DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei
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Infos zu Rechtsgebiet: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Darlehens-, Miet- & Arbeitsverträge auf dem Prüfstand
Das zum Jahresbeginn 2002 eingeführte neue Schuldrecht (”Vertragsrecht”) hatte für bereits bestehende Dauerschuldverhältnisse eine 1-jährige ”Schonfrist”. Diese ist jetzt abgelaufen!Seit 01.01.2003 gilt die neue Rechtslage z.B. für alle Darlehens-, Miet-, Pacht-, Leasingverträge. Auch Arbeitsverträge werden erfasst und unterliegen ab sofort sogar einer Inhaltskontrolle. Arbeitsvertragsklauseln können nunmehr als Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein.
Tipp: Passen Sie Verträge der aktuellen Rechtslage an. Es besteht die Gefahr der (teilweisen) Unwirksamkeit!
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