit Einzelabruf)
  • Entwicklungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge
  • Know-How-Verträge
  • Franchiseverträge.

Schutz und Verteidigung von geistigem Eigentum im europäischen Kontext 
Beim grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei behilflich beim Schutz und Verteidigung Ihres geistigen Eigentums beispielsweise einer europäischen Marke, eines europäischen Patents oder Geschmacksmusters und unterstützen Sie dabei

  • bei der Anmeldung und im Eintragungsverfahren
  • bei der Verteidigung Ihrer Marke gegen Verletzungen im In- und Ausland
  • gegen behauptete Ansprüche von Wettbewerber gegen Ihre eingetragenen Schutzrechte
  • gegen den Vorwurf, dass Sie gegen Marken, Patente und Geschmacksmuster etc. verstoßen.

Ij International Jurists – internationales Anwaltsnetzwerk 
Bei allen Fragen im Ausland steht unseren Mandanten das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmt.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Patentanwälten 
Bei Bedarf stellen wir Projektteams mit unseren ij Partnern sowie unseren Kooperationspartnern, zB. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Patentanwälten, können wir bei Bedarf kurzfristig zusammen.

Muster Prüfungsschema Anwendbarkeit EuGVVO
Damit Sie prüfen können, ob Sie eine „europäische“ Forderung in Deutschland vollstrecken lassen können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Prüfungsschema zur Anwendung der EuGVVO (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen bzw. Brüssel I-Verordnung).

Download: Prüfungsschema Anwendbarkeit der EUGVVO

RECHTSANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Gesellschaftsformen sind vielfältig. Sie bilden einer der Schwerpunkte der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE, wobei wir Mandanten rund um die 

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), 
  • AG (Aktiengesellschaft), 
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), 
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft), 
  • KG (Kommanditgesellschaft), 
  • Stille Gesellschaft, 
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), 
  • e.G.(Genossenschaft), 
  • den nicht rechtsfähigen und rechtsfähigen (e.V.) Verein 
  • die Stiftung sowie die 
  • Ltd. (private limited company) und  
  • SE (Societas Europaea / Europäische Gesellschaft)

in allen Rechtsfragen umfassend zur Seite stehen.  

Rechtliche Beratung zur Unternehmensgründung 
Unser Team unterstützt Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um die Unternehmens- und Gesellschaftsgründung, ist behilflich bei Startups und entwirft jeweilig auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten

  • Gesellschaftsverträge und Satzungen sowie
  • Unternehmenskaufverträge (share deal oder asset deal)
  • unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform aus Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften 

unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus dem Steuerrecht.

Einbindung von Tochtergesellschaften in die Konzernstruktur
Bei der Einbindung von Tochtergesellschaften in Ihre Konzernstruktur schlagen wir Mandanten Regelungen zum Aufbau einer Leitungshierarchie vor, z.B. durch

  • Gewinnabführungsverträge und Beherrschungsverträge oder
  • Entsendung von leitenden Mitarbeitern.

Darüber hinaus sind wir Ihnen auch bei Umwandlungsmaßnahmen und Umstrukturierungen behilflich.

Rechtsberatung für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer
Für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer u.a. gestalten unsere Anwälte die entsprechenden

  • Dienstverträge und
  • Geschäftsordnungen
  • und erörtern mit Ihnen auch versicherungsrechtliche Aspekte, die z.B. im Rahmen einer D&O- (Directors and Officers) Versicherung relevant werden 

Durchführung registerrechtlicher Eintragungsanmeldungen
Registergerichtliche Eintragungsanmeldungen bereiten wir vor und sorgen in Rücksprache mit Ihrem Notar und dem Registergericht für die rechtzeitige Eintragung Ihres Unternehmens.

Rechtliche Kompetenzen für Gesellschafter
Für Gesellschafter gestalten und optimieren DR KREUZER RECHTSANWÄLTE

  • Non disclosure agreements/Confidentiality agreements/Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Anteilskaufverträge und Abtretungsverträge, die Ihren Gesellschaftsanteil betreffen
  • Due diligence-Verfahren
  • Nachfolgeklauseln
  • mittelbare Unternehmensbeteiligungen
  • Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse.
  • Im Rahmen dessen bereiten wir für Sie gegebenenfalls auch die Abberufung der Geschäftsführung oder die Einziehung von Geschäftsanteilen vor und übernehmen die Bewertung Ihres Geschäftsanteils.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team mit Ihren Vertragspartnern und arbeitet dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Prüfung und Abwehren von Haftungsansprüchen
Im Bereich der Haftung prüfen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Ihre Ansprüche z.B. gegenüber

  • der Gesellschaft
  • den Gesellschaftern
  • der Geschäftsführung

bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

Gesellschaftsrecht international
Sollten Sie eine Neugründung oder andere Aktivitäten im Ausland planen, steht Ihnen das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Forderungsdurchsetzung für Unternehmen
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein, erwirken Einstweiligen Rechtsschutz und erheben Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Checkliste Gesellschafterversammlung
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung einarbeiten können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste für den Verlauf einer Gesellschafterversammlung.

Download: Checkliste Gesellschafterversammlung

RECHTSANWALT FÜR GMBH-RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beinhaltet GmbH-rechtliche Fragen, z. B. anlässlich

  • der Gründung der GmbH: Beratung zu Stammkapital, Geschäftsführung, Eintragung im Handelsregister und weiteren gründungsrechtlichen Fragestellungen

  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Gesellschafterversammlungen

  • der Unternehmensnachfolge beim Generationenwechsel in Familiengesellschaften

  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Rechtliche Kompetenzen für Geschäftsführer
Für die Geschäftsführung, also den Hauptgeschäftsführer, Geschäftsführer und Prokuristen, gestalten wir

  • die erforderlichen Geschäftsordnungen sowie
  • die Dienstverträge und
  • beraten bei der Auflösung von Geschäftsführerdienstverträgen

Rechtliche Beratung zur Sonderform der GmbH: die Unternehmergesellschaft 
Die Errichtung einer Unternehmergesellschaft ("UG haftungsbeschränkt") ist seit 2008 mit einem Mindeststammkapital iHv. lediglich 1 € möglich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen an den Standorten Nürnberg und Dresden bei der Gründung und Betreuung dieser Sonderform der GmbH ebenfalls beratend zur Seite.

Einbindung von Tochtergesellschaften
Bei der Einbindung von Tochtergesellschaften in die Konzernstruktur empfiehlt unser Team Regelungen für den Aufbau einer Leitungshierarchie, z. B.

  • durch entsprechende Beherrschungsverträge oder
  • die Entsendung von leitenden Mitarbeitern der GmbH als Obergesellschaft als Organe in die Tochtergesellschaften

Anwaltliche Beratung zur internationalen Orientierung der GmbH
Zum Tätigkeitsgebiet unserer Anwaltskanzlei gehört auch die internationale Orientierung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, z. B.

  • die Gründung einer englischen Limited - Gesellschaft (Ltd.),
  • die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland (sog. „Auslandstöchtern“) oder
  • die Vereinbarung von internationalen joint ventures mit Partnern in den wichtigsten Industrienationen der Welt
  • Hier steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Verträge bzw. Vereinbarungen führt unser Team die Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z. B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Muster-Satzung einer einfachen GmbH
Damit Sie sich in die Problemstellungen bei der Gründung, z.B. einer einfachen GmbH, besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Mindestinhalt einer GmbH–Satzung in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Inhaltsverzeichnisses für die Satzung einer GmbH.

Download: Satzung einer einfachen GmbH (Muster)

RECHTSANWALT FÜR HANDELSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie als Unternehmer und Vertriebspartner an den Standorten Nürnberg und Dresden zu allen gängigen Aspekten des Handelsrechts (Privatrecht der Kaufleute).

Unterstützung bei der Auswahl des passenden Vertriebsnetzes
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist hierbei die Beratung des Herstellers bei der Auswahl der Struktur des Vertriebsnetzes. Zur Verfügung stehen folgende Vertriebswege, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen: 

  • Vertrieb über Handelsvertreter
  • Vertragshändler (auch internationale Händlerverträge)
  • Niederlassungen bzw. Tochterfirmen
  • Online-Vertrieb, z.B. in Online-Shops

Rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung
Bei der Gestaltung des Vertrags sind insbesondere folgende Regelungen zu berücksichtigen:

  • Auftritt der Handelspartner am Markt
  • Auswahl passender Vergütungsmodelle
  • Ausgleichsregelungen und Haftungsfragen
  • nationale und europäische Wettbewerbsregeln.

Rechtsberatung zur Durchführung und Beendigung des Vertrags 
Bei der Durchführung der gewählten Vertragskonstellationen beraten wir Sie hinsichtlich 

  • der Rechte und Pflichten beim Handelskauf
  • der daraus resultierenden Gewährleistungsrechte und Gewährleistungspflichten
  • der Neugestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend der Anforderungen der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Hinsichtlich der Beendigung der gewählten Vertragskonstellation beraten wir Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden betreffend 

  • der Kündigung von Verträgen mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern 
  • der Prüfung des Bestehens etwaiger Ausgleichsansprüche, z.B. für Handelsvertreter nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses 

Handelsgeschäfte, Kommissionsgeschäfte, Speditionsgeschäfte 
Auch in anderen Handelsgeschäften wie Kommissionsgeschäften, Speditionsgeschäften und Lagergeschäften beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung sowohl außergerichtlich, als auch prozessführend vor den Gerichten. 

Anwaltliche Beratung im Franchiserecht 
Einen zunehmenden Bereich unserer handelsrechtlichen Tätigkeit stellt das Franchiserecht dar. Hierbei bieten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE Ihnen die Erarbeitung des gesamten Franchise-Vertrages unter Berücksichtigung der Franchise-Handbücher sowie auch die Überprüfung einzelner Regelungen wie z.B. Preisempfehlungen, Geheimhaltungsregeln sowie (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote. Diese müssen auch den europarechtlichen Regeln entsprechen und erfahren Konkretisierung durch die Verordnung (EU) Nr. 330/2010, auch vertikal-GVO genannt, für Franchise-Vereinbarungen.

Handelsrecht international
Durch den grenzüberschreitenden Warenverkehr einerseits und das europäische Kartellrecht, andererseits ist das gesamte deutsche Handelsrecht stark international ausgerichtet. Unsere mehrsprachigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Ihnen bei handelsrechtlichen Verträgen mit internationalem Bezug schnell weiter. Über unser internationales Anwaltsnetzwerk ij INTERNATIONAL JURISTS gewährleisten wir die fachkompetente Betreuung Ihrer internationalen Aktivitäten.

Änderung GWB 2017
Durch die Änderungen zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seit 30.10.2017 finden die Auslegungs- und Schadensersatzregelungen des europäischen Kartellrechts noch größeren Einfluss das deutsche Wettbewerbsrecht. Zu beachten sind dabei die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Ausnahmeregelungen in den Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO). 

Muster-Vertriebsvertrag in Auszügen 
Damit unsere Mandanten sich vorab besser in vertriebsrechtliche Fragestellungen einarbeiten können, hat unser Team vorab für Sie einen Muster-Vertriebsvertrag in Auszügen erarbeitet, der mithilfe individueller Rechtsberatung noch auf den Einzelfall angepasst werden muss. 

Download: Vertriebsvertrag in Auszügen (Muster)

RECHTSANWALT FÜR HANDELSVERTRETERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Fachabteilung für Handels- und Versicherungsvertreterrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät an den Standorten Nürnberg und Dresden nicht nur bei den gängigen Problemen der Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses oder Versicherungsvertreterverhältnisses und deren Folgen, sondern schon bei Anbahnung des Vertragsverhältnisses. Hier wird bereits eine wesentliche Weichenstellung für einen klaren und reibungslosen Verlauf des Vertragsverhältnisses gelegt. Dabei konzentrieren wir uns auf alle relevanten Tätigkeitsbereiche, darunter Bezirksvertreter, Handlungsgehilfen und sogenannte 1.000,00€-Vertreter.

Rechtliche Beratung bei Abgrenzungsfragen 
Dies betrifft beispielsweise die Abgrenzung zu den kaufmännischen Angestellten als Handlungsgehilfen und den sogenannten selbstständigen freien Mitarbeitern bis hin zu arbeitnehmerähnlichen Person. 

Durch umfassende außergerichtliche Analyse der Rechtslage vermeidet unser Team nach Möglichkeit ein kostenaufwendigeres, wirtschaftlich riskantes Klageverfahren bzw. kürzt solche Verfahren ab. 

Das betrifft vor allem die Beendigung des Handelsvertretervertrages und die Abfindung. Hierbei können wir Ihnen eine Prüfung von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89 b HGB über den Rohausgleich oder von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses anbieten. 

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet unser Team durch umfangreiche Rechtsprechungsrecherchen mittels unserer Online-Datenbank einen Überblick über die Rechtsposition im jeweiligen Einzelfall, z.B. die Ausgestaltung der Provisionsabrechnung, die Einholung eines Buchauszuges oder die Möglichkeit einer fristgerechten und unter Umständen auch außerordentlichen Beendigung des Handels-/Versicherungsvertreterverhältnisses

Außerdem bietet unsere Anwaltskanzlei Rechtsberatung zu den Themen 

  • Musterüberlassung 
  • Inkassovergütung 
  • Gebietsschutz
  • Bucheinsicht des Vertreters beim Anbieter 
  • Rechte und Pflichten bei Ausübung der Handels- oder Versicherungsvertretertätigkeit 
  • Vergütungsanspruch bzw. Provision 
  • sowie den anwendbaren Kündigungs- und Ausgleichsregelungen, auch bei einseitiger Beendigung der Vertretung 

unter Rückgriff auf die anwendbaren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) und des Wettbewerbsrechts. 

Handelsvertreterrecht international
Im internationalen Handelsvertreterrecht und Versicherungsvertreterrecht hat unser Team vielfache Erfahrung mit Unternehmen aus Italien, Großbritannien sowie den Nachbarländern Österreich und Schweiz. Das Europäische Handelsvertreterrecht ist im Wesentlichen durch die Richtlinie des Europäischen Rates vom 18.12.1986 86/653/EWG geprägt.
Durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe, in der wir seit 1992 federführend die Service-Levels mitbestimmen, verfügen wir über langjährige internationale Kontakte im europäischen, sowie im nicht-europäischen Ausland.
Typisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang der Aufbau Ihres Vertriebes im Ausland in Abgrenzung von Handelsvertreter und Vertragshändler, weshalb wir gegebenenfalls auch im Vertragshändlerrecht tätig werden. 

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Ämtern und Sozialversicherungsträgern 
Sofern es die Aufgabenstellung des Handels-/Versicherungsvertreterrechtes im konkreten Fall erfordert, arbeiten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE für unsere Mandanten mit nicht-juristischen Kooperationspartnern, z. B. im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, sowie Ämtern und Sozialversicherungsträgern in den verschiedensten Bedarfsfällen im Interesse unserer Mandanten zusammen. Hier ist es uns in vielen Fällen möglich, kurzfristig Zusatzinformationen für das Mandatsverhältnis zu beschaffen.

RECHTSANWALT FÜR INTERNATIONALES RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden beinhaltet die wichtigsten internationalrechtlichen Fragen, z. B. anlässlich

  • der Gründung von Gesellschaften im europäischen und internationalen Ausland, z. B. als Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen
  • der Gründung von Gesellschaften für ausländische Unternehmen in Deutschland
  • der Betreuung dieser Gesellschaften u. a. bei Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Hauptversammlungen

Internationales Arbeitsrecht 
Für Mitarbeiter im Ausland gestaltet unser Team

  • die Dienstverträge für Mitglieder der Geschäftsleitung
  • die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer und
  • beraten bei der Auflösung von solchen Verträgen, z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Vertriebsrecht im internationalen Kontext 
Für den Aufbau eines Vertriebsnetzes deutscher Unternehmen im Ausland genauso wie von ausländischen Unternehmen in Deutschland entwerfen unsere Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht u. a.

  • Handelsvertreterverträge oder
  • Distributorverträge und
  • beraten auch bei der Beendigung solcher Verträge, z. B. durch Kündigung oder Anfechtung

Internationaler Forderungseinzug und Forderungsabwehr 
Haben deutsche Unternehmen als Gläubiger eine Forderung gegen ein Unternehmen im Ausland oder als ausländisches Unternehmen eine Forderung gegen ein Unternehmen in Deutschland

  • ziehen wir Ihre Forderung länderübergreifend außergerichtlich ein
  • erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht, auch wenn dieses sich im Ausland befindet 
  • betreiben wir die internationale Zwangsvollstreckung

Genauso wehren wir unberechtigte Forderungen gegen Sie als Schuldner ab.

Rechtliche Unterstützung internationaler Handelsbeziehungen 
Zur Unterstützung der Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten genauso wie ausländischer Unternehmen mit deutschen Kunden bzw. Lieferanten erstellt unser Team in Nürnberg und Dresden u. a.

Lieferverträge

  • Entwicklungsverträge
  • allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkauf oder Verkauf
  • Lizenzverträge

Unter Einbeziehung des relevanten europäischen Rechts sowie dem anwendbaren Recht des Ziellandes  

ij INTERNATIONAL JURISTS – länderübergreifende anwaltliche Zusammenarbeit 
Bei allen Rechtsfragen im Ausland steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen. Projektteams zusammen mit unseren ij-Partnern können wir bei Bedarf kurzfristig zusammenstellen.

Merkblatt Einbeziehung AGB internationaler Rechtsverkehr
Damit Sie sich in die Problemstellungen z.B. bei der Einbeziehung Ihrer AGB im internationalen Rechtsverkehr besser einarbeiten können, finden Sie nachfolgend ein allgemeines Merkblatt zur Einbeziehung Ihrer AGB bei Auslandbezug, das aber zur Anwendung auf den Einzelfall ohne individuelle Beratung nicht geeignet ist.

Download: Merkblatt Einbeziehung AGB in den internationalen Rechtsverkehr

RECHTSANWALT FÜR IT-RECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

In der IT-Branche sind Sie oftmals mit juristischen Problemen aus dem Bereich des Computerrechts, EDV-Rechts, Internetrechts, Onlinerechts, Telekommunikationsrecht, Informationstechnologie(IT)-Rechts oder Softwarerechts konfrontiert, insbesondere wenn Sie als Softwareentwickler, Fachhändler oder Vertragshändler tätig sind oder Onlinegeschäfte abwickeln.

Das Beratungsspektrum
Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst hier insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung.

Rechtliche Beratung rund um das Thema Software
Im Hinblick auf die Entwicklung, Pflege, Anpassung und Wartung von Software erstellt, gestaltet und optimiert unser Team für Softwareunternehmen, Softwareentwickler und ihre Vertragspartner 

  • die entsprechend notwendigen Verträge sowie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtliche Fragestellungen zur Lieferung von Hardware und Software
Im Hinblick auf die Lieferung von Hardware, Software oder beidem kombiniert gestalten wir für Unternehmen sowie Fachhändler und Vertragshändler

  • Vertriebsverträge
  • Installationsverträge
  • Kaufverträge, Mietverträge oder Leasingverträge
  • Systemverträge
  • Rechenzentrumsverträge
  • Beraterverträge und Schulungsverträge.

Mängelgewährleistung und andere Störungen im Vertragsverhältnis
Im Rahmen der Mängelgewährleistung und anderen Störungen im Vertragsverhältnis beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Besondere Vertriebs- und Vertragsformen
Bei besonderen Vertriebsformen und Vertragsformen beraten die Anwälte unserer Kanzlei zu den für Sie relevanten Auswirkungen und insbesondere auch zum Bestehen und den konkreten Rechtsfolgen etwaiger Widerrufsrechte bei

  • Providerverträgen
  • Werbeverträgen
  • Internetgeschäften (z.B. Fernabsatzverträge, Internet-Auktionen).

Kaufrecht im Internet 
Gleichzeitig beraten wir Onlineverkäufer und -Käufer auch zum Kaufrecht bei Geschäften im Internet, unter anderem zu:

  • Kaufvertragsrecht 
  • Schadensersatzrecht 
  • Rückabwicklung von im Internet geschlossenen Kaufverträgen 
  • gesetzliche Regelungen zum Rückruf 

Computerrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie in Nürnberg und Dresden insbesondere zu

  • Lizenzverträgen
  • Knowhow-Verträgen
  • Kooperationsverträgen
  • den weiteren Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Software und Datenbanken (urheberrechtlich, patentrechtlich oder wettbewerbsrechtlich, gemäß EG-Softwareschutz-Richtlinie, Warenzeichen, Marken).
  • Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten 

In Bezug auf Aufklärungspflichten, Hinweispflichten und Beratungspflichten, sowie bezüglich der Einbindung von EDV in Ihre betrieblichen Abläufe und Ihre Organisation erörtern wir die Rechtslage, sowie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Vertragspartnern und Dritten. Hier stehen der Datenschutz und die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vom Mai 2018 im Mittelpunkt der Rechtsberatung von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE.
Denken Sie daran: Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen hohe Geldbußen (bis zu 4% vom Jahresumsatz). Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung des Zehn Punkte-Katalogs.

Rechtliche Beratung im Domainrecht
Im Domainrecht beraten wir Sie umfassend zur Rechtslage und Ihren Ansprüchen.

Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen
Bezüglich der Forderungsdurchsetzung beraten wir Mandanten bezüglich der geeigneten Maßnahmen, ziehen die Forderung außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung. Hierbei greifen wir auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie. Unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen wehren wir unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.

IT-Recht international
Im Rahmen des internationalen Vertragsrechts sowie des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts (CISG, UN-Kaufrecht , Internationales Privatrecht, EuGVÜ, Fernabsatzrichtlinie) gestalten und optimieren wir für Ihr international orientiertes Unternehmen die erforderlichen Verträge und klären mit Ihnen bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen

  • die Zuständigkeit des deutschen oder ausländischen Gerichts sowie
  • die Anwendung des deutschen oder ausländischen Rechts.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfung, Notar, Unternehmensberatung und Banken
Zur Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen führen unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten, wo es die Aufgabenstellung erfordert, mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.

Muster-Inhaltsverzeichnis Wartungsvertrag
Zum Überblick über die rechtlichen Problemstellungen, beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrages, finden Sie nachfolgend einen allgemein gehaltenen Vorschlag für dessen Inhalt, in Form eines noch individuell anzupassenden Inhaltsverzeichnisses.

Download: Inhaltsverzeichnis Wartungsvertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR KARTELLRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Aufgrund der hohen Risiken für Unternehmen empfiehlt es sich, unternehmerisches Handeln sorgfältig durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, um kartellrechtliche Verstöße zu verhindern und mitunter hohe Geldbußen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Das Wettbewerbsrecht, das dazu herangezogen wird, lässt sich dabei unterteilen in Regelungen zum Kartellrecht und zum Lauterkeitsrecht, wobei sich das Kartellrecht vor allem gegen Wettbewerbsbeschränkungen richtet. 

Kartellrechtliche Überprüfung Ihrer Verträge und Vereinbarungen
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden gerne bei der kartellrechtlichen Prüfung von Verträgen oder Vereinbarungen hinsichtlich folgender Punkte sowohl nach dem deutschen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) als auch nach dem europäischen Recht (insbesondere Art. 101 und 102 AEUV) :

Im Hinblick auf das Kartellverbot

  • prüft unser Team Absprachen und deren Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen (beispielsweise bei Informationsaustausch, Preisabsprachen oder Vereinbarungen über Gebietsaufteilungen oder Gebietsschutz) sowohl zwischen Wettbewerbern als auch zwischen Lieferant und Abnehmer und  
  • prüft etwaige Freistellungen durch Gruppenfreistellungsverordnungen.

Im Zusammenhang mit der Gefahr eines Missbrauchs marktbeherrschender Stellung

  • beurteilen wir den Geltungsbereich des deutschen oder europäischen Wettbewerbsrechts bzw. Kartellrechts und anhand dessen das Vorliegen einer marktbeherrschenden- bzw. nach deutschem Kartellrecht ebenfalls ausreichenden marktstarken - Stellung und
  • prüfen im Einzelfall das Vorliegen eines missbräuchlichen Verhaltens (z.B. Boykott).

Hinsichtlich der Zusammenschlusskontrolle

  • prüft unser Team für Wirtschaftsrecht im Vorfeld einer geplanten Fusion Ihres Unternehmens die Erforderlichkeit einer Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses, um eine Unwirksamkeit der Fusion zu vermeiden,
  • wobei die Beurteilung anhand der Umsätze der fusionierenden Unternehmen erfolgt.


DR KREUZER RECHTSANWÄLTE - internationales Kartellrecht
Bei einem Sachverhalt mit internationalem Bezug steht Ihnen über einen Anwalt aus unserer Kanzlei als direktem Ansprechpartner das spezifische Know-how über unsere Partner der ij  INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern zusammen und können in kürzester Zeit Projektteams bilden.

RECHTSANWALT FÜR KREDITRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Beratungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden im Bankrecht umfasst das Kreditvertragsrecht und Kapitalanlagerecht.

Rechtsberatung im Kreditvertragsrecht 
Im Kreditvertragsrecht berät unser Team Sie bei

  • der Ausgestaltung des Darlehensvertrags 
  • der Überprüfung einzelner Vertragsklauseln (auch auf Verträglichkeit mit EU-Recht)
  • der Vereinbarung von Kreditsicherheiten, z.B. Pfandrechte, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung oder Bürgschaften und
  • der Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Kreditverträgen, u.a. unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Frage der Freigabe und Verwertung bei Globalabtretungen (Zessionen)
  • dem Widerruf des Darlehensvertrags sowie dessen Kündigung und dem Bestehen einer damit zusammenhängenden Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung
  • sowie zu Vertragspflichten des Kreditinstituts beim Online-Banking und hinsichtlich des Bankgeheimnisses.

Anwaltliche Beratung zur Absicherung Ihrer Zahlungsansprüche beim Handelskauf und Großprojekten
Beim Handelskauf, beim Kauf von Maschinen, bei Verträgen über Abwicklung von Großprojekten und insbesondere im internationalen Rechtsverkehr ist es wesentlich, wie die entsprechenden Kaufpreisansprüche bzw. Zahlungsansprüche für den Gläubiger abgesichert werden können. Hier kommen die Rechtsmittel Bürgschaft, Garantie, Akkreditiv und Patronatserklärungen in Betracht, bei deren Auswahl unser Team Sie berät.

Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen 
Fragen im Rahmen der Durchsetzbarkeit von Sicherungsansprüchen bearbeiten wir Rechtsprobleme, die sich Bezug auf den Haftungsumfang von Grundpfandrechten oder die Pfändbarkeit offener Kreditlinien stellen. 
Soll es zur Zwangsversteigerung des besicherten Grundstückes kommen, hilft unser Team auch bei der Erarbeitung neuer Tilgungspläne und bietet die Wiederaufnahme der Gespräche zur finanzierenden Bank an.

Rechtsberatung im Kreditkartengeschäft
Einen eigenen Regelungs- und Tätigkeitsbereich bildet das Kreditkartengeschäft. Zentrales Thema ist hier der Schutz gegen den Kreditkartenmissbrauch, vor allem bei Geschäften im Internet und beim Online-banking. 

In Zusammenhang mit dem Kreditkartengeschäft sind auch organisatorische Fragen zu beantworten, deren rechtliche Regelung wir für Sie übernehmen, z.B. die Gestaltung

  • des Kreditkartenprocessings
  • der entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen Banken, Kreditorganisationen und belegeverarbeitenden Dienstleistern.

Rechtsanwalt für internationales Kreditrecht
Bei Verträgen mit internationalem Bezug haben wir durch unsere ij INTERNATIONAL JURISTS Partner auf kurzem Weg Zugriff auf das landesspezifische Rechts-Knowhow und können Recherchen und Rechtsbewertungen so ohne Zeitverzögerung vornehmen. 

Zusammenarbeit mit Bankenexperten 
Geht es um Umschuldungen oder den Wechsel des Vertragspartners auf Bankenseite, so stehen Ihnen auch unsere Kooperationspartner zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Bankentätigkeit über internes Know-how und Kontakte verfügen.

Muster-Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag
Damit Sie sich einmal einen Überblick über den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine Muster-Widerrufsbelehrung nach dem Verbraucherkreditrecht.

Download: Widerrufsbelehrung Verbraucherdarlehensvertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR MARKENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden als Inhaber einer Marke, eines Unternehmenskennzeichens, eines Werktitels oder einer Geschäftsidee u.v.m. bei der Realisierung Ihrer Markenrechte und geben Mandanten rechtlichen Rat bei der Verletzung dieser Rechte.

Schutz von Marke, Firmennamen, Werktiteln oder Logos durch Nutzung und Eintragung
Die Marke, der Firmenname oder das Unternehmenskennzeichen werden im Markengesetz zugunsten des Inhabers/ Benutzers geschützt und sichern die Unterscheidung von eigenen Dienstleistungen oder Waren zu fremden.

Dieser Schutz entsteht durch:

  • Benutzung,
  • Anmeldung und darauf folgende Eintragung.

Unser Team berät und begleitet Sie bei der Eintragung Ihrer Marke national und international unter Beachtung der geltenden Vorschriften, unter anderem aus dem Markengesetz (MarkenG), der EU Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) zu den sogenannten Unionsmarken, oder dem anwendbaren internationalen Markenrecht. 

Festlegen des Schutzbereichs
Wir legen mit Ihnen den Schutzbereich für Ihre Tätigkeit nach dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis fest und führen die Korrespondenz mit den Behörden.

Gestaltung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen
Darüber hinaus beratet und gestaltet unser Team für Sie z.B.

  • Lizenzverträge
  • Abgrenzungsvereinbarungen

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Markenrechte
Um die Markenrechte wirksam durchzusetzen, beraten wir Sie außergerichtlich bezüglich

  • Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung sowie
  • bei der Fertigung von Schutzschriften.

Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet unser Leistungsspektrum:

  • Erwirkung einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration = Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)
  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch
  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz
  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile
  • Forderungen von Schadensersatz 

Beratung im Strafrecht bei unerlaubter Benutzung Ihrer geschützten Marken
Strafrechtlichen Beistand bieten wir
, wenn es um die Frage der unerlaubten Verwertung geschützter Marken geht, sprich um die Fertigung sogenannter Plagiate.
Das Markenrecht stellt das unerlaubte Benutzen und Kennzeichnen mit geschützten Marken unter Strafe und deckt mit seinem Schutz auch Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Werktitel ab und ist für seine Inhaber ein wichtiger Schritt beim sogenannten Branding, also der Entwicklung von Markennamen.
Die strafrechtliche Verfolgung ist auf Strafantrag möglich, oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Hierbei können im Rahmen von Hausdurchsuchungen auch Gegenstände, die sich auf eine markenrechtliche Straftat beziehen, eingezogen werden.

Rechtsanwalt für Markenrecht international 
Bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit oder internationalen Marken steht uns das landesspezifische Know-how bei der Fertigung von internationalen Verträgen oder Durchsetzung von Ansprüchen direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und Notaren
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten, Notaren zusammen.

Muster-Inhaltsverzeichnis Lizenzvertrag
Damit Sie die Regelungsbereiche eines Lizenzvertrages auf einen Blick betrachten können, finden Sie nachfolgend einen allgemeinen Vorschlag für den Inhalt eines Lizenzvertrages in Form eines auf den Einzelfall noch anzupassenden Vertragsentwurfs.

Download: Inhaltsverzeichnis Lizenzvertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR MIETRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Dr Kreuzer Rechtsanwälte berät Sie in Nürnberg und Dresden zu mietrechtlichen Fragen, sowohl für die Gewerbemiete, als auch für die Wohnraummiete, z.B. anlässlich

  • des Abschlusses eines Mietvertrags
  • der monatlichen Mietzinszahlung
  • von Betriebskostenabrechnungen
  • der Beendigung des Mietverhältnisses.


Rechtliche Beratung für Vermieter

Für Vermieter

  • gestalten wir Mietverträge und Übergabeprotokolle bzw. Übernahmeprotokolle für den Beginn bzw. die Beendigung eines Mietverhältnisses,
  • entwerft unser Team Kündigungserklärungen für die Fälle von ordentlichen Kündigungen, z.B. bei Vorliegen eines Eigenbedarfsgrundes, und von einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, z.B. bei Zahlungsverzug des Mieters,
  • entwerfen wir Schriftsätze zur Durchsetzung einer Mieterhöhung,
  • machen wir das Vermieterpfandrecht geltend und setzen Schadensersatzforderungen durch, beispielsweise bei Beschädigung des vermieteten Eigentums,
  • beraten wir zu Fällen des Eigenbedarfs und dessen Durchsetzung.


Rechtliche Beratung für Mieter
Für Mieter

  • überprüfen wir Mietverträge und bieten anwaltliche Beratung über die Zulässigkeit von einzelnen Mietvertragsklauseln, wie z.B. Regelungen zur Überwälzung der Pflicht zur Durchführung von Reparaturen oder Schönheitsreparaturen,
  • prüfen wir Betriebskostenabrechnungen auf Schlüssigkeit,
  • entwerfen unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kündigungserklärungen für Fälle der ordentlichen und außerordentlichen fristlosen Kündigung, z.B. bei Unzumutbarkeit des Weiteren Festhaltens an dem Mietvertrag,
  • machen wir eine Minderung des Mietzinses (Mietminderung) geltend bei Vorliegen von Mängeln des Mietobjekts.

Gerichtliches und außergerichtliches Tätigwerden
In allen Fällen werden wir zum einen außergerichtlich zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens tätig durch Verhandlungen mit dem Vertragspartner. Zum anderen vertreten unsere Anwälte im Schwerpunkt Mietrecht die Interessen unserer Mandanten auch in einem gerichtlichen Rechtsstreit.

Rechtsanwalt für internationales Mietrecht
Bei grenzüberschreitender Sachverhalten im  Mietrecht steht DR KREUZER RECHTSANWÄLTE das landesspezifische Know-How bei der Fertigung von internationalen Verträgen oder Durchsetzung von Ansprüchen direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Muster-Inhaltsverzeichnis Mietvertrag
Damit Sie als Vermieter bei der Erstellung des Mietvertrages alle wichtigen Punkte berücksichtigen, haben wir im Anhang ein Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Mietvertrag für Sie zusammengestellt, der die wichtigsten Problempunkte beinhaltet und vor Anwendung für jeden Einzelfall detailliert anzupassen ist.

Download: Inhaltsverzeichnis Mietvertrag (Muster)

RECHTSANWALT FÜR PATENTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden in Zusammenarbeit mit Patentanwälten jederzeit in Fragen des Patentrechts. 

Rechtliche Relevanz von Patent und Patentrecht
Das Patentrecht umfasst Normen, die den Schutz ihres geistigen Eigentums gegen Nachahmung gewährleisten soll. Neben dem Gebrauchsmuster, dem Geschmacksmuster und der Marke, ist somit das Patent ein weiteres wichtiges Gewerbliches Schutzrecht. Rechtsgrundlage stellt das Patentgesetz (PatG) dar, dessen Vorschriften auch auf europäischer Ebene im Europäischen Patentübereinkommen (EÜP) umgesetzt werden.

Durch das sog. Patent wird die Erfindung geschützt, also die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Gegenstand kann ein Verfahren oder ein Produkt sein. Die Erfindung als solche verleiht ihrem Erfinder bereits selbst das sogenannte Erfinderrecht, das nicht angemeldet werden muss. Doch für den Patenschutz ist eine Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) erforderlich.

Beratungsspektrum im Patentrecht
Die Rechts- und Fachanwälte von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten und helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit Patentanwälten in den Bereichen

  • Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

  • Abmahnungen wegen Patentverletzungen

  • Einstweiligen Verfügungen bei Patentverletzungen

  • Unterlassungsklagen gegen Verletzter

Patentrecht international
Bei internationalen Schutzrechten und Verletzungen durch im Ausland ansässige Unternehmen steht unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen das landesspezifische know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

RECHTSANWALT FÜR URHEBERRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE beraten Sie als geistige Urheber, Programmierer, Künstler, Publizisten, Leistungsschutzberechtigte , Inhaber von Bildrechten (Copyright) u.a. an den Standorten Nürnberg und Dresdenbei der Realisierung Ihrer Urheberrechte (Urhebervertragsrecht) und bei der strafrechtlichen Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen (Strafrecht bei Urheberrechtsverletzung).
 

I. Rechtsberatung im Urhebervertragsrecht

Kulturelle Geistesschöpfungen wie Sprachwerke, Schriftwerke, Computerprogramme oder Werke der Musik, pantomimische Werke, Tanz- und Theaterinszenierungen, Lichtbildwerke sowie Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen werden im Urhebergesetz (UrhG) zugunsten des Erschaffers geschützt.
Das Urhebergesetz unterscheidet

  • das Urheberpersönlichkeitsrecht, d.h. das Recht zu bestimmen, ob und wie das Werk zu veröffentlichen ist und

  • die Verwertungsrechte, d. h. die Vervielfältigungs, Verbreitungs- und Vermarktungsrechte.

Individuelle Vertragsgestaltung zum Schutz des Urhebers
Ein umfangreiches Urhebervertragsrecht schützt den Urheberrechtsinhaber in der Praxis. Hierbei beraten und gestalten wir für Sie z.B.

  • Verträge über Verlagswerke mit Software

  • Übersetzungsverträge

  • Bühnenverlagsverträge und

  • Musikverlagsverträge

  • Agenturverträge

  • Webdesignverträge.

Rechtliche Durchsetzung Ihrer Urheberrechte
Um Urheberrechte wirksam durchzusetzen, sieht das Urhebergesetz verschiedene gestaffelte Handlungsalternativen vor. In dieser Phase des Urheberschutzes berät  unser Team  Sie außergerichtlich zu den Themen

  • urheberrechtliche Abmahnung

  • strafbewährte Unterlassungserklärung 

  • Fertigung von Schutzschriften sowie

  • digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management – DRM).

Rechtliche Vertretung vor Gericht
Im gerichtlichen Verfahren beinhaltet unser Beratungsspektrum:

  • Erlass einer einstweiligen Verfügung (mit und ohne Sequestration, also die Verwaltung einer Sache durch einen Dritten)

  • Erstellen einer Unterlassungsklage

  • Widerspruch bzw. Erwiderung auf einen Widerspruch

  • Abschlussschreiben bzw. Abschlusserklärungen parallel zum einstweiligen Rechtsschutz

  • Durchführung von Klageverfahren und Stellung von Ordnungsmittelanträgen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile.


II.  Strafrechtliche Verfolgung bei Urheberrechtsverletzungen

Eine strafrechtliche Beratung im Urheberstrafrecht bieten wir, wenn es um die Frage der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geht. Hierunter fällt unter anderem das Anfertigen von Raubkopien und unerlaubtes Filesharing.
Die §§ 106 bis 108 a UrhG (Urheberrechtsgesetz) stellen das unerlaubte Vervielfältigen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Objekte unter Strafe.
Nicht jede Vervielfältigung ist strafbar. Zum persönlichen und zum sonstigen eigenen Gebrauch darf ein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigt werden, § 53 UrhG. Der persönliche Gebrauch wird dadurch umschrieben, dass er sich auf die private Sphäre beschränkt, d.h. es dürfen ausschließlich Personen beteiligt sein, die miteinander in persönlicher Beziehung stehen.

Abgrenzung: Zulässige und unzulässige Vervielfältigung eines Werkes
Zulässig können erlaubte Vervielfältigungen eines Werkes insbesondere sein

  • zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch

  • zur Aufnahme in ein eigenes Archiv

  • zur eigenen Information und

  • zum sonstigen eigenen Gebrauch.

Eine strafbare Verbreitung liegt hingegen vor, wenn das Original oder Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit (gewerbsmäßig) angeboten oder in Verkehr gebracht werden.
Die strafrechtliche Verfolgung bzw. Begleitung ist unseren Rechts- und Fachanwälten ohne Strafantrag möglich, wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Hierbei können im Rahmen von Hausdurchsuchungen auch Gegenstände, die sich auf eine urheberrechtliche Straftat beziehen, eingezogen werden.

Urheberrecht international
Kulturelle Darstellungen und Werke werden häufig international vertrieben. Hier steht uns das landesspezifische Knowhow direkt über unsere Partner der ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Zusammenarbeit mit dem Kulturmanagement, Versicherungen und Gutachtern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten unsere Urheberrechtsanwälte mit Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereich Kulturmanagement, Versicherung und vereidigte Gutachter, zusammen.

Download: Beispiel eines Urheberrechtsvertrags
Als Beispiel für einen Urheberrechtsvertrag finden Sie nachfolgend ein Muster eines Übersetzungsvertrages für Buchausgaben.

Download: Urheberrechtsvertrag (Beispiel)

RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Beratungsspektrum im Vertragsrecht
DR KREUZER RECHTSANWÄLTE unterstützen Sie an den Standorten Nürnberg und Dresden rund um

  • die Erstellung von Verträgen und bei der 
  • Beurteilung der rechtlichen Folgen von Vertragsabschlüssen,
  • sind behilflich bei Vertragsverhandlungen und
  • entwerfen die jeweils auf Ihren konkreten Fall zugeschnittenen Verträge, wie z.B.
    • Kaufverträge,

    • Unternehmenskaufverträge,

    • Miet- und Pachtverträge,

    • Entwicklungsverträge,

    • Lieferverträge,

    • Dienstleistungsverträge,

    • Rahmenvereinbarungen,

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),

    • Gesellschaftsverträge,

    • Arbeitsverträge

    • Dienstverträge,

    • Eheverträge und

    • Erbverträge.

Ganzheitliche Rechtsberatung im Vertragsrecht zur Umsetzung Ihrer Ziele
Für die Umsetzung und Absicherung Ihrer Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich entwirft und gestaltet unser Team die individuell erforderlichen Vereinbarungen.
Gerne entwerfen wir diese auch in anderen Sprachen, wie z.B. Englisch oder Italienisch, und begleiten Sie von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.

Verhandlungsfühurng und Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken
Die erforderlichen Verhandlungen führt unser Team auch unmittelbar mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken, zusammen.

Vertragsrecht international
Sollte der angestrebte Vertrag Bezug zum Ausland besitzen, steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: wesentliche Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Damit Sie sich in die Problemstellungen im Rahmen der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten können, finden Sie nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Einkaufsbedingungen zum Download.

Download: wesentliche Inhalte allgemeine Einkaufsbedingungen

RECHTSANWALT FÜR WETTBEWERBSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Egal, ob Sie als neuer Wettbewerber in einen bestimmten Markt eintreten möchten oder bereits Marktteilnehmer sind: Auf Grund der Wettbewerbsfreiheit können Sie Ihre Entscheidungen auf dem Markt frei fassen und durchführen. Wann die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschritten wird, ist in der Praxis nicht immer ohne Weiteres festzustellen.

Rechtsberatung zu Markteintritt und Werbemaßnahmen
Beim Markteintritt oder auch bei der Gestaltung neuer Werbeauftritte beraten DR KREUZER RECHTSANWÄLTE an den Standorten Nürnberg und Dresden Sie z.B. bei

  • Anzeigengestaltung in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien

  • Preisauszeichnungen (Angabe von Endpreis, Grundpreis, etc.)

  • Gewährung von Preisnachlässen

  • Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisausschreiben oder Gewinnspiele.

Bei unserer Tätigkeit beachtet unser Team auch die praktische Umsetzung und optimieren Ihren Werbeauftritt anhand von Checklisten.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung beraten wir bei der Beurteilung von Werbemaßnahmen, z.B. bei

  • Verwendung von Domain-Namen

  • Verwendung von Produktabbildungen oder Artikelbeschreibungen

  • Verwendung von Geschäftsbezeichnungen oder Kennzeichen

  • Arzneimitteln, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln

  • Berufen des Heilwesens.

Rechtliche Verfolgung von Verstößen gegen den freien Wettbewerb durch Konkurrenten
Im Bereich von Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenz prüfen wir, ob Ihnen Ansprüche zustehen, z. B. auf

  • Unterlassung

  • Beseitigung 

  • Schadensersatz

  • Gewinnabschöpfung.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche planen wir mit Ihnen das gesamte Vorgehen mit Hilfe von

  • Abmahnschreiben

  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung

  • Abschlussschreiben zur Vermeidung einer Hauptsacheklage

  • Rechtsverfolgung im Hauptsacheverfahren.

Abwehren von Abmahnungen gegen Sie und Ihr Unternehemen
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, erörtern wir mit Ihnen kurzfristig sowohl die Rechtslage als auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für Sie, um das für Sie günstigste Vorgehen zu ermitteln.

Wettewerbsrecht international - grenzüberschreitende Wettbewerbsverletzungen
Bei grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstößen klären unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht

  • die Zuständigkeit des deutschen und ausländischen Gerichts

  • die Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstoß.

Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen.

Zusammenarbet mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Unternehemensberatern
Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus dem Bereich Banken, Industrieversicherer, Steuerberatung sowie Unternehmensberatung zusammen.

Download: Checkliste für Werbeauftritte
Damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, finden Sie nachfolgend unsere Checkliste für die wettebwerbsrechtskonforme Gestaltung von Werbeauftritten.

Download: Checkliste Werbeauftritte

RECHTSANWALT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Rahmenbedingungen rund um das Wirtschaftsrecht bilden einen Beratungsschwerpunkt der Tätigkeit von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE.

Unsere Wirtschaftsrechtsanwälte unterstützen Sie hier an den Standorten Nürnberg und Dresden umfassend auf den Gebieten 

  • allgemeines Vertragsrecht (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Computer- und Softwarerecht, Fernabsatzrecht, Franchiserecht, Immobilienrecht, Inkassorecht, Internationaler Warenhandel, Kaufrecht, Leasingrecht, Miet- und Pachtrecht, Produkthaftungsrecht, Transportrecht, Werkvertragsrecht u.a.)

  • Arbeitsrecht (Anstellungs- und Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge u.a.)

  • Bank- und Kreditrecht (Darlehen, Bürgschaft, Garantie, Online-Banking, Kreditkartengeschäft, Sicherungsinstrumente u.a.)

  • Kapitalanlagerecht (Fonds, Immobilien, Publikumsgesellschaft, Wertpapiere u.a.)

  • Baurecht (Bauvertrag, Haftung, Schlussrechnung, Immissionsschutz u.a.)

  • Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsplan, Nachfolge, Vermögensauseinandersetzung u.a.)

  • Gesellschaftsrecht (Aktiengesellschaft und Konzern, Beteiligungserwerb , GmbH, GbR, Nachfolge, Stille Gesellschaft, KGaA, e.G., Verein, Stiftung, Ltd., SE u.a.)

  • Handelsrecht und Handelsvertreterrecht (Ausgleichsanspruch, Firma, Handelskauf, Kommission, Provision, Vertragshandel, Wettbewerbsabrede, nachvertragliches Wettbewerbsverbot u.a.)

  • Unternehmensrecht (Gründung, Eintritt, Übernahme, due diligence, Umstrukturierung, Sanierung u.a.)

  • Umweltrecht (Abfall, Bodenschutz, Haftung, Wasserschutz, Versicherbarkeit u.a.)

  • Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeit, Berufs-/Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, Unfall u.a.)

  • Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber, Marke, Patent Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster u.a.)

  • Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsberatung zur Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht
Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines abzuschließenden Rechtsverhältnisses.
Die vertraglichen Regelungen gestalten und optimieren wir jeweilig auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten. Dabei legen wir ganz besonderen Wert auf für Sie klare und sichere Vereinbarungen, auch durch Formulierung konkreter Auslegungsmaßstäbe.

Unterstützung von Unternehmen bei der Verhandlungsführung
Wir führen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und arbeiten dabei eng mit unseren Kooperationspartnern, z.B. aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariat, Unternehmensberatung und Banken zusammen.
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir die jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Form- und Genehmigungserfordernisse und bereiten registergerichtliche Eintragungsanmeldungen vor. In Rücksprache mit dem Notar und dem Registergericht sorgen wir für die rechtzeitige Eintragung.

Anwaltliche Beratung zur Haftung und Forderungsdurchsetzung im wirtschaftsrechtlichen Kontext
Im Bereich der Haftung prüfen wir Ihre Ansprüche bzw. wehren solche Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemachten Ansprüche unter Kostenbelastung der Gegenseite ab.
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie bezüglich der jeweils geeigneten Maßnahmen, ziehen Forderungen außergerichtlich und gegebenenfalls auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein und erwirken Einstweiligen Rechtsschutz.
Darüber hinaus betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung und greifen hierbei auch auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten dieses für Sie.

Wirtschaftsrecht international
Bei Sachverhalten mit Bezug zum Internationalen Recht steht Ihnen das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

Download: Allgemeine Checkliste für die Durchführung einer Due Diligence
Damit Sie sich einmal einen Überblick über die wesentlichen Prüfungspunkte im Rahmen einer Due Diligence verschaffen können, finden Sie nachfolgend eine allgemeine Checkliste.

Download: Checkliste Durchführung Due Diligence

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