Zum Inhalt springen

RECHTSANWALT FÜR ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

DR KREUZER RECHTSANWÄLTE verfügt über langjährige Erfahrung bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Von „A“ wie Abstandsverstoß über Alkohol bis „Z“ wie Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in Ihren Anliegen.

Dabei ist es oft wichtig, sich so früh wie möglich mit einem spezialisierten Verkehrsanwalt in Verbindung zu setzen, um sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen. Sie sollten daher - bereits bevor Sie selbst Angaben machen - fachliche Hilfe suchen und sich mit Ihrem Anliegen rechtlich beraten lassen.
 

Rechtliches Beratungsspektrum – gerichtlich und außergerichtlich

Wir beraten und unterstützen Sie außergerichtlich beispielsweise

  • bei der Prüfung, ob und mit welcher Geldbuße bzw. Geldstrafe zu rechnen ist,
  • bis hin zur gutachterlichen Prüfung der vorhandenen Beweismittel, wie Messungen von Geschwindigkeit bei „Blitzern“ und Abstandsverstößen.
  • Wir übernehmen das fristgerechte Einlegen von Einspruch sowie anderen Rechtsmitteln,
  • führen für Sie den Kontakt mit Ämtern, Polizei und Justiz
  • und beantragen Akteneinsicht.

Gleiches gilt im gerichtlichen Verfahren, bei dem wir Sie im gesamten Bundesgebiet vor Gericht aktiv mit unserer langjährigen Prozesserfahrung verteidigen.
 

Ganzheitliche Rechtsberatung im Ordnungswidrigkeitenrecht

Aber auch im Anschluss an solche Verfahren unterstützen wir Sie beispielsweise

  • wenn es um Ihre Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) geht,
  • oder bei Fragen zu Ihrer Fahrerlaubnis bzw. Ihrem Führerschein 
  • oder einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug mit MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).

RECHTSANWALT FÜR TRANSPORTRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Abteilung für Transportrecht von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE berät Sie in Nürnberg und Dresden außergerichtlich und gerichtlich vorwiegend auf dem Gebiet der Güterbeförderung auf dem Landweg.

Beratungsspektrum im Transportrecht auf nationaler Ebene
Dies betrifft vor allem im nationalen Bereich die Gebiete des Frachtrechts, Speditionsrecht und des Lagerrechtes.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind vor allem das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und, nach dem Transportrechtsreformgesetz, die Vorschriften der Straßenbeförderung gem. §§ 407 – 450 HGB.
Diese regeln

  • auf Seiten des Absenders:
    • Informationspflicht gemäß § 413 HGB gegenüber dem Frachtführer. Dieser muss die für die Beförderung erforderlichen Informationen und Urkunden erhalten. Bei Unvollständigkeit ist die Folge eine Haftung nach       § 414 HGB.
    • Der Frachtführer muss nur die Betriebssicherheit der Verladung sicherstellen.
    • Der Absender hingegen muss mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass der Empfänger das bei ihm angekommene Gut auch entlädt. Damit ist der Absender insoweit für die Vorgehensweise des Empfängers verantwortlich.
       
  • Auf Seiten des Frachtführers ist besonders das Recht auf ein Standgeld gemäß § 412 HGB relevant:
    • Für eine angemessene Entladezeit kann keine besondere Vergütung verlangt werden.
    • Überschreitet der Frachtführer jedoch aus Gründen, die nicht in seinem Risikobereich liegen, die Lade- oder Entladezeit, hat er einen Anspruch auf ein angemessenes Standgeld.
       

Beratungsspektrum im Transportrecht auf internationaler Ebene
Im internationalen Bereich liegen unsere Stärken insbesondere in der Beratung und der Vertretung von Transportunternehmen und Spediteuren im grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei greifen unsere Rechts- und Fachanwälte auch auf Regelungen aus dem Zollrecht und dem Speditionsrecht zurück, um Ihre Importgeschäfte und Exportgeschäfte rechtlich abzusichern.
Ebenfalls kommt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr vom 19.05.1956 (CMR) zur Anwendung. Hier optimieren unsere Rechtsanwälte Ihre Transportverträge nach dem geltenden Vertragsrecht.

Rechtsberatung im Verhältnis zur Haftpflichtversicherung für den Transport
Bei der Auseinandersetzung wegen Schadensersatzansprüchen sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, stellen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE schnell den Kontakt zum zuständigen Transporthaftpflichtversicherer her.

Internationale anwaltliche Zusammenarbeit im Transportrecht
Durch die enge Zusammenarbeit mit den Anwälten unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe verfügen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen über langjährige internationale Transportrechtskontakte im europäischen Ausland und weltweit.

RECHTSANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Die Bearbeitung und Abwicklung verkehrsrechtlicher Fragen umfasst insbesondere die Rechtsgebiete,

  • des Verkehrszivilrechts,
  • des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, sowie
  • des Verkehrsverwaltungsrechts (Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins und Fahrverbot).


Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Hierbei setzen DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden auch Schadensersatzansprüche aus Anlass eines Verkehrsunfalls durch. Dabei regulieren wir aktuell entstandene Schäden und sichern zukünftige Ersatzansprüche. Außerdem übernehmen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Abwehr der vom Unfallgegner zu Unrecht erhobenen Schadensersatzansprüche.

Gerichtliche und außergerichtliche Rechtssicherug

Betroffene Mandanten verteidigen wir in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Im Rahmen der außergerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen entlasten wir geschädigte Mandanten durch ein effizientes Schadensmanagement. Die Geltendmachung von Schadenspositionen bildet den Schwerpunkt der praktischen Abwicklung verkehrsrechtlicher Mandate.


Geltendmachung rechtlich relevanter Schadenspositionen

Neben den Sachschäden am Kraftfahrzeug sind im Einzelnen folgende Schadenspositionen bedeutsam:

  • Wertminderung,
  • Gutachterkosten,
  • Abschleppkosten,
  • Nutzungsausfall,
  • Mietwagenkosten sowie
  • sonstige Schadenspositionen (Finanzierungskosten, Rabattverlust, Mehrwertsteuer, Anmeldekosten und Abmeldekosten des PKW, Auslagenpauschale).

 

Rechtliche Beratung beim Vorliegen von Personenschäden

Als Personenschäden kommen insbesondere nachfolgende Schadenspositionen in Betracht:

  • Verdienstausfall,
  • Heilbehandlungskosten (inkl. Arztkosten, Krankenhauskosten, Kosten von Rehabilitierungsmaßnahmen bzw. Reha)
  • Besuchskosten,
  • vermehrte Bedürfnisse (z.B. Pflegekosten, Umrüstung des Kraftfahrzeuges, Umbau der Wohnung, Spezialkleidung, Kuren, Nachhilfeunterricht),
  • entgangener Unterhalt,
  • Beerdigungskosten,
  • Schmerzensgeld.

 

Abwicklung bei Schäden an Leasingfahrzeugen und von Kaskoschäden

Darüber hinaus sind wir bei der Abwicklung von Unfallschäden an Leasingfahrzeugen sowie bei der Abwicklung von Kaskoschäden behilflich.

Sollte eine abschließende außergerichtliche Regulierung nicht möglich sein, übernehmen unsere Rechts- und Fachanwälte für unsere Mandanten auch die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche.
 

Beratung im Verkehrsstrafrecht

Bei der Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in Fällen der Unfallflucht, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der fahrlässigen Tötung als auch der Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei sowohl die Beratung hinsichtlich der Aussageverhaltens des einer Straftat Beschuldigten als auch zu Rechten von Zeugen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei der Verteidigung in Bußgeldsachen sind Informationen zum Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden, zum Ausfüllen eines Anhörungsbogens, zum Bußgeldbescheid sowie den ggf. dagegen einzulegenden Einspruch.
 

Schwerpunktmäßige Information zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Messverfahren, Abstandsmessung und Rotlichtverstößen
In diesem Zusammenhang beraten wir insbesondere zu Fragen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu angewandten Messverfahren, zur Abstandsmessung, zu Rotlichtverstößen sowie weiteren praxisrelevanten Ordnungswidrigkeiten.

 

Verkehrsrecht international

Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört ebenfalls die Regulierung von Verkehrsunfallschäden im Ausland.

Neben unserer eigenen Sachkompetenz steht uns dabei das landespezifische Wissen über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS - Gruppe zur Verfügung, in der wir federführend seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.

 

Download: Fragebogen zur Abwicklung von Unfallschäden

Um Ihnen und uns die Abwicklung von Unfallschäden möglichst zu vereinfachen, übergeben wir Ihnen vor unserer Beratungsbesprechung zwei ausführliche Unfallfragebögen zur Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, dessen Beantwortung eine schnellere Schadensbearbeitung ermöglicht.

Anhand der nachfolgend dargestellten Gliederungen können Sie sich bereits jetzt mit den dort aufgeführten Fragepunkten vertraut machen:

Fragebogen zum Unfall / Teil A - Sachschaden 

Fragebogen zum Unfall / Teil B - Personenschaden

RECHTSANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT IN NÜRNBERG UND DRESDEN

Das Leistungsspektrum von DR KREUZER RECHTSANWÄLTE in Nürnberg und Dresden umfasst Fragen des allgemeinen sowie des besonderen Versicherungsrechts. Dies ist zu bestimmen anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen, z.B. anlässlich

  • des Widerrufs des Versicherungsvertrages
  • des Rücktrittsrechts des Versicherers u.a. bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und anschließendem Rücktritt vom Vertrag
  • des Vorliegens einer Verletzung der Anzeigepflicht (Fragen der Gefahrerheblichkeit, anderweitiger Erkenntniserlangung des Versicherers u.a.)
  • des Beginns und der Dauer des Versicherungsschutzes u.a. bei Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • des Endes des Versicherungsschutzes u.a. bei Kündigung aufgrund Prämienzahlungsverzug
     

Prüfung der Leistungsansprüche aus dem Vertrag

Wir sind tätig bei Leistungsansprüchen aus dem Versicherungsvertrag durch Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen anhand des vorliegenden Versicherungsfalls und Ihrer Versicherungspolice in Verbindung mit den jeweiligen hierzu vereinbarten Versicherungsbedingungen.

 

Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung

Sowohl durch außergerichtliche Tätigkeit bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren werden wir Ihre Interessen vertreten, wie bei:

  • Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente aus Berufsunfähigkeitsversicherung  bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Leistungsansprüchen auf Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung
  • Leistungsansprüchen aufgrund Hausratsschadens aus Ihrer Hausratsversicherung
  • Ansprüchen auf Deckungsschutz und Kostenübernahme aus Ihrer Rechtsschutzversicherung

 

Rechtliche Beratung zu Regressansprüchen

Wir beraten Sie auch bei Regressansprüchen, wie

  • bei der Verletzung von Obliegenheiten bzw von Obliegenheitspflichten vor Eintritt des Versicherungsfalles und im Verssicherungsfall (z.B. Unfallflucht, Alkoholeinfluss, u.a.)
  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalls (Versicherungsbetrug)


Versicherungsrecht international

Auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stehen wir mit unserem internationalen Netzwerk zur Seite. Hier steht uns das landesspezifische Know-how direkt über unsere Partner unserer ij INTERNATIONAL JURISTS-Gruppe zur Verfügung, in der wir seit 1992 die erforderlichen Servicelevels mitbestimmen.
 

Zusammenarbeit mit Versicherungen

Wo es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern z.B. aus dem Bereich Versicherungen, zusammen.

Unsere Rechtsanwälte auf dem Fachgebiet Unfall beraten Sie gern

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Büro Nürnberg
0911 2022 0
nuernberg@kreuzer.de

Büro Dresden
0351 31550 0
dresden@kreuzer.de

 

Nürnberg

Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.

Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
 

Dresden

Dr. Stefan Kreuzer

Rechtsanwalt
 

Nürnberg

Tobias Kantz

Rechtsanwalt