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Arzthaftungsrecht
| Leistungsumfang | Anwälte | KREUZER Infos | Referenzen | Kontakt |
Leistungsumfang
| Termin | Ort | Thema | |
|---|---|---|---|
| - | - |
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung von Patienten
- bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadensersatz- und Rentenansprüchen gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen,
wobei die Ansprüche resultieren
- zum einen aus Diagnose- und Behandlungsfehlern,
- zum anderen aus fehlerhafter oder unzureichender Aufklärung durch den Arzt.
In straf- und berufsrechtlichen Verfahren gegen den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Behandlungsfehlern leiten wir die jeweiligen Verfahren ein mit
- Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
- Anzeige wegen Standesvergehens bei der Ärztekammer
Den Geschädigten begleiten wir als Nebenkläger im Strafverfahren.
Die Durchführung des Arzthaftungsprozesses gestaltet sich in der
- Aufforderung an den Arzt zur Stellungnahme zum behaupteten Behandlungsfehler mit Anforderung der Krankenunterlagen
- Überprüfung des medizinischen Sachverhalts durch eigene Gutachter oder durch Einschalten der Ärztekammer
- Qualifizierung des Behandlungsfehlers, ob mangelhafte Aufklärung, Diagnoseirrtum oder grober Behandlungsfehler
- Klärung der Beweislast
- Außergerichtliche Verhandlungsführung mit der Haftpflichtversicherung
- ggf. Gestaltung eines Abfindungsvergleiches unter Beachtung von Folgeschäden, Verjährung und Ansprüchen Dritter
- Letztlich zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfallschaden, Kosten für Haushaltsführung, Unterhaltsansprüche u.a.).
Hier steht uns auch weltweit das landesspezifische Know-How direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS – Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Service-Levels mitbestimmen. Durch die enge Verknüpfung unserer Partner-Kanzleien in Europa und weltweit können wir nicht nur deren Know-How und deren Erfahrung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts, sondern auch deren Kontakte in den jeweiligen Ländern im Interesse unserer Mandanten nutzen.
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir ferner mit unseren Kooperationspartnern in Deutschland zusammen, wie z.B. mit Landes(zahn)ärztekammern, Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen.
Hier ist es uns wichtig, auch kurzfristig Zusatzinformationen im Interesse unserer Mandanten zu beschaffen.
Zur Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe finden Sie nachfolgend ein Übersicht möglicher Bemessungskriterien:
Checkliste für die Schmerzensgeldbemessung 308.85 KB
Anwälte
KREUZER Infos
- Pressespiegel: Beschneidungen von minderjährigen Jungen als Körperverletzung (15.01.2013)
- Pressespiegel: Der KREUZER-Tipp: Arzthaftung für Folgeschäden einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung (06.10.2011)
- Der KREUZER-Tipp: Arzthaftung bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung nach einem Verkehrsunfall (30.09.2011)
- Pressespiegel: "Nürnberger Ärztin übersah Krebs - Patientin starb qualvoll" (01.06.2010)
- Pressespiegel: Pressespiegel: "Ärztin erkannte Krebs nicht - Patientin tot" (03.02.2008)
- In der Berufungsbegründung klarstellen, ob der Behandlungsfehler und/oder der Aufklärungsfehler Streitstoff der Berufung sein so (07.11.2007)
- Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten müssen nicht auf Privatgutachten oder sachverständigen Rat gestützt werden (30.04.2006)
- Keine Operation ohne Einwilligung! (19.10.2003)
- Nachteile für Notfallpatienten (28.06.2003)
Referenzen
Mit unseren Referenzen informieren wir Sie beispielhaft über die zahlreichen Ergebnisse unserer Beratungstätigkeit.
Diese Darstellung gibt Ihnen einen aktuellen Überblick und stellt keine umfassende Aufzählung dar.
- Verfahren wegen fehlerhafter Zahnprothese
- Erfolgreiche Schmerzensgeldklage wegen ärztlichen Diagnosefehlers bei Krebs mit Todesfolge
Arzthaftungsrecht
Liegt ein Behandlungsfehler vor? Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Sie wollen wissen, ob wir Ihr Rechtsproblem lösen können, ob wir dafür genug Erfahrung haben.
Mit unseren Referenzen informieren wir Sie beispielhaft über unsere Stärken. Dann können Sie entscheiden!
Anhand des Themenausschnitts können Sie sich ein besseres Bild von unserer Beratungstätigkeit machen.
Beispiele aus dem Bereich Arzthaftungsrecht
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